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Ratgeber für Eigentümer

Selbst verwalten oder verwalten lassen? Die ehrliche Entscheidungshilfe

Soll ich meine Immobilie selbst verwalten oder die Verwaltung abgeben? Diese Frage stellt sich jeder Eigentümer irgendwann. Dieser Ratgeber gibt eine ehrliche Antwort, denn Eigenverwaltung kann sinnvoll sein, hat aber versteckte Kosten. Wir zeigen beide Seiten und geben Ihnen eine Checkliste, mit der Sie für Ihr Objekt entscheiden. Geschrieben aus der Praxis als Liegenschaftsverwaltung mit Spezialgebiet möblierte Zimmer, WG und Co-Living.

Jens HerbstVon Jens Herbst, Gründer der BoVita LiegenschaftsverwaltungAktualisiert am 21. Juni 20267 Min. Lesezeit
Eigentümer prüft Verwaltungsunterlagen, BoVita
Eigener ZimmerbetriebIm Auftrag des Eigentümers

Was Eigenverwaltung alles umfasst

Bevor Sie entscheiden, lohnt der ehrliche Blick auf den Umfang. Eigenverwaltung heisst: Inserate und Vermietung, die Bewerberprüfung und Mieterauswahl, Mietvertragsabschluss und Nachträge, das monatliche Mietzinsinkasso und das Mahnwesen, die jährliche Nebenkostenabrechnung, der laufende Unterhalt und die Koordination von Handwerkern, die Abwicklung von Schadenfällen mit Versicherungen, die laufende Mieterkommunikation samt Konflikten, gesetzeskonforme Mietzinsanpassungen und die Kautionsverwaltung auf einem Sperrkonto. Alles zusammen, das ganze Jahr.

Die versteckten Kosten der Eigenverwaltung

Selbstverwaltung ist nicht gratis, sie kostet Zeit und Risiko. Auf der einen Seite der laufende Aufwand und die Arbeitsspitzen bei jedem Mieterwechsel. Auf der anderen Seite ein erhebliches Fehlerrisiko: Die Nebenkostenabrechnung ist komplex und fehleranfällig, das Mietrecht bei Kündigung und Mietzinsanpassung verlangt spezifisches Wissen. Dazu kommen ein oft fehlendes Handwerker-Netzwerk, eine langsamere Wiedervermietung und damit Leerstand, verpasste zulässige Mietzinsanpassungen und nicht zuletzt die emotionale Belastung bei Mieterkonflikten. Diese Kosten stehen selten auf einer Rechnung, sind aber real.

Wann Eigenverwaltung sinnvoll ist

Eigenverwaltung kann gut funktionieren, wenn die Voraussetzungen stimmen: wenige Einheiten oder eine einzige Wohnung, ausreichend Zeit, Nähe zum Objekt, solides mietrechtliches Know-how und stabile, langjährige Mieter. Wer das alles mitbringt und gern selbst anpackt, fährt damit gut. Es ist eine legitime Wahl, die für viele Eigentümer über Jahre aufgeht.

Wann sich eine Verwaltung lohnt

Für eine professionelle Verwaltung spricht es, wenn mehrere Einheiten zusammenkommen, die Zeit knapp ist, das Objekt weiter weg liegt, die Fluktuation hoch ist, es sich um möblierte Zimmer, WG oder Co-Living handelt, das Mietrecht Unsicherheit auslöst oder Sie sich schlicht überfordert fühlen. Eine gute Verwaltung nimmt Ihnen den Aufwand ab, reduziert teure Fehler und sorgt für schnellere Wiedervermietung.

  • Wie viele Einheiten verwalten Sie?
  • Wie viele Stunden pro Monat haben Sie wirklich Zeit?
  • Wie weit liegt das Objekt von Ihrem Wohnort entfernt?
  • Wie oft wechseln die Mieter?
  • Kennen Sie das Mietrecht bei Nebenkosten, Kündigung und Mietzinsanpassung?
  • Haben Sie verlässliche Handwerker-Kontakte?
  • Fühlen Sie sich bei der Verwaltung entlastet oder eher gestresst?

Aufwand gegen Honorar

Eine Verwaltung kostet marktüblich rund 4 bis 5 Prozent der Netto-Soll-Mietzinseinnahmen. Dem steht gegenüber: gesparte Zeit, weniger Leerstand durch schnellere Wiedervermietung und ein deutlich kleineres Fehlerrisiko bei Abrechnungen und Mietrecht. Oft rechnet sich das schon über vermiedenen Leerstand und korrekte Nebenkostenabrechnungen, ohne weitere Fehlerkosten einzurechnen.

