Amtlicher Brief mit Fenstercouvert auf dem Küchentisch einer Schweizer WG, Blick auf Dorfdächer
Finanzen
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Serafe in der WG und als Wochenaufenthalter: Wer zahlt, wie viel, und wann eine zweite Rechnung droht

Jens Herbst

Jens Herbst

Geschäftsführer BoVita

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11 min

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20. Juli 2026

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Geprüft

Offiziell festgehalten
«Auf Ihrer Rechnung finden Sie die Namen sämtlicher volljährigen und abgabepflichtigen Personen Ihres Haushalts, welche solidarisch für den in Rechnung gestellten Betrag haften. Die Daten für die Haushaltbildung erhält die Erhebungsstelle aus dem Einwohnerregister Ihrer Gemeinde.»
SERAFE AG, Abgabeübersicht · Schweizerische Erhebungsstelle für die Radio- und Fernsehabgabe

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01

Was die Serafe-Abgabe ist

Die Serafe-Rechnung ist die Radio- und Fernsehabgabe, die in der Schweiz jeder Haushalt bezahlt. Eingezogen wird sie von der Serafe AG im Auftrag des Bundes. Der Betrag liegt aktuell bei 335 Franken pro Jahr und Privathaushalt.

Drei Dinge überraschen fast jeden, der neu in die Schweiz zieht oder zum ersten Mal in eine eigene Wohnung geht:

  • Du musst dich nicht anmelden. Die Abgabe kommt automatisch. Die Daten bekommt die Serafe direkt von den Einwohnerdiensten deiner Gemeinde.
  • Du kannst dich auch nicht abmelden. Es gibt kein Formular, mit dem du aus der Abgabe aussteigst.
  • Es spielt keine Rolle, ob du ein Gerät hast. Die Abgabe wird geräteunabhängig erhoben. Auch ohne Fernseher, ohne Radio und ohne Internet bist du abgabepflichtig. Diese Regel gilt seit dem 1. Januar 2024 ausnahmslos.

Wer früher einmal gehört hat, man könne sich "nur für Radio" anmelden oder sich mit einem Verzicht auf Geräte befreien lassen: Das gibt es nicht mehr. Jeder Haushalt schuldet den vollen Betrag.

Für dich als WG-Bewohner oder Wochenaufenthalter sind aber zwei ganz andere Fragen entscheidend, und genau die beantworten wir in diesem Artikel: Zahlt in einer WG jeder einzeln? Und: Bekomme ich zwei Rechnungen, wenn ich zwei Wohnsitze habe?

02

Wie viel sie kostet (und wann sie sinkt)

Der Bundesrat legt die Höhe der Abgabe fest. Aktuell gilt:

  • Privathaushalt: 335 Franken pro Jahr. Das ist der Normalfall, also auch jede WG-Wohnung.
  • Kollektivhaushalt: 670 Franken pro Jahr. Dazu gleich mehr, das betrifft zum Beispiel Studentenheime.

Du kannst statt der Jahresrechnung auch vierteljährlich zahlen. Dann sind es 83.75 Franken pro Quartal. Wichtig: Wenn die Rechnung in Papierform zugestellt werden muss, kommen pro Rechnung 2 Franken dazu. Bei vier Papierrechnungen im Jahr sind das 8 Franken extra, nur für den Versand. Wer die Rechnung elektronisch bezieht, spart das.

Die Abgabe sinkt bis 2029

Das ist die gute Nachricht für alle, die gerade eine Rechnung in der Hand halten. Der Bundesrat hat entschieden, die Abgabe für Haushalte bis zum Jahr 2029 schrittweise auf 300 Franken pro Jahr zu senken. Gegenüber heute sind das rund 35 Franken weniger pro Haushalt und Jahr.

Der Hintergrund ist die Volksinitiative "200 Franken sind genug!", die der Bundesrat ablehnt. Statt der geforderten 200 Franken hat er diese schrittweise Senkung als eigenen Weg vorgelegt.

