
Umzug in einen anderen Kanton: der Monat entscheidet über deine Steuerrechnung

Jens Herbst
Geschäftsführer BoVita
Lesezeit
11 min
Veröffentlicht
2. Aug. 2026
Aktualisiert
6. Aug. 2026
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Geprüft
Bei einem Umzug in einen anderen Kanton meldest du dich bei der alten Gemeinde ab und bei der neuen an, in der Regel innerhalb von 14 Tagen. Steuerlich zählt nur ein einziger Tag: Wer am 31. Dezember im neuen Kanton wohnt, versteuert dort das ganze Jahr (Art. 4b Abs. 1 StHG), und über denselben Kanton läuft auch die direkte Bundessteuer. Derselbe Umzug, drei Wochen früher oder später, kann deshalb eine spürbar andere Steuerrechnung bedeuten. Behältst du im alten Kanton eine Liegenschaft oder einen Betrieb, bleibst du dort weiterhin steuerpflichtig. Die Krankenkassenprämie richtet sich nach deiner neuen Wohngemeinde. Mit einer Aufenthaltsbewilligung beantragst du den Kantonswechsel im Voraus. Und wenn du Wochenaufenthalter bist, ist der Online-Weg für dich gesperrt.
«Personen mit Wochenaufenthalt können diesen Dienst nicht benutzen.»
Das Wichtigste auf einen Blick
- 01Der Wohnsitz am 31. Dezember bestimmt, welcher Kanton dein ganzes Jahreseinkommen besteuert, und derselbe Kanton erhebt die direkte Bundessteuer. Liegenschaft oder Betrieb im alten Kanton bleiben dort steuerpflichtig.
- 02Anmelden musst du dich in der Regel innerhalb von 14 Tagen. Abmelden bei der alten Gemeinde gehört dazu, sonst fehlt dir der Heimatschein.
- 03Wochenaufenthalter können eUmzugCH nicht nutzen und müssen persönlich erscheinen.
- 04Deine Krankenkassenprämie hängt an der neuen Gemeinde, nicht am Kanton allein. Fünf Kantone haben drei Prämienregionen, sechs haben zwei.
- 05Bei einer schweizweit tätigen Kasse erlaubt der Umzug allein keinen Wechsel: ordentlich geht es auf Ende Jahr (Kündigung bis 30. November) und, nur mit 300er-Franchise im Standardmodell, auf Ende Juni. Ist deine Kasse im neuen Gebiet nicht tätig, endet das Verhältnis am Umzugstag (Art. 7 Abs. 3 KVG).
- 06Hast du ein Auto, meldest du dem Strassenverkehrsamt innert 14 Tagen die neue Adresse. Ein neuer Fahrzeugausweis kostet je nach Kanton 25 bis 50 Franken.
Kantonswechsel-Kit Schweiz
Editierbares Word-Paket für den Umzug in einen anderen Kanton: der Steuerstichtag mit eigener Rechenhilfe, die Heimatschein-Kette, alle Fristen im Zeitplan, die Regeln für Ausländerbewilligungen und drei fertige Vorlagen (Termin bei der neuen Gemeinde, Adressänderung und Kündigung bei der Krankenkasse).
01
Der teuerste Fehler beim Kantonswechsel ist der Umzugsmonat
Die meisten planen den Umzug nach dem Mietvertrag und nach dem Arbeitsbeginn. Steuerlich ist das die zweitwichtigste Frage. Die wichtigste lautet: Wo bist du am 31. Dezember gemeldet?
Denn die Schweiz kennt beim Kantonswechsel keine Aufteilung nach Monaten. Massgebend ist der Wohnsitz am Ende der Steuerperiode. Wer am 31. Dezember im neuen Kanton wohnt, wird dort für das ganze Jahr besteuert, auch für die Monate, die er noch im alten Kanton gelebt und gearbeitet hat. Geregelt ist das in Artikel 4b Absatz 1 des Steuerharmonisierungsgesetzes. Für die direkte Bundessteuer gilt dieselbe Anknüpfung: Sie wird von dem Kanton erhoben, in dem du am Ende der Steuerperiode deinen steuerrechtlichen Wohnsitz hast (Artikel 105 Absatz 1 DBG).