Was eine Verwaltung genau kostet, lesen Sie im Ratgeber "Was kostet eine Liegenschaftsverwaltung". Wie sich Leerstand und Bewirtschaftungskosten auf Ihre Rendite auswirken, rechnen Sie mit dem Renditerechner aus.

Honorar-Orientierung

4 bis 5 %

marktübliches Honorar für ein Vollmandat, gemessen an den Netto-Soll-Mietzinseinnahmen. Oft rechnet es sich schon über vermiedenen Leerstand und korrekte Abrechnungen.

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In einem kurzen, unverbindlichen Erstgespräch schauen wir uns Ihr Objekt an und zeigen, was mit spezialisierter Verwaltung anders läuft.

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Sonderfall Zimmer, WG und Co-Living

Bei einzeln vermieteten Zimmern, WG und Co-Living ist Eigenverwaltung für die meisten zu viel: Die Wiedervermietung einzelner Zimmer ist kein Einmal-Ereignis pro Wohnung, sondern Dauerzustand. Dazu kommt der Betrieb der Gemeinschaftsflächen. Hier lohnt sich eine spezialisierte Verwaltung fast immer.

Mehr dazu im verwandten Ratgeber: Zimmerhaus, WG oder Co-Living verwalten lassen

Auch ein Teilmandat ist möglich

Wenn Sie nur einen Teil abgeben möchten, ist auch ein Teilmandat möglich, etwa nur die Vermietung oder nur die Abrechnung. Was eine Verwaltung im Vollmandat genau leistet, lesen Sie im Ratgeber "Was macht eine Liegenschaftsverwaltung".

Häufige Fragen

Lohnt es sich, eine Immobilie selbst zu verwalten?
Bei einer einzelnen, einfachen Wohnung mit Zeit, Nähe und Mietrechts-Know-how kann es sich lohnen. Bei mehreren Einheiten, wenig Zeit oder hoher Fluktuation überwiegen meist die versteckten Kosten.
Was sind die grössten Risiken der Eigenverwaltung?
Fehler bei der Nebenkostenabrechnung und im Mietrecht, Leerstand durch langsame Wiedervermietung und verpasste zulässige Mietzinsanpassungen.
Ab wann sollte ich die Verwaltung abgeben?
Spätestens wenn mehrere Einheiten, wenig Zeit, Distanz zum Objekt, hohe Fluktuation oder möblierte Zimmer und Co-Living zusammenkommen.
Was kostet eine Verwaltung im Vergleich zum Eigenaufwand?
Marktüblich rund 4 bis 5 Prozent der Netto-Soll-Mietzinseinnahmen. Details im Ratgeber "Was kostet eine Liegenschaftsverwaltung".
Kann ich auch nur einen Teil abgeben?
Ja. Beim Teilmandat delegieren Sie nur einzelne Bereiche, etwa die Vermietung oder die Abrechnung.

Über BoVita

BoVita ist eine Liegenschaftsverwaltung aus der Schweiz mit einer seltenen Spezialisierung auf möblierte Zimmer, WG und Co-Living. Wir übernehmen die komplette Bewirtschaftung von Liegenschaften, vom Mietzinsinkasso über die Nebenkostenabrechnung bis zum Mieterwechsel, und bringen dort zusätzlich Tiefe mit, wo klassische Verwaltungen an Grenzen stossen. Dieser Ratgeber bündelt unser Praxiswissen für Eigentümer und Verwaltungen.

Quellen

Diese Übersicht stützt sich auf die folgenden Quellen und gesetzlichen Grundlagen. Alle Angaben ohne Gewähr.

  1. 1.Fedlex, Schweizerisches Obligationenrecht, Nebenkosten (Art. 257a/257b OR)
  2. 2.Fedlex, Schweizerisches Obligationenrecht, Sicherheitsleistung (Art. 257e OR)
  3. 3.SVIT Schweiz, Schweizerischer Verband der Immobilienwirtschaft, Bewirtschaftung
  4. 4.HEV Schweiz, Hauseigentümerverband, Verwaltung und Eigenverwaltung
  5. 5.Bundesamt für Wohnungswesen BWO, Mietrecht und Referenzzinssatz

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