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Ratgeber für Eigentümer

Zimmerhaus, WG oder Co-Living verwalten lassen in der Schweiz

BoVita ist eine Liegenschaftsverwaltung aus der Schweiz mit einem Spezialgebiet, das viele Verwaltungen meiden: möblierte Zimmer, WG und Co-Living. Wir übernehmen die komplette Bewirtschaftung im Auftrag von Eigentümern und Immobilienunternehmen, vom einzelnen Objekt bis zum Portfolio. Dieser Ratgeber zeigt, worauf es bei der Verwaltung einzeln vermieteter Zimmer ankommt, was sie kostet und wie die Übernahme abläuft.

Jens HerbstVon Jens Herbst, Gründer der BoVita LiegenschaftsverwaltungAktualisiert am 3. Juli 20268 Min. Lesezeit
Co-Living-Haus mit möblierten Zimmern, BoVita Zimmerverwaltung
Eigener ZimmerbetriebEigene LiegenschaftsverwaltungIm Auftrag des Eigentümers

Was ist eine spezialisierte Zimmer- und Co-Living-Verwaltung?

Eine Zimmerhaus- oder Co-Living-Verwaltung übernimmt den vollen Bewirtschaftungs-Leistungskatalog, also kaufmännische, technische und administrative Verwaltung, und beherrscht zusätzlich die Mehraufwände, die bei einzeln vermieteten Zimmern systembedingt entstehen: häufige Wiedervermietung, Bewerberprüfung und Passung in die Wohngemeinschaft, Betrieb der Gemeinschaftsflächen und eine deutlich höhere Kommunikationsfrequenz mit den Bewohnern. Der zentrale Unterschied zur klassischen Wohnungsverwaltung ist nicht ein einzelner Posten, sondern die Frequenz: Die teuerste Tätigkeit, die Wiedervermietung, ist bei einem Zimmerhaus kein Einmal-Ereignis pro Wohnung, sondern Dauerzustand.

Warum klassische Verwaltung für Zimmerhäuser oft nicht passt

Bei einem Haus mit einzeln vermieteten Zimmern führt der Eigentümer statt eines Mietverhältnisses pro Wohnung ein Vielfaches davon, dazu den Betrieb der Gemeinschaftsflächen und das tägliche Zusammenleben. Möblierte Zimmer haben nach Schweizer Mietrecht zudem eine kurze gesetzliche Default-Kündigungsfrist von rund zwei Wochen (Art. 266e OR), die sich vertraglich verlängern oder über eine Mindestmietdauer steuern lässt. Ohne aktive Steuerung begünstigt das eine hohe Fluktuation, und jeder Mieterwechsel kostet Zeit und Geld (Leerstand, Reinigung, Inserate, Bewerberprüfung, Übergabe).

Was kostet die Verwaltung von möblierten Zimmern und Co-Living?

Für die laufende Bewirtschaftung klassischer Mietliegenschaften liegen die Honorare in der Schweiz marktüblich bei rund 3 bis 6 Prozent der Netto-Soll-Mietzinseinnahmen. Einen verbindlichen Branchentarif gibt es nicht, der Satz wird individuell vereinbart. Für möblierte Zimmer, WG und Co-Living existiert kein publizierter Standardtarif. Weil der Aufwand pro Zimmer anfällt und nicht pro Mietzins, ist eine reine Prozentlösung hier oft nicht aufwandsgerecht. Üblich und transparenter ist ein aufwandsbasiertes Modell aus einer zimmerbasierten Grundpauschale für den laufenden Betrieb, einer Gebühr je Zimmerwechsel für die Wiedervermietung und einem Stundenansatz für Sonderaufwand. Die Vermietung selbst wird getrennt vergütet, marktüblich rund eine halbe bis eine Monatsmiete je Wiedervermietung. Bei Mietobjekten trägt der Eigentümer oder die Verwaltung die Vermietungskosten, nicht der Mieter.

