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Ratgeber für Eigentümer

Was kostet eine Liegenschaftsverwaltung in der Schweiz?

Das Honorar einer Liegenschaftsverwaltung ist in der Schweiz erstaunlich schwer zu vergleichen, denn einen verbindlichen Tarif gibt es nicht. Dieser Ratgeber zeigt transparent, wie sich das Honorar zusammensetzt, was marktüblich ist, was die Vermietung zusätzlich kostet und woran Sie ein faires Angebot erkennen. Geschrieben aus der Praxis als Liegenschaftsverwaltung mit Spezialgebiet möblierte Zimmer, WG und Co-Living.

Jens HerbstVon Jens Herbst, Gründer der Bovita LiegenschaftsverwaltungAktualisiert am 19. Juni 20267 Min. Lesezeit
BoVita Co-Living-Interieur
Eigene BewirtschaftungMitglied HEV AargauIm Auftrag des Eigentümers

Was im Honorar einer Liegenschaftsverwaltung steckt

Ein Vollmandat umfasst die kaufmännische, technische und administrative Bewirtschaftung Ihrer Liegenschaft: Mietzinsinkasso, Mahnwesen, Buchhaltung und die jährliche Nebenkostenabrechnung, die Betreuung der Mietverhältnisse inklusive Mieterwechsel, die Organisation von Unterhalt und Reparaturen sowie einen festen Ansprechpartner für Eigentümer und Mieter. Wichtig: Das Finanz-Backoffice, also Inkasso, Mahnwesen, Buchhaltung und Nebenkostenabrechnung, gehört zu jedem seriösen Vollmandat und ist kein kostenpflichtiges Extra.

Wie sich das laufende Honorar berechnet

Das laufende Honorar wird in der Schweiz üblicherweise als Prozentsatz der Netto-Soll-Mietzinseinnahmen berechnet, also der vertraglich geschuldeten Mieten ohne Nebenkosten. Marktüblich sind rund 3 bis 6 Prozent, typischerweise 4 bis 5 Prozent. Einen verbindlichen Branchentarif gibt es nicht. Die frühere Honorarempfehlung des Branchenverbands wurde aus kartellrechtlichen Gründen aufgehoben. Der Satz ist deshalb immer individuell verhandelbar und richtet sich nach Objekt, Aufwand und Service-Tiefe.

Honorar-Orientierung

4 bis 5 %

marktüblich für die laufende Bewirtschaftung, bezogen auf die Netto-Soll-Mietzinseinnahmen. Kein verbindlicher Tarif.

Was die Vermietung zusätzlich kostet

Die Erstvermietung einer Wohnung ist eine eigene Leistung und wird getrennt vergütet, marktüblich mit rund einer bis anderthalb Netto-Monatsmieten je Vermietung. Der Grund: Eine Vermietung verursacht einmaligen, konzentrierten Aufwand mit Inseraten, Besichtigungen, Bewerberprüfung, Vertrag und Übergabe, der nichts mit der laufenden Bewirtschaftung zu tun hat. Bei Mietobjekten trägt der Eigentümer oder die Verwaltung diese Kosten, nicht der neue Mieter.

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Ein transparentes Rechenbeispiel

Beispiel, nur Annahmen

Ein vereinfachtes Beispiel zur Orientierung, Annahmen und kein konkretes Objekt: Ein Mehrfamilienhaus mit 8 Wohnungen und einem Netto-Soll-Mietzins von CHF 192'000 pro Jahr (8 Wohnungen zu je CHF 2'000 pro Monat). Bei einem laufenden Honorar von 4 bis 5 Prozent ergibt das rund CHF 7'680 bis 9'600 pro Jahr für die komplette Bewirtschaftung. Eine Wohnungsvermietung im selben Jahr käme separat hinzu, marktüblich rund eine bis anderthalb Monatsmieten, also etwa CHF 2'000 bis 3'000 je Vermietung.

Woran Sie ein faires Angebot erkennen

Ein transparentes Angebot weist alle Leistungen offen aus und versteckt nichts in Pauschalen.

  • Alle Backoffice-Leistungen im Honorar enthalten
  • Kein verdeckter Aufschlag auf Handwerker- oder Versicherungsrechnungen
  • Klar geregelte Vermietungs- und Sonderkosten
  • Ein verständliches Reporting
  • Eine verbindliche Erreichbarkeit

Wenn ein Anbieter Inkasso oder Nebenkostenabrechnung extra verrechnet, lohnt sich die genaue Nachfrage.

Was den Preis wirklich treibt

Der Preis hängt weniger an der Quadratmeterzahl als an Frequenz und Service-Tiefe. Mehr Mietverhältnisse, höhere Fluktuation, ein älterer Zustand mit viel Unterhalt und ein höherer Kommunikationsbedarf erhöhen den Aufwand. Genau hier liegt der Unterschied zu möblierten Zimmern, WG und Co-Living, wo die Wiedervermietung zum Dauerzustand wird.

Mehr dazu im verwandten Ratgeber: Zimmerhaus, WG oder Co-Living verwalten lassen in der Schweiz

Häufige Fragen

Wie viel Prozent nimmt eine Liegenschaftsverwaltung in der Schweiz?
Marktüblich rund 3 bis 6 Prozent der Netto-Soll-Mietzinseinnahmen, typisch 4 bis 5 Prozent. Ein verbindlicher Tarif besteht nicht, der Satz ist verhandelbar.
Ist die Vermietung im Verwaltungshonorar enthalten?
Nein. Die Erstvermietung wird getrennt vergütet, marktüblich rund eine bis anderthalb Netto-Monatsmieten je Vermietung.
Gibt es einen verbindlichen Tarif für Liegenschaftsverwaltungen?
Nein. Die frühere Verbandsempfehlung wurde aus kartellrechtlichen Gründen aufgehoben. Honorare werden seither individuell vereinbart.
Was kostet die Verwaltung von Stockwerkeigentum?
Die Verwaltung von Stockwerkeigentum folgt einer eigenen Logik, oft als Pauschale je Einheit, und unterscheidet sich von der Verwaltung von Mietliegenschaften. Sie sollte separat offeriert werden.
Worauf sollte ich bei einem Verwaltungsangebot achten?
Auf vollständig ausgewiesene Leistungen, keinen verdeckten Aufschlag, klar geregelte Vermietungs- und Sonderkosten, ein verständliches Reporting und eine verbindliche Erreichbarkeit.

Über BoVita

BoVita ist eine Liegenschaftsverwaltung aus der Schweiz mit einer seltenen Spezialisierung auf möblierte Zimmer, WG und Co-Living. Wir übernehmen die komplette Bewirtschaftung von Liegenschaften, vom Mietzinsinkasso über die Nebenkostenabrechnung bis zum Mieterwechsel, und bringen dort zusätzlich Tiefe mit, wo klassische Verwaltungen an Grenzen stossen. Dieser Ratgeber bündelt unser Praxiswissen für Eigentümer und Verwaltungen.

Quellen

Diese Übersicht stützt sich auf die folgenden Quellen und gesetzlichen Grundlagen. Alle Angaben ohne Gewähr.

  1. 1.HEV Schweiz, Hauseigentümerverband (Bewirtschaftung und Verwaltung)
  2. 2.SVIT Schweiz, Branchenverband der Immobilienwirtschaft (frühere Honorarempfehlung aus kartellrechtlichen Gründen aufgehoben, kein verbindlicher Tarif)
  3. 3.Bundesamt für Statistik BFS, Leerwohnungsziffer
  4. 4.Schweizerisches Obligationenrecht, Art. 257a und 257b OR (Nebenkosten)

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