Die genauen Zwischenschritte legt der Bundesrat per Verordnung fest. Massgebend ist deshalb immer der Betrag auf deiner aktuellen Rechnung, nachschauen kannst du jederzeit auf serafe.ch.

Rechne für dich also mit rund 28 Franken pro Monat für den ganzen Haushalt. In einer Vierer-WG sind das 7 Franken pro Person und Monat. Das relativiert die Aufregung, die eine 335-Franken-Rechnung im ersten Moment auslöst.

Radio und Fernsehen in der Schweiz, Abgabe unabhängig vom Gerät
Die Abgabe ist geräteunabhängig: sie fällt auch ohne Fernseher, Radio und Internet an

03

WG: ein Haushalt, eine Rechnung

Das ist der Kern, an dem sich die meisten Missverständnisse entzünden, und die klare Antwort lautet:

Eine WG ist ein Haushalt. Ein Haushalt bekommt eine Rechnung. Diese eine Rechnung deckt alle Bewohner ab.

Ihr zahlt also nicht 335 Franken pro Person, sondern 335 Franken für die ganze Wohnung. Bei vier Leuten in der WG sind das rechnerisch 83.75 Franken pro Person und Jahr.

Wie die Serafe weiss, wer zu deinem Haushalt gehört

Die Serafe schaut nicht in euren Mietvertrag und klingelt auch nicht an der Tür. Sie bekommt die Daten aus dem Einwohnerregister deiner Gemeinde. Wer an eurer Adresse angemeldet ist, gehört für die Serafe zum Haushalt. Das ist der ganze Mechanismus.

Daraus folgt eine wichtige praktische Konsequenz: Wer an eurer Adresse angemeldet ist, taucht auf der Rechnung auf. Auf dem Schreiben stehen die Namen aller volljährigen abgabepflichtigen Personen des Haushalts.

Solidarische Haftung, und was das für euch bedeutet

Alle diese Personen haften solidarisch für den Betrag. Solidarisch heisst im Klartext: Die Serafe darf sich den vollen Betrag bei einer einzelnen Person holen, wenn die anderen nicht zahlen. Wer bezahlt hat, muss sich das Geld dann selbst bei den Mitbewohnern holen.

Das ist kein Grund zur Panik, aber es ist ein guter Grund, die Rechnung in der WG nicht liegen zu lassen und nicht darauf zu warten, dass sich schon jemand kümmert. Genau daraus entstehen die unangenehmen Fälle, die wir weiter unten beschreiben.

Betreibungsregisterauszug nach unbezahlter Serafe-Rechnung
Eine liegen gelassene Rechnung endet im Betreibungsregister, und der Eintrag bleibt

04

Wer in der WG bezahlt und wie ihr teilt

Formal ist die Sache klar: Die Serafe stellt eine Rechnung an den Haushalt, und alle volljährigen Angemeldeten haften solidarisch dafür. Wie ihr das intern aufteilt, ist eure Sache. Dazu sagt die Serafe nichts, und das muss sie auch nicht.

In der Praxis haben sich drei Modelle bewährt:

1. Über die WG-Kasse

Wenn ihr ohnehin eine gemeinsame Kasse für Putzmittel, Küchenkram und Internet führt, gehört die Serafe genau dort hinein. Einmal im Jahr 335 Franken, fertig. Das ist der unkomplizierteste Weg.

2. Eine Person zahlt, alle überweisen ihren Anteil

Wer die Rechnung im Briefkasten hat, zahlt und schickt den anderen den Betrag geteilt durch die Anzahl Bewohner. Ein Foto der Rechnung in der WG-Gruppe schafft Transparenz und erspart Diskussionen.

3. Vierteljährlich statt jährlich

Wenn 335 Franken auf einmal für eure Kasse zu viel sind, stellt auf die Dreimonatsrechnung um. 83.75 Franken pro Quartal tun weniger weh. Rechnet dann aber die 2 Franken Papierzuschlag pro Rechnung mit ein, falls ihr sie nicht elektronisch bezieht.