Zwei Einschränkungen gehören dazu, sonst wird aus einer Regel ein Absolutum. Erstens: Wenn dich mit dem alten Kanton weiterhin etwas Wirtschaftliches verbindet, typischerweise eine Liegenschaft oder ein Geschäftsbetrieb, bleibst du dort steuerpflichtig, und zwar für die gesamte Steuerperiode (Art. 4b Abs. 2 StHG). Zweitens: Eine Kapitalleistung aus der Vorsorge wird in dem Kanton besteuert, in dem du im Zeitpunkt der Fälligkeit gewohnt hast, nicht dort, wo du am 31. Dezember gemeldet bist (Art. 4b Abs. 1 StHG und Art. 105 Abs. 4 DBG). Wer schlicht mit seinem Lohn in einen anderen Kanton zieht, ist von beidem nicht betroffen, für ihn gilt die Regel oben ohne Abstriche.
Was das praktisch heisst:
- Du ziehst am 15. Dezember: Du versteuerst das ganze Jahr im neuen Kanton.
- Du ziehst am 5. Januar: Du versteuerst das abgelaufene Jahr noch vollständig im alten.
Zwischen diesen zwei Terminen liegen drei Wochen und, je nach Kantonspaar, ein spürbarer Unterschied, weil die Steuerbelastung zwischen Kantonen und Gemeinden weit auseinanderliegt.
Rechne das aus, bevor du den Mietvertrag unterschreibst. Die Eidgenössische Steuerverwaltung stellt dafür einen öffentlichen Steuerrechner bereit, du brauchst nur dein Bruttoeinkommen und die zwei Gemeinden. Ist der neue Kanton günstiger, spricht steuerlich alles für einen Umzug noch im alten Jahr. Ist er teurer, kann der Januar der klar bessere Termin sein.
Ein Hinweis, damit hier niemand falsch abbiegt: Das ist eine Überlegung zum Zeitpunkt, keine Gestaltung. Wohnsitz ist dort, wo dein Lebensmittelpunkt tatsächlich ist. Wer sich pro forma irgendwo anmeldet, wo er nicht wohnt, hat kein Steuersparmodell, sondern ein Problem.
02
Abmelden und anmelden, und warum beides zusammengehört
Beim Kantonswechsel sind es immer zwei Vorgänge. Du meldest dich bei der alten Wohngemeinde ab und bei der neuen an. Für die Anmeldung gilt in der Regel eine Frist von 14 Tagen nach dem Umzug. „In der Regel" steht da bewusst: Die Gemeinden regeln das selbst, und einzelne weichen ab. Ein Blick auf die Website deiner neuen Gemeinde kostet zwei Minuten.
Der Grund, warum die Abmeldung nicht optional ist, heisst Heimatschein. Den bekommst du von deiner alten Wohngemeinde ausgehändigt und hinterlegst ihn bei der neuen. Ohne Abmeldung kein Heimatschein, ohne Heimatschein keine Anmeldung. Wer die Reihenfolge dreht, steht am Schalter und muss nochmal kommen.
Sollte der Heimatschein verloren gegangen sein, bestellst du einen neuen beim Zivilstandsamt deiner Heimatgemeinde. Das ist nicht deine Wohngemeinde, sondern der Ort deines Bürgerrechts. Plane dafür Zeit ein, das geht nicht über Nacht.
Diese Unterlagen nimmst du laut ch.ch zur Anmeldung mit:
- Heimatschein, einzeln oder für Paare gemeinsam.
- Familienbüchlein oder Familienausweis, wenn du Kinder hast.
- Bei Bedarf die Krankenkassenkarte oder einen Versicherungsnachweis deiner aktuellen Grundversicherung.
Was deine Gemeinde darüber hinaus verlangt, steht auf ihrer Website. Bring sicherheitshalber auch deinen Ausweis mit.
