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Ratgeber für Eigentümer

Immobilie vermieten und verwalten in der Schweiz: der grosse Leitfaden für Eigentümer

Die Schweiz ist ein Land der Mieter: rund 60 Prozent wohnen zur Miete (BFS), und mit einem Leerstand von rund 1 Prozent (BFS, Stand 1.6.2025) ist der Markt so angespannt wie selten. Für Eigentümer heisst das: Wer richtig vermietet und sauber verwaltet, holt das Maximum aus seiner Liegenschaft. Dieser Leitfaden führt Sie durch den ganzen Weg, von der Vermietung über die Verwaltung und das Recht bis zur Rendite, mit Checklisten, Rechnern und Vorlagen. Geschrieben aus der Praxis als Liegenschaftsverwaltung mit Spezialgebiet möblierte Zimmer, WG und Co-Living.

Jens HerbstVon Jens Herbst, Gründer der BoVita LiegenschaftsverwaltungAktualisiert am 21. Juni 202612 Min. Lesezeit
Helles Wohnzimmer einer Schweizer Mietwohnung, BoVita Liegenschaftsverwaltung
Eigener ZimmerbetriebIm Auftrag des Eigentümers

60 %

Mieteranteil in der Schweiz

BFS

~1 %

Leerstand, Stand 1.6.2025

BFS

4 bis 5 %

Marktübliches Verwaltungshonorar

UBS/Branche

18 bis 30 %

Höhere Einnahmen mit Co-Living

immoday

Phase 1: Richtig vermieten

Eine gute Vermietung beginnt vor dem Inserat: Ein marktgerechter Anfangsmietzins vermeidet Leerstand und spätere Korrekturen. Ein professionelles Inserat mit echten Fotos, klaren Konditionen und vollständigen Angaben zu Lage, Grösse und Ausstattung bringt qualifizierte Interessenten. Eine saubere Bewerberprüfung auf Bonität (Betreibungsauszug) und Passung verhindert teure Mieterprobleme später.

Beim Mietvertrag gilt: Er muss die Kaution auf Sperrkonto (OR Art. 257e), alle vereinbarten Nebenkosten als Akonto oder Pauschale und die Kündigungsfristen klar regeln. Die dokumentierte Wohnungsübergabe mit Protokoll schützt beide Seiten. Je schneller und sauberer dieser Prozess läuft, desto weniger Leerstand und desto weniger Streit. Vorlagen dazu finden Sie im Download-Abschnitt weiter unten.

Phase 2: Verwalten und betreiben

Die laufende Bewirtschaftung gliedert sich in drei Bereiche: kaufmännisch (Mietzinsinkasso, Buchhaltung, Nebenkostenabrechnung), technisch (Unterhalt, Reparaturen, Schadenfälle) und administrativ (Verträge, Kommunikation, Mieterwechsel). Die zentrale Frage ist: selbst machen oder abgeben?

Was Eigenverwaltung wirklich umfasst und wann professionelle Verwaltung sich lohnt, zeigt der Ratgeber "Selbst verwalten oder verwalten lassen?". Den vollen Leistungskatalog einer Liegenschaftsverwaltung erläutert der Ratgeber "Was macht eine Liegenschaftsverwaltung?". Für Zimmer, WG und Co-Living empfiehlt sich fast immer eine spezialisierte Verwaltung: Die Wiedervermietung einzelner Zimmer ist kein Einmal-Ereignis pro Wohnung, sondern Dauerzustand.

Objekt mit BoVita besprechen

In einem kurzen, unverbindlichen Erstgespräch schauen wir uns Ihr Objekt an und zeigen, was mit spezialisierter Verwaltung anders läuft.

Unverbindlich und kostenlos.

Phase 3: Recht und Pflichten sicher im Griff

Rechtliche Leitplanken

Hier entscheidet sich Rechtssicherheit: Die Nebenkostenabrechnung darf nur vertraglich vereinbarte, gebrauchsabhängige Positionen enthalten (OR Art. 257a/257b). Die Kaution muss auf einem gesperrten Konto im Namen des Mieters liegen (OR Art. 257e). Mietzinsanpassungen am Referenzzinssatz sind nur mit dem amtlichen Formular und fristgerecht auf den nächsten Kündigungstermin gültig (Art. 269d OR), sonst sind sie nichtig.

Fehler in diesen drei Bereichen sind teuer: falsche Nebenkostenabrechnungen führen zu Rückforderungen, eine fehlgeleitete Kaution zu Bussen, und eine formwidrige Mietzinserhöhung zur Nichtigkeit. Den vollständigen Leitfaden zur Nebenkostenabrechnung sowie zum Mietzins-Rechner finden Sie in den verlinkten Ratgebern und Tools.