Was ihr regeln solltet, bevor es ein Thema wird

Klärt einmal kurz, wer die Rechnung entgegennimmt und wer sie bezahlt, und haltet das fest. Zwei Minuten beim Einzug ersparen euch die Diskussion, wenn im Frühling plötzlich eine Mahnung im Briefkasten liegt und niemand sich zuständig fühlt.

Wenn jemand mitten im Jahr ein- oder auszieht, verändert das den Haushalt im Einwohnerregister, und die Serafe zieht nach. Die Abgabe für die Wohnung bleibt dieselbe, es ändert sich nur, wie viele sie teilen.

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Wochenaufenthalter: droht eine zweite Rechnung?

Jetzt zu der Frage, die Wochenaufenthalter am häufigsten stellen und auf die es im Netz erstaunlich wenige klare Antworten gibt: Zahle ich zweimal, wenn ich zwei Wohnsitze habe?

Die Antwort lautet in aller Regel: Nein.

Die Regel dahinter: Für Zweitwohnungen ist keine Radio- und Fernsehabgabe geschuldet. Dasselbe Prinzip gilt für Wochenaufenthalter. Entscheidend ist, wo dein Wohnsitz liegt:

  • Hauptwohnsitz in der Schweiz: Die Abgabe ist dort geschuldet, also an deinem Hauptwohnsitz. Für das Zimmer am Wochenaufenthaltsort kommt keine zweite Abgabe dazu.
  • Hauptwohnsitz im Ausland: Dann bist du in dem Haushalt abgabepflichtig, den du unter der Woche bewohnst. Also am Schweizer Wochenaufenthaltsort.

Das ist die saubere Logik: Die Abgabe fällt einmal pro Lebensmittelpunkt an, nicht einmal pro Adresse, an der du gemeldet bist.

Der typische Fall in unseren WGs

Du arbeitest in Aarau, Brugg oder Wohlen, hast unter der Woche ein möbliertes Zimmer und fährst am Wochenende zu deiner Familie oder in deine eigene Wohnung in einem anderen Kanton. Dein Hauptwohnsitz bleibt dort. Ergebnis: Du zahlst die Serafe an deinem Hauptwohnsitz, und für das Zimmer unter der Woche fällt nichts zusätzlich an.

Der Fall, in dem es teuer wird

Du kommst aus Deutschland, Österreich oder einem anderen Land, hast dort formal noch deinen Hauptwohnsitz, arbeitest aber in der Schweiz und wohnst unter der Woche hier. Dann bist du in der Schweiz abgabepflichtig, nämlich in dem Haushalt, in dem du unter der Woche wohnst. Wer dann noch im Heimatland Rundfunkgebühren zahlt, zahlt faktisch zweimal, einmal pro Land. Das lässt sich nicht wegdiskutieren, es sind zwei verschiedene Staaten mit zwei verschiedenen Systemen.

Mehr zu Anmeldung, Bewilligung und Steuern in dieser Konstellation steht in unserem ausführlichen Leitfaden für Wochenaufenthalter.

06

Studentenheim und Kollektivhaushalt

Ein Sonderfall, der viele Studierende betrifft: Kollektivhaushalte.

Wer seinen Hauptwohnsitz in einem Zimmer eines Studentenheims, Internats oder Seniorenheims hat, bezahlt die Abgabe in der Regel nicht selbst. Solche Einrichtungen gelten als Kollektivhaushalt und zahlen für ihre Bewohner. Die Abgabe beträgt dort 670 Franken pro Jahr und Gemeinschaftshaushalt, nicht pro Person.

Die Abgrenzung, auf die es ankommt

Nicht jede Wohnform in einer solchen Einrichtung ist automatisch ein Kollektivhaushalt. Wer dort eine eigenständige Wohnung mit eigener Küche und eigenem Bad mietet, gilt als eigener Haushalt und zahlt die Abgabe selbst.