Wenn du keinen Schweizer Pass hast: Der Heimatschein betrifft Schweizer Staatsangehörige. Für dich kommt dafür ein eigener Schritt dazu, und der gehört an den Anfang, nicht ans Ende. Wer eine Kurzaufenthalts- oder eine Aufenthaltsbewilligung hat, muss die Bewilligung des neuen Kantons laut Artikel 37 Absatz 1 des Ausländer- und Integrationsgesetzes im Voraus beantragen, also bevor du den Wohnort verlegst. Zuständig ist laut ch.ch die kantonale Migrations- und Arbeitsmarktbehörde deines Wohnorts, beim Kantonswechsel also eine neue Stelle.
Die gute Nachricht steht im selben Artikel. Mit einer Aufenthaltsbewilligung hast du einen Anspruch auf den Kantonswechsel, solange du nicht arbeitslos bist und keine Widerrufsgründe nach Artikel 62 Absatz 1 vorliegen. Mit einer Niederlassungsbewilligung besteht der Anspruch, wenn keine Widerrufsgründe nach Artikel 63 vorliegen. Es ist also kein Gnadenakt, sondern ein Verfahren mit einem Ausgang, auf den du dich einstellen kannst.
Die Pflicht zur Vorausbewilligung nach Absatz 1 trifft nur die Kurzaufenthalts- und die Aufenthaltsbewilligung. Hast du bereits eine Niederlassungsbewilligung (Ausweis C), meldest du dich wie alle anderen bei der neuen Gemeinde an, ohne vorher beim Kanton anzufragen.
Und ein Absatz, den kaum jemand kennt, obwohl er genau unsere Leser trifft: Für einen vorübergehenden Aufenthalt in einem anderen Kanton ist gar keine Bewilligung nötig (Art. 37 Abs. 4 AIG). Wer unter der Woche im neuen Kanton arbeitet und wohnt, den Lebensmittelpunkt aber behält, verlegt den Wohnort nicht. Welche Unterlagen deine neue Gemeinde am Schalter tatsächlich sehen will, fragst du dort am besten direkt nach, das handhaben die Gemeinden unterschiedlich.
Wie das Anmelden in der Schweiz grundsätzlich abläuft, haben wir in der Anmelde-Checkliste Schritt für Schritt aufgeschrieben. Der Kantonswechsel folgt derselben Mechanik, nur dass du den Weg diesmal in beide Richtungen gehst.
- Nur mit BewilligungKantonswechsel im Voraus beantragenMit Kurzaufenthalts- oder Aufenthaltsbewilligung vor dem Umzug bei der Migrationsbehörde des neuen Kantons (Art. 37 Abs. 1 AIG).
- Alte GemeindeAbmeldenDabei wird dir der Heimatschein ausgehändigt. Schweizer Staatsangehörige brauchen ihn für den nächsten Schritt.
- Das BindegliedHeimatscheinVerloren gegangen? Ersatz beim Zivilstandsamt deiner Heimatgemeinde, nicht bei der Wohngemeinde. Das dauert.
- Neue GemeindeAnmelden, in der Regel innert 14 TagenAls Wochenaufenthalter persönlich am Schalter, eUmzugCH steht dir laut ch.ch nicht offen.
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03
Online umziehen, ausser du bist Wochenaufenthalter
Für den Wohnortwechsel gibt es den Dienst eUmzugCH. Viele Gemeinden sind angeschlossen, und wenn deine dabei ist, erledigst du Ab- und Anmeldung am Bildschirm.
Es gibt aber einen Ausschluss, der ausgerechnet die Gruppe trifft, die am häufigsten den Kanton wechselt. Auf ch.ch steht wörtlich: „Personen mit Wochenaufenthalt können diesen Dienst nicht benutzen."
Wenn du also unter der Woche am Arbeitsort wohnst und am Wochenende an deinen Hauptwohnsitz zurückkehrst, führt dein Weg an den Schalter. Das ist kein Fehler im System, sondern folgt daraus, dass beim Wochenaufenthalt zwei Gemeinden gleichzeitig beteiligt sind und der Aufenthalt jährlich bestätigt werden muss.
Plane dafür einen Termin ein, an dem die Gemeindeverwaltung offen hat. Viele kleinere Gemeinden haben an zwei Nachmittagen pro Woche Schalterstunden, und genau daran scheitert die 14-Tage-Frist regelmässig. Was beim Wochenaufenthalt sonst noch anders läuft, steht im Ratgeber zum Wochenaufenthalt.