Der hypothekarische Referenzzinssatz ist das zentrale Instrument zur Mietzinsanpassung in der Schweiz. Er wird vom Bundesamt für Wohnungswesen vierteljährlich publiziert.
Gesetzliche Grundlage: Bundesamt für Wohnungswesen BWO, Referenzzinssatz

Phase 4: Rendite und Optimierung

Aus einer Liegenschaft mehr herausholen heisst: Leerstand senken, Kosten im Griff haben und das Ertragspotenzial kennen. Wer geeignete Objekte zimmerweise oder als Co-Living betreibt, erzielt laut immoday rund 18 bis 30 Prozent höhere Einnahmen pro Fläche gegenüber klassischer Langzeitvermietung, allerdings bei höherem Aufwand.

Die Rendite lässt sich mit dem kostenlosen Renditerechner berechnen: Kaufpreis, Soll-Mietertrag und Eigenkapital ergeben Brutto-, Netto- und Eigenkapitalrendite sowie den jährlichen Cashflow. Ob zimmerweise Vermietung für Ihr Objekt lohnt, beleuchtet der Ratgeber "Zimmerweise vermieten und Co-Living: Lohnt sich das?". Was eine professionelle Verwaltung kostet und wann sie sich rechnet, zeigt der Ratgeber "Was kostet eine Liegenschaftsverwaltung?".

Mehr dazu im verwandten Ratgeber: Zimmerweise vermieten und Co-Living: Lohnt sich das für Eigentümer?

Selbstverwaltung oder professionelle Verwaltung?

Die ehrliche Antwort hängt von Ihrer Situation ab. Diese Tabelle zeigt die wesentlichen Unterschiede:

Honorar-Orientierung

4 bis 5 %

marktübliches Verwaltungshonorar für klassische Mietliegenschaften in der Schweiz, bezogen auf die Netto-Soll-Mietzinseinnahmen (UBS/Branche). Kein verbindlicher Branchentarif.

KriteriumSelbstverwaltungProfessionelle Verwaltung
ZeitaufwandHoch, besonders bei MieterwechselnKein Aufwand für den Eigentümer
Fehlerrisiko (Nebenkosten, Mietrecht)Hoch ohne SpezialkenntnisseGering bei guter Verwaltung
Wiedervermietung und LeerstandLangsamer, höherer Leerstand möglichSchneller durch Erfahrung und Netzwerk
Handwerker-NetzwerkEigenes Netzwerk aufbauen nötigEingespielt und kostengünstiger
Erreichbarkeit für MieterAbhängig von eigener VerfügbarkeitProfessioneller Pikettdienst
KostenNur Zeitaufwand (oft unterschätzt)Marktüblich 4 bis 5 % der Netto-Soll-Mietzinseinnahmen
Eignung1 bis 2 Einheiten, stabile Mieter, genug ZeitAb 2 Einheiten, Zimmer/Co-Living, wenig Zeit

Detaillierte Entscheidungshilfe: Ratgeber "Selbst verwalten oder verwalten lassen?".

Sollten Sie die Verwaltung abgeben?

Mehr Einheiten, weniger Zeit und häufige Mieterwechsel sprechen klar fürs Abgeben. Diese sieben Fragen helfen bei der Entscheidung:

  • Wie viele Einheiten verwalten Sie?
  • Wie viel Zeit haben Sie pro Monat realistisch?
  • Wie weit liegt das Objekt von Ihrem Wohnort entfernt?
  • Wie oft wechseln Mieter?
  • Kennen Sie das Mietrecht zu Nebenkosten, Kündigung und Mietzinsanpassungen?
  • Gibt es häufige Fluktuation oder möblierte Zimmer?
  • Belastet die Verwaltung Sie, oder macht sie Ihnen Freude?

Wenn Sie bei den meisten Punkten unsicher sind oder wenig Zeit haben, lohnt sich ein unverbindliches Erstgespräch.

Gratis für Eigentümer: Praxisvorlagen

Diese zwei Vorlagen sind das Handwerkszeug, das eine Plattform zur Referenz macht. Beide sind BoVita-gebrandet und praxiserprobt.

Gratis für Eigentümer

Vermieter-Checkliste

Von Inserat bis Mietbeginn: alle Schritte der Vermietung als druckfertige Checkliste, BoVita-gebrandet.

Wohnungsübergabe-Protokoll

Vorlage zum Ausfüllen für die dokumentierte Übergabe beim Einzug und Auszug, BoVita-gebrandet.

Alles aus einer Hand

BoVita betreibt beides: den eigenen Zimmerbetrieb für Mieter und die spezialisierte Liegenschaftsverwaltung für Eigentümer und Immobilienunternehmen. Das bedeutet: Wir wissen, wie es sich anfühlt, auf der anderen Seite zu stehen, als Mieter, der eine Wohnung sucht. Und wir verwalten dennoch konsequent im Auftrag des Eigentümers, mit klarer Honorarstruktur und ohne verdeckten Aufschlag.

Unser Spezialgebiet sind möblierte Zimmer, WG und Co-Living, also die Objekte, an denen klassische Verwaltungen oft scheitern. Vom einzelnen Objekt bis zum Portfolio. Wenn Sie bereit sind, Ihr Objekt in die besten Hände zu geben, beginnt alles mit einem kurzen, unverbindlichen Erstgespräch.