Für eine normale WG in einem Mehrfamilienhaus, wie wir sie vermieten, gilt das nicht: Das ist ein ganz gewöhnlicher Privathaushalt mit einer Rechnung über 335 Franken, die sich die Bewohner teilen. Eine WG ist kein Kollektivhaushalt, auch wenn mehrere Menschen darin wohnen, die sich vorher nicht kannten.

07

Untermiete und Einliegerwohnung

Bei Untermiete kommt es darauf an, ob du Teil des Haushalts bist oder eine eigene Wohneinheit bewohnst.

  • Du gehörst zum Haushalt: Du zahlst keine zusätzliche Abgabe. Die eine Haushaltsrechnung deckt dich mit ab. Das ist der Normalfall, wenn du ein Zimmer in einer Wohnung untermietest und Küche und Bad mitbenutzt.
  • Du bewohnst eine Einliegerwohnung: Also eine abgeschlossene eigene Wohneinheit. Dann giltst du als eigener Haushalt und zahlst die Abgabe selbst.

Die Trennlinie ist also nicht der Vertrag, sondern die Wohnform. Wer sich Küche und Bad teilt, ist ein Haushalt. Wer eine eigene abgeschlossene Wohnung hat, ist ein eigener Haushalt.

Wenn du unsicher bist, wie deine Wohnsituation eingestuft wird, frag bei der Einwohnerkontrolle deiner Gemeinde nach, wie du dort erfasst bist. Denn genau diese Erfassung entscheidet, welche Rechnung bei dir landet.

08

Wer von der Abgabe befreit ist

Die Ausnahmen sind eng gefasst. Von der Abgabe befreit sind:

  • Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV oder IV. Die Befreiung musst du beantragen, sie kommt nicht automatisch, und du brauchst den EL-Entscheid als Nachweis.
  • Diplomatinnen und Diplomaten sowie vergleichbar privilegierte Personen.
  • Taubblinde Personen, sofern niemand sonst im Haushalt abgabepflichtig ist.
  • Zweitwohnungen, mit der oben beschriebenen Ausnahme für Hauptwohnsitz im Ausland.

Was keine Befreiung begründet, auch wenn es oft geglaubt wird:

  • kein Fernseher, kein Radio, kein Internet
  • Nutzung ausschliesslich ausländischer Sender
  • Studium, geringes Einkommen oder befristeter Aufenthalt
  • die Aussage, man schaue "sowieso nur Netflix"

Ein knappes Budget allein ist also kein Befreiungsgrund. Wer allerdings tatsächlich Ergänzungsleistungen bezieht, sollte den Antrag stellen, das sind 335 Franken im Jahr.

09

Falsche Rechnung: so korrigierst du sie

Manchmal stimmt die Rechnung nicht. Typische Fälle: Du bist längst ausgezogen, du wirst doppelt erfasst, oder auf der Rechnung stehen Personen, die gar nicht mehr bei euch wohnen. So gehst du vor:

1. Prüfe, was im Einwohnerregister steht

Fast jeder Serafe-Fehler ist in Wahrheit ein Meldefehler bei der Gemeinde. Die Serafe erfindet keine Haushalte, sie übernimmt die Registerdaten. Kläre also zuerst, ob deine An- oder Abmeldung sauber verarbeitet wurde.

2. Korrigiere die Meldung bei der Gemeinde

Fehlt eine Abmeldung nach einem Umzug oder ist eine Person noch an der alten Adresse geführt, korrigiere das bei der Einwohnerkontrolle. Lass dir die Korrektur bestätigen.

3. Melde dich bei der Serafe mit dem Nachweis

Erst danach lohnt sich der Kontakt zur Serafe. Nimm die Bestätigung der Gemeinde dazu, sonst dreht ihr euch im Kreis.