04
Die Krankenkasse zieht mit um, die Prämie ändert sich vielleicht
Deine Grundversicherung läuft weiter, du musst sie beim Umzug nicht neu abschliessen. Was sich ändert, ist möglicherweise der Preis.
Die Prämien sind nicht nur nach Kanton gestaffelt, sondern innerhalb grösserer Kantone nach Prämienregionen:
| Anzahl Prämienregionen | Kantone | |
|---|---|---|
| drei | Bern, Graubünden, Luzern, St. Gallen, Zürich | |
| zwei | Basel-Landschaft, Freiburg, Schaffhausen, Tessin, Waadt, Wallis |
Massgebend ist damit, in welcher Gemeinde du wohnst und welcher Region sie zugeteilt ist. Zwei Gemeinden im selben Kanton, zwanzig Kilometer auseinander, können unterschiedliche Prämien haben. Melde deiner Kasse die neue Adresse zeitnah, dann rechnet sie ab dem richtigen Zeitpunkt mit dem richtigen Tarif.
Wichtig für die Erwartungshaltung: Der Umzug selbst begründet für sich genommen kein ausserordentliches Kündigungsrecht, wenn deine Kasse auch im neuen Kanton tätig ist. Zwei ordentliche Ausstiege stehen dir offen, und der zweite wird oft übersehen:
- Auf Ende Jahr, für alle. Die Kündigung der Grundversicherung muss bis zum 30. November bei deiner bisherigen Kasse eintreffen.
- Auf Ende Juni, aber nur mit einer Franchise von 300 Franken und dem normalen Versicherungsmodell. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate, das Schreiben muss also bis Ende März dort sein.
Wer im Frühling in eine teurere Prämienregion zieht und die 300er-Franchise im Standardmodell hat, muss also nicht zwingend das ganze Jahr abwarten. Prüfe zuerst, welches Modell und welche Franchise du tatsächlich hast.
Und dann gibt es den Fall, an den kaum jemand denkt: Bist du bei einer nur regional tätigen Kasse und ziehst in ein Gebiet, in dem sie nicht tätig ist, musst du wechseln. Dann endet dein Versicherungsverhältnis nach Artikel 7 Absatz 3 des Krankenversicherungsgesetzes im Zeitpunkt des Umzugs, ohne Rücksicht auf die Fristen oben. Bei den grossen, schweizweit tätigen Kassen tritt das nicht ein. Frag im Zweifel deine Kasse, ob sie an deiner neuen Adresse Verträge führt.
Wenn du frisch in die Schweiz gezogen bist und die Grundlagen noch offen sind, hilft der Ratgeber zur Krankenkasse nach dem Zuzug.
05
Auto, Post und die kleinen Dinge, die später teuer werden
Fahrzeug. Hast du ein Auto oder Motorrad, informierst du das Strassenverkehrsamt deines neuen Wohnkantons. Die Meldung ist fristgebunden: innert 14 Tagen, wenn du eine neue Adresse hast. Danach wird dein Fahrzeugausweis geändert oder ersetzt, ein neuer kostet je nach Kanton 25 bis 50 Franken. Was mit den Kontrollschildern zu tun ist, klärst du am besten direkt beim Strassenverkehrsamt deines neuen Kantons.
Post. Ein Nachsendeauftrag bei der Post leitet deine Briefe für eine bestimmte Zeit an die neue Adresse um. Das ist keine Pflicht, verhindert aber, dass eine Rechnung oder ein Behördenbrief bei den Nachmietern landet.
Radio- und Fernsehabgabe. Die Abgabe hängt am Haushalt, nicht an der Person. Wenn du umziehst, ändert sich damit unter Umständen, wer sie schuldet, besonders wenn du in eine WG ziehst oder aus einer ausziehst. Wie das genau zusammenspielt, steht im Ratgeber zur Serafe-Abgabe in WG und Wochenaufenthalt.
Alte Wohnung. Kündigungsfrist, Übergabe und Kaution laufen parallel zum Kantonswechsel und haben ihre eigenen Termine. Dazu haben wir Mietvertrag kündigen und Kaution und Übergabe ohne Streit.