Häufige Fragen

Lohnt es sich, eine Immobilie selbst zu verwalten?
Für eine einzelne, unkomplizierte Wohnung mit stabilen Mietern und genug Zeit kann es sich lohnen. Bei mehreren Einheiten, begrenzter Zeit oder häufigen Mieterwechseln überwiegen die versteckten Kosten (Zeitaufwand, Fehlerrisiko, Leerstand) meist die eingesparten Honorare. Mehr dazu im Ratgeber "Selbst verwalten oder verwalten lassen?".
Was kostet eine professionelle Liegenschaftsverwaltung?
Marktüblich sind 4 bis 5 Prozent der Netto-Soll-Mietzinseinnahmen für klassische Mietliegenschaften. Für Zimmer und Co-Living ist ein aufwandsbasiertes Modell (zimmerbasierte Grundpauschale plus Gebühr je Mieterwechsel) transparenter. Details im Ratgeber "Was kostet eine Liegenschaftsverwaltung?".
Welche Nebenkosten darf ich als Eigentümer abrechnen?
Nur vertraglich vereinbarte, gebrauchsabhängige Kosten (OR Art. 257a/257b), zum Beispiel Heizung, Wasser, Kehricht, Allgemeinstrom. Nicht zulässig sind Unterhalt, Reparaturen, Leerstand oder allgemeine Verwaltungskosten. Den vollständigen Leitfaden liefert der Ratgeber "Nebenkostenabrechnung richtig erstellen".
Wie passe ich den Mietzins korrekt an?
Mietzinsanpassungen am Referenzzinssatz sind nur mit dem kantonal vorgeschriebenen amtlichen Formular und fristgerecht auf den nächsten Kündigungstermin gültig (Art. 269d OR). Ohne Formular ist die Erhöhung nichtig. Der Mietzins-Rechner unterstützt bei der Berechnung der zulässigen Anpassung.
Wie senke ich Leerstand als Eigentümer?
Marktgerechter Anfangsmietzins, professionelles Inserat, schnelle Bewerberprüfung und zügige Übergabe sind die wichtigsten Hebel. Spezialisierte Verwaltungen haben oft ein Bewerber-Netzwerk und besetzen Zimmer schneller.
Was bringt Co-Living im Vergleich zur normalen Vermietung?
Laut immoday erzielen Eigentümer mit Co-Living rund 18 bis 30 Prozent höhere Einnahmen pro Fläche als mit klassischer Langzeitvermietung. Der Mehraufwand ist aber real: Wiedervermietung als Dauerzustand, Bewerberprüfung je Zimmer, Betrieb der Gemeinschaftsflächen. Details im Ratgeber "Zimmerweise vermieten und Co-Living".
Wie wechsle ich die Liegenschaftsverwaltung?
Der Verwaltungsvertrag ist ein Auftragsvertrag nach OR und jederzeit kündbar (Art. 404 OR). In der Praxis hält man sich an die vereinbarten Kündigungsfristen (oft auf Quartals- oder Jahresende). Der 5-Schritte-Ablauf ist im Ratgeber "Hausverwaltung wechseln" beschrieben.
Ab welcher Grösse lohnt sich eine professionelle Verwaltung?
Schon ab dem ersten Objekt kann eine professionelle Verwaltung sinnvoll sein, wenn die Zeit fehlt oder das Mietrecht unsicher ist. Bei mehreren Einheiten oder Zimmer- und Co-Living-Objekten ist sie fast immer die bessere Wahl.

Über BoVita

BoVita ist eine Liegenschaftsverwaltung aus der Schweiz mit einer seltenen Spezialisierung auf möblierte Zimmer, WG und Co-Living. Wir übernehmen die komplette Bewirtschaftung von Liegenschaften, vom Mietzinsinkasso über die Nebenkostenabrechnung bis zum Mieterwechsel, und bringen dort zusätzlich Tiefe mit, wo klassische Verwaltungen an Grenzen stossen. Dieser Ratgeber bündelt unser Praxiswissen für Eigentümer und Verwaltungen.

Quellen

Diese Übersicht stützt sich auf die folgenden Quellen und gesetzlichen Grundlagen. Alle Angaben ohne Gewähr.

  1. 1.Bundesamt für Statistik BFS, Leerwohnungen und Mieteranteil in der Schweiz
  2. 2.Bundesamt für Wohnungswesen BWO, Referenzzinssatz und Mietrecht
  3. 3.Fedlex, Obligationenrecht Art. 257a/257b (Nebenkosten), Art. 257e (Kaution), Art. 269a/269d (Mietzins), Art. 404 (Auftrag)
  4. 4.Fedlex, VMWG Art. 13 und Art. 16 (Mietzinsanpassung am Referenzzinssatz)
  5. 5.UBS, Schweizer Immobilien: Renditeobjekte und Honorar-Orientierung
  6. 6.immoday, Co-Living als Renditechance in der Schweiz
  7. 7.SVIT Schweiz, Schweizerischer Verband der Immobilienwirtschaft

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