4. Zahle die unbestrittenen Teile fristgerecht

Ein laufender Klärungsfall ist kein Zahlungsaufschub. Was unstrittig geschuldet ist, solltest du bezahlen, damit keine Mahnkosten auflaufen, während ihr die Sache klärt.

5. Kontrolliere das Ergebnis

Prüfe die nächste Rechnung darauf, ob die Korrektur wirklich angekommen ist. Wenn nicht, hakst du mit dem gleichen Nachweis nochmals nach.

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Was passiert, wenn du nicht bezahlst

Hier wird aus einer kleinen Rechnung ein grosses Problem, und das ist der Teil, den wir jedem unserer Mieter ans Herz legen.

Wenn die Serafe-Rechnung liegen bleibt, folgt zuerst eine Mahnung mit Mahngebühren. Bleibt sie weiter offen, folgt die Betreibung. Und dann wird es unangenehm über die 335 Franken hinaus:

Ein Eintrag im Betreibungsregister bleibt bestehen, auch nachdem du bezahlt hast.

Genau dieser Eintrag ist das Problem. Bei fast jeder Wohnungsbewerbung in der Schweiz verlangt die Verwaltung einen aktuellen Betreibungsregisterauszug. Ein Eintrag, egal wie klein der Betrag war, wirft dich in einem Bewerberfeld sofort nach hinten. Dasselbe gilt bei manchen Arbeitgebern.

Das ist die eigentliche Rechnung: Eine unbezahlte Abgabe von 335 Franken kann dich das nächste Zimmer kosten. Und ein Betreibungsregisterauszug lässt sich nicht wegdiskutieren, er wird einfach vorgelegt.

Wenn du gerade in dieser Lage bist: Wir haben zwei Artikel, die konkret weiterhelfen, einen zum Betreibungsregisterauszug und einen dazu, wie du dich trotz Eintrag sauber bewirbst. Der bessere Weg ist aber, es gar nicht so weit kommen zu lassen. 28 Franken im Monat für den ganzen Haushalt sind planbar.

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Umzug, Einzug, Auszug

Bei einem Umzug oder Wechsel in der WG gilt eine einfache Grundregel: Du musst der Serafe nichts melden. Die Gemeinde macht das über das Einwohnerregister.

Was du dafür tun musst, ist die Meldung bei der Gemeinde sauber zu erledigen:

  • Beim Auszug abmelden, und zwar wirklich. Eine vergessene Abmeldung ist die häufigste Ursache für eine Rechnung an der alten Adresse.
  • Beim Einzug innert Frist anmelden. In der Regel innert 14 Tagen, je nach Gemeinde. Ohne Anmeldung fehlst du im Haushalt, was sich später als Nachforderung bemerkbar machen kann.
  • Wochenaufenthalt als solchen deklarieren. Wenn du dich am Wochenaufenthaltsort im Nebenwohnsitz meldest und der Hauptwohnsitz korrekt hinterlegt ist, greift die Zweitwohnungs-Regel und du bekommst dort keine eigene Rechnung.

Wenn in eurer WG jemand ein- oder auszieht, ändert sich der Betrag für die Wohnung nicht. Es ändert sich nur, durch wie viele Personen ihr die 335 Franken teilt. Passt eure interne Aufteilung entsprechend an, sonst zahlt am Ende jemand zu viel.

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Die häufigsten Irrtümer

Die sechs Irrtümer, die uns am häufigsten begegnen:

"Ich habe keinen Fernseher, also zahle ich nicht."

Die Abgabe ist geräteunabhängig. Ohne Gerät, ohne Internet, trotzdem pflichtig.

"In der WG zahlt jeder seine eigenen 335 Franken."

Nein. Ein Haushalt, eine Rechnung, geteilt durch die Anzahl Bewohner.

"Ich habe zwei Wohnsitze, also zwei Rechnungen."

Nein, solange dein Hauptwohnsitz in der Schweiz liegt. Für Zweitwohnungen ist keine Abgabe geschuldet.

"Ich melde mich einfach bei der Serafe ab."