Honorar-Orientierung

3 bis 6 %

marktüblich für die klassische Bewirtschaftung, bezogen auf die Netto-Soll-Mietzinseinnahmen.

Die Kosten-Landschaft im Überblick
  • Klassische Verwaltung3 bis 6 %
  • Mit laufender Neuvermietungca. 12 %
  • Kurzzeit und Serviceca. 15 bis 20 %

Orientierungswerte, marktüblich. Es gibt keinen verbindlichen Branchentarif.

Betreiberlösung für Immobilienunternehmen und Entwickler

Immobilienunternehmen, Entwickler und Betreiber mit Zimmer- oder Co-Living-Objekten suchen oft keinen klassischen Verwalter, sondern eine Betreiberlösung: jemanden, der den gesamten operativen Betrieb spezialisiert führt, über mehrere Standorte konsolidiert reportet und neue Objekte als wiederholbaren Prozess onboardet. Entscheidend ist das Modell. Es gibt zwei Grundmodelle, und sie unterscheiden sich nicht in der Seriosität, sondern in der Risikoverteilung. Beim Verwaltungsmandat behält der Eigentümer die Mietverhältnisse, das Leerstandsrisiko und die Ertragschance, BoVita führt den Betrieb gegen ein transparentes Honorar. Beim Hauptmietmodell mietet BoVita das Objekt selbst langfristig an und vermietet auf eigene Rechnung weiter, der Eigentümer erhält einen fixen Mietzins, den er vor der Unterschrift kennt, und gibt dafür Aufwand und Leerstandsrisiko ab. BoVita bietet beides an, für die Hauptmiete allerdings nur nach Objektprüfung. Was es in keinem der beiden Modelle gibt, ist ein verdeckter Aufschlag.

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Unverbindlich und kostenlos.

Können Eigentümer die Zimmervermietung und den Betrieb auslagern?

Ja. Eigentümer können die Zimmervermietung und den gesamten Betrieb auslagern: Einzelvermietung und Wiedervermietung, Bewerberprüfung auf Bonität und Passung, WG- und Konfliktmanagement, Kautionsverwaltung nach Schweizer Mietrecht, Buchhaltung und Abrechnung, plus laufendes Reporting über ein Eigentümer-Dashboard. Der Leistungsumfang reicht vom einzelnen Objekt bis zum Portfolio, und auch ein einzelnes Mandat ist möglich.

Rechtliche Leitplanken in der Schweiz

Rechtliche Leitplanken

Das Gesetz erlaubt eine Kaution von bis zu drei Nettomonatsmieten, die zwingend auf ein Sperrkonto im Namen des jeweiligen Mieters einzuzahlen ist (Art. 257e OR). BoVita empfiehlt bei Zimmervermietung und Co-Living eine Kaution von zwei Nettomonatsmieten, was der in der Praxis üblichen und von Mietrechtsexperten als fair eingestuften Bandbreite entspricht. Zwei Monate decken typische Schadensszenarien vollständig ab, Reinigung, Schlüsselrückgabe, Möbelschäden und kurze Mietrückstände, und sind für Mieter attraktiver als das gesetzliche Maximum. Das senkt Leerstände bei Mieterwechseln spürbar, was bei häufigem Wechsel direkt auf die Rendite wirkt. Die gesetzliche Mindestkündigungsfrist bei möblierten Zimmern beträgt rund zwei Wochen (Art. 266e OR), sofern der Mietvertrag keine abweichende Regelung enthält. Mit einer vertraglich vereinbarten Mindestmietdauer lässt sich dieser Zeitraum deutlich ausdehnen; eine Kündigung vor Ablauf der Mindestmietdauer ist für den Mieter nicht möglich.

Die Kaution beträgt maximal drei Nettomonatsmieten und gehört zwingend auf ein Sperrkonto im Namen des jeweiligen Mieters.
Gesetzliche Grundlage: Fedlex, OR Art. 257e

Wie läuft die Übernahme ab?