06
Zeitplan: was wann ansteht
| Wann | Was | Warum | |
|---|---|---|---|
| 3 Monate vorher | Steuerbelastung beider Gemeinden vergleichen, Umzugstermin danach ausrichten | Der Stichtag 31. Dezember ist die grösste einzelne Stellschraube | |
| 3 Monate vorher | Alte Wohnung kündigen, Fristen prüfen | Eine verpasste Frist kostet eine ganze Mietperiode | |
| Bis Ende März | Nur falls du die Kasse auf Ende Juni wechseln willst und die 300er-Franchise im Standardmodell hast | Kündigungsfrist drei Monate | |
| 4 Wochen vorher | Zimmer oder Wohnung im neuen Kanton fix machen | Ohne Adresse keine Anmeldung | |
| 2 Wochen vorher | Schalterzeiten der neuen Gemeinde nachsehen, Termin planen | Besonders als Wochenaufenthalter, weil online nicht geht | |
| Umzugswoche | Bei der alten Gemeinde abmelden, Heimatschein mitnehmen | Ohne ihn keine Anmeldung | |
| Innert 14 Tagen | Bei der neuen Gemeinde anmelden | In der Regel gilt diese Frist | |
| Innert 14 Tagen | Neue Adresse dem Strassenverkehrsamt melden | Eigene Frist, unabhängig von der Gemeinde | |
| Gleiche Woche | Krankenkasse und Arbeitgeber informieren | Die Prämienregion hängt an der neuen Gemeinde |
07
Der Sonderfall: du wohnst nur unter der Woche im neuen Kanton
Nicht jeder Kantonswechsel ist ein vollständiger Umzug. Viele wechseln den Arbeitsort, behalten aber den Lebensmittelpunkt und nehmen unter der Woche ein Zimmer am neuen Ort. Dann bist du Wochenaufenthalter, und die Regeln sehen anders aus.
Der Hauptwohnsitz bleibt dort, wo dein Lebensmittelpunkt ist, und dort bleibst du in der Regel auch steuerpflichtig. Am Arbeitsort meldest du dich als Wochenaufenthalter an. Der Online-Weg über eUmzugCH steht dir dafür nicht offen.
Für diese Situation brauchst du kein möbliertes Zuhause für die Ewigkeit, sondern ein Zimmer, das ab Tag eins bewohnbar ist und dessen Kosten du kennst. Genau dafür gibt es BoVita: möbliert, mit Küche, Bad und WLAN, zu einem Preis, der die Nebenkosten schon enthält, damit die Steuerrechnung im neuen Kanton nicht die einzige Überraschung des Jahres bleibt.
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Häufig gestellte Fragen
9 Fragen beantwortet
Der Kanton, in dem du am 31. Dezember Wohnsitz hast. Er besteuert das ganze Jahr, auch die Monate im alten Kanton (Art. 4b Abs. 1 StHG), und die direkte Bundessteuer erhebt derselbe Kanton (Art. 105 Abs. 1 DBG). Zwei Ausnahmen: Behältst du im alten Kanton eine Liegenschaft oder einen Betrieb, bleibst du dort für die ganze Steuerperiode steuerpflichtig, und eine Kapitalleistung aus der Vorsorge wird dort besteuert, wo du bei Fälligkeit gewohnt hast.
Quellen & Methodik
12 verifizierte Quellen
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- 03
- 04
- 05
- 06
- 07BAG: Krankenversicherung, Prämienregionenbag.admin.ch
- 08
- 09
- 10Fedlex: Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer, Art. 105fedlex.admin.ch
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Über den Autor: Jens Herbst
Gründer und Geschäftsführer, BoVita
Jens Herbst kam selbst als junger Berufstätiger in die Schweiz und weiss aus eigener Erfahrung, wie schwer bezahlbarer Wohnraum zu finden ist. Genau deshalb hat er BoVita gegründet. Heute betreibt BoVita möblierten Wohnraum an vier Standorten und führt eine eigene Liegenschaftsverwaltung für Zimmer, WG und Co-Living. Was in diesen Artikeln steht, kommt aus dem operativen Alltag, nicht aus zweiter Hand.
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