Geht nicht. Es gibt kein An- und Abmelden durch Privatpersonen, die Daten kommen von der Gemeinde.

"Als Studentin bin ich befreit."

Ein Studium befreit nicht. Wer allerdings im Studentenheim wohnt, ist unter Umständen über den Kollektivhaushalt abgedeckt.

"Ich zahle einfach nicht, es sind ja nur 335 Franken."

Der teuerste Irrtum von allen. Am Ende steht ein Betreibungsregistereintrag, der bleibt und der die nächste Wohnungssuche belastet.

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Bei BoVita: was inklusive ist und was nicht

Wir werden das oft gefragt, deshalb hier klar und ohne Marketing-Nebel.

Unsere Zimmer sind All-in-Zimmer. Im Mietzins enthalten sind Möblierung, Nebenkosten, WLAN und die gemeinschaftliche Nutzung von Küche, Bad und Waschküche. Du ziehst mit dem Koffer ein und musst nichts organisieren.

Nicht enthalten sind der Zimmerstrom und die Serafe-Abgabe.

Das ist Absicht und kein Versehen. Die Serafe hängt am Haushalt und an der Anmeldung im Einwohnerregister, nicht am einzelnen Zimmer. Wir könnten sie gar nicht sauber auf einzelne Zimmer verteilen, und wir wollen dir auch nichts pauschal verrechnen, was je nach deiner Wohnsituation vielleicht gar nicht anfällt.

Konkret heisst das für dich:

  • Wohnst du bei uns mit Hauptwohnsitz, teilt ihr euch als WG eine Rechnung über 335 Franken im Jahr. Pro Person und Monat sind das in einer Vierer-WG rund 7 Franken.
  • Bist du Wochenaufenthalter mit Hauptwohnsitz in der Schweiz, zahlst du die Abgabe an deinem Hauptwohnsitz. Bei uns kommt nichts dazu.
  • Kommt dein Hauptwohnsitz aus dem Ausland, bist du im Schweizer Haushalt abgabepflichtig.

Wir sagen dir das lieber vor dem Einzug, als dass du im ersten Frühling von einem Brief überrascht wirst. Wenn du unsicher bist, welcher Fall auf dich zutrifft, frag uns einfach. Wir sagen dir ehrlich, was wir wissen, und wo du besser bei deiner Gemeinde nachfragst.

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Fazit

Das Wichtigste in vier Sätzen:

Eine WG ist ein Haushalt und bekommt eine Rechnung über 335 Franken im Jahr. Alle volljährigen Angemeldeten haften solidarisch, wie ihr intern teilt, ist eure Sache.

Als Wochenaufenthalter mit Hauptwohnsitz in der Schweiz zahlst du nur einmal, nämlich am Hauptwohnsitz. Eine zweite Rechnung fürs Zimmer unter der Woche gibt es nicht.

Die Abgabe sinkt, bis 2029 schrittweise auf 300 Franken pro Jahr.

Und der teuerste Fehler ist, sie liegen zu lassen. Ein Betreibungsregistereintrag über 335 Franken bleibt bestehen und kostet dich später womöglich das nächste Zimmer.

Wenn du gerade ein möbliertes Zimmer in Aarau, Brugg, Wohlen oder St. Gallen suchst, bei dem Nebenkosten, WLAN und Möblierung drin sind und du genau weisst, was zusätzlich anfällt: Schau dir die aktuell verfügbaren Zimmer an. Wir sagen dir vorher, was dich erwartet.

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Häufig gestellte Fragen

6 Fragen beantwortet

Nein. Eine WG gilt als ein Haushalt und erhält eine Rechnung über 335 Franken pro Jahr. Bei vier Bewohnern sind das rechnerisch 83.75 Franken pro Person und Jahr. Alle volljährigen im Einwohnerregister erfassten Personen haften allerdings solidarisch für den Gesamtbetrag.

Quellen & Methodik

10 verifizierte Quellen

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