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Ratgeber für Eigentümer

Hausverwaltung wechseln: Wann, wie und worauf Sie achten müssen

Unzufrieden mit Ihrer aktuellen Verwaltung? Sie sind nicht gebunden. Ein Verwaltungsvertrag lässt sich in der Schweiz grundsätzlich kündigen, und der Wechsel zu einer besseren Verwaltung ist einfacher, als viele denken. Dieser Ratgeber zeigt, wann sich ein Wechsel lohnt, wie er abläuft und worauf Sie bei der Übergabe achten. Geschrieben aus der Praxis als Liegenschaftsverwaltung mit Spezialgebiet möblierte Zimmer, WG und Co-Living.

Jens HerbstVon Jens Herbst, Gründer der BoVita LiegenschaftsverwaltungAktualisiert am 21. Juni 20267 Min. Lesezeit
Wechsel der Liegenschaftsverwaltung, Aktenübergabe, BoVita
Eigener ZimmerbetriebIm Auftrag des Eigentümers

Sie sind nicht gebunden

Rechtliche Leitplanken

Ein Liegenschaftsverwaltungsvertrag ist rechtlich ein Auftrag nach Obligationenrecht. Als Auftraggeber haben Sie ein jederzeitiges Kündigungsrecht (Art. 404 OR). In der Praxis halten Sie sich an die im Vertrag vereinbarten Fristen und Termine, oft auf ein Quartals- oder Jahresende. Eine Kündigung zur Unzeit kann Folgen haben, in den meisten Fällen genügt aber eine saubere, fristgerechte Kündigung. Prüfen Sie zuerst Ihren Vertrag.

Als Auftraggeber haben Sie ein jederzeitiges Kündigungsrecht (Art. 404 OR). In der Praxis halten Sie sich an die vertraglichen Fristen und Termine.
Gesetzliche Grundlage: Fedlex, OR Art. 404 (Kündigung des Auftrags)

Gründe für einen Wechsel

Die häufigsten Gründe: schlechte Erreichbarkeit und langsame Reaktion, intransparente oder fehlerhafte Nebenkostenabrechnungen, verdeckte Aufschläge auf Handwerker- oder Versicherungsrechnungen, träge Wiedervermietung mit unnötigem Leerstand, und das Gefühl, nur eine Nummer zu sein. Wenn Sie sich in einem davon wiedererkennen, lohnt sich der Vergleich.

So läuft der Wechsel ab

In fünf Schritten

  1. 1

    Vertrag und Kündigungsfristen prüfen.

  2. 2

    Eine neue Verwaltung wählen und das Onboarding besprechen.

  3. 3

    Die bestehende Verwaltung fristgerecht und schriftlich kündigen.

  4. 4

    Die Übergabe aller Unterlagen und Kautionskonten organisieren, am besten mit Übergabeprotokoll.

  5. 5

    Die neue Verwaltung übernimmt den Betrieb nahtlos, ohne Unterbruch für die Mieter.

Worauf Sie bei der Übergabe achten

Lassen Sie sich alle relevanten Unterlagen vollständig übergeben: Mietverträge und Nachträge, die letzten Nebenkostenabrechnungen, die Kautionskonten der Mieter, Schlüssel und Zugänge, die laufende Korrespondenz und offene Pendenzen. Ein Übergabeprotokoll verhindert Lücken. Günstig ist ein Wechsel zum Ende einer Abrechnungsperiode.

Woran Sie die bessere Verwaltung erkennen

Der gesetzliche Pflichtteil ist überall ähnlich, der Unterschied liegt im Service: verbindliche Erreichbarkeit statt Warteschleife, schnelle Wiedervermietung gegen Leerstand, volle Transparenz ohne verdeckten Aufschlag, ein verständliches Reporting und eine digitale Abwicklung. Eine Übersicht aller Aufgaben und Leistungsbereiche finden Sie im Ratgeber "Was macht eine Liegenschaftsverwaltung".

  • Verbindliche Erreichbarkeit statt Warteschleife
  • Schnelle Wiedervermietung, die Leerstand vermeidet
  • Volle Transparenz ohne verdeckten Aufschlag auf Handwerker- oder Versicherungsrechnungen
  • Verständliches Reporting für den Eigentümer
  • Moderne, digitale Abwicklung

Objekt mit BoVita besprechen

In einem kurzen, unverbindlichen Erstgespräch schauen wir uns Ihr Objekt an und zeigen, was mit spezialisierter Verwaltung anders läuft.

Unverbindlich und kostenlos.

Sonderfall Zimmer, WG und Co-Living

Bei einzeln vermieteten Zimmern, WG und Co-Living ist der laufende Aufwand besonders hoch, weil die Wiedervermietung Dauerzustand ist. Hier zahlt sich eine spezialisierte Verwaltung am schnellsten aus.

Was eine neue Verwaltung kostet, lesen Sie im Ratgeber "Was kostet eine Liegenschaftsverwaltung". Wie sich Leerstand und Bewirtschaftung auf Ihre Rendite auswirken, rechnen Sie mit dem Renditerechner aus.

Mehr dazu im verwandten Ratgeber: Zimmerhaus, WG oder Co-Living verwalten lassen

Häufige Fragen

Kann ich meine Hausverwaltung jederzeit wechseln?
Grundsätzlich ja. Der Verwaltungsvertrag ist ein Auftrag nach OR mit jederzeitigem Kündigungsrecht (Art. 404 OR); halten Sie die vertraglichen Fristen ein.
Welche Kündigungsfrist gilt?
Die im Verwaltungsvertrag vereinbarte, oft auf ein Quartals- oder Jahresende. Gesetzlich besteht zudem ein jederzeitiges Kündigungsrecht.
Welche Unterlagen muss die alte Verwaltung übergeben?
Mietverträge, Nebenkostenabrechnungen, Kautionskonten, Schlüssel und Zugänge sowie Korrespondenz und offene Pendenzen, am besten per Übergabeprotokoll.
Merken die Mieter den Wechsel?
Bei sauberer Übergabe läuft der Betrieb ohne Unterbruch, die Mieter erhalten lediglich die neuen Ansprechpartner.
Wann ist der beste Zeitpunkt für einen Wechsel?
Häufig zum Ende einer Abrechnungsperiode oder eines Jahres, unter Beachtung der Kündigungsfrist.

Über BoVita

BoVita ist eine Liegenschaftsverwaltung aus der Schweiz mit einer seltenen Spezialisierung auf möblierte Zimmer, WG und Co-Living. Wir übernehmen die komplette Bewirtschaftung von Liegenschaften, vom Mietzinsinkasso über die Nebenkostenabrechnung bis zum Mieterwechsel, und bringen dort zusätzlich Tiefe mit, wo klassische Verwaltungen an Grenzen stossen. Dieser Ratgeber bündelt unser Praxiswissen für Eigentümer und Verwaltungen.

Quellen

Diese Übersicht stützt sich auf die folgenden Quellen und gesetzlichen Grundlagen. Alle Angaben ohne Gewähr.

  1. 1.Fedlex, Schweizerisches Obligationenrecht, Auftragsrecht Art. 394 ff. und Kündigung Art. 404 OR
  2. 2.SVIT Schweiz, Schweizerischer Verband der Immobilienwirtschaft, Verwaltung und Bewirtschaftung
  3. 3.HEV Schweiz, Hauseigentümerverband, Verwaltung
  4. 4.Bundesamt für Wohnungswesen BWO, Mietrecht
  5. 5.Schweizerischer Mieterinnen- und Mieterverband, Wohnungsübergabe und Rückgabe

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