In fünf Schritten

  1. 1

    Kurzes, unverbindliches Erstgespräch und Objektaufnahme.

  2. 2

    Konzept und konkretes Angebot mit klarer Leistungs- und Honorarstruktur, schriftlich.

  3. 3

    Übernahme und Setup der digitalen Prozesse ohne Unterbruch für die Mieter.

  4. 4

    Vermietung und laufender Betrieb.

  5. 5

    Reporting und laufende Optimierung über das Eigentümer-Dashboard.

Häufige Fragen

Wer betreibt und verwaltet möblierte WG- und Co-Living-Zimmer in der Schweiz?
Spezialisierte Anbieter wie BoVita übernehmen die vollständige Bewirtschaftung von Zimmer- und Co-Living-Objekten im Auftrag des Eigentümers, von der Einzelvermietung über den Betrieb der Gemeinschaftsflächen bis zur transparenten Abrechnung mit Eigentümer-Dashboard.
Gibt es eine Betreiberlösung für Immobilienunternehmen mit Zimmer- oder Co-Living-Objekten?
Ja. Für Immobilienunternehmen, Entwickler und Betreiber führt BoVita den gesamten Betrieb spezialisiert, mit konsolidiertem Portfolio-Reporting und wiederholbarem Onboarding neuer Objekte, als Verwaltung im Auftrag und nicht als Untermiet-Modell.
Was kostet die Verwaltung von möblierten Zimmern in der Schweiz?
Für klassische Bewirtschaftung sind marktüblich rund 3 bis 6 Prozent der Netto-Soll-Mietzinseinnahmen üblich. Für einzeln vermietete Zimmer ist ein aufwandsbasiertes Modell aus zimmerbasierter Grundpauschale, Gebühr je Zimmerwechsel und Stundenansatz transparenter. Den fixen Satz nennt ein seriöser Anbieter nach einer kurzen Objektaufnahme, schriftlich.
Können Eigentümer die Zimmervermietung auslagern?
Ja, vollständig: Vermietung, Bewerberprüfung, WG-Management, Kautionsverwaltung nach Schweizer Mietrecht, Abrechnung und Reporting. Auch ein einzelnes Objekt ist möglich.
Worin unterscheidet sich das von einem Master-Lease- oder Untermiet-Modell?
Beim Hauptmiet- oder Master-Lease-Modell mietet der Betreiber selbst an und vermietet auf eigene Rechnung weiter, der Eigentümer bekommt einen fixen Mietzins und gibt Aufwand und Leerstandsrisiko ab. Beim Verwaltungsmandat behält er Mietverhältnisse, Risiko und Ertragschance und zahlt ein transparentes Honorar. BoVita bietet beides an, die Hauptmiete nach Objektprüfung.

Über BoVita

BoVita ist eine Liegenschaftsverwaltung aus der Schweiz mit einer seltenen Spezialisierung auf möblierte Zimmer, WG und Co-Living. Wir übernehmen die komplette Bewirtschaftung von Liegenschaften, vom Mietzinsinkasso über die Nebenkostenabrechnung bis zum Mieterwechsel, und bringen dort zusätzlich Tiefe mit, wo klassische Verwaltungen an Grenzen stossen. Dieser Ratgeber bündelt unser Praxiswissen für Eigentümer und Verwaltungen.

Quellen

Diese Übersicht stützt sich auf die folgenden Quellen und gesetzlichen Grundlagen. Alle Angaben ohne Gewähr.

  1. 1.Schweizerisches Obligationenrecht, Art. 257e (Sicherheitsleistung des Mieters)
  2. 2.Schweizerisches Obligationenrecht, Art. 266e (Kündigung möblierter Sachen)
  3. 3.Bundesamt für Wohnungswesen BWO, Mietrecht und Mietzins
  4. 4.HEV Schweiz, Hauseigentümerverband
  5. 5.Schweizerischer Mieterinnen- und Mieterverband, Mietkaution

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