Betreibungsregisterauszug für die Wohnungsbewerbung
Du sollst einen „Betreibungsregisterauszug“ beilegen und weisst nicht, was das ist, wo du ihn holst und ob alte Schulden ein Problem sind.
Kurz gesagt
Der Betreibungsregisterauszug zeigt, ob gegen dich offene Betreibungen oder Pfändungen laufen. In der Schweiz verlangen praktisch alle Verwaltungen einen aktuellen Auszug (max. 3 Monate alt). Du holst ihn beim Betreibungsamt deiner Wohngemeinde, online, per Post oder am Schalter. Kostet je nach Kanton meist 17-25 CHF.
Für wen?
- · Mieter:innen
- · Expats
Wann brauchst du das?
Für jede Wohnungs- oder WG-Bewerbung in der Schweiz, sobald du auf dem Markt aktiv suchst, also schon vor der ersten konkreten Bewerbung.
Was solltest du jetzt tun?
Schritt 1: Wohngemeinde identifizieren (dort, wo du aktuell angemeldet bist).
Schritt 2: Website des zuständigen Betreibungsamts aufrufen oder direkt hingehen.
Schritt 3: Auszug bestellen, online, per Formular oder am Schalter (Ausweis vorlegen).
Schritt 4: Gebühr von rund 17-25 CHF bezahlen.
Schritt 5: Auszug abwarten (Lieferung meist 1-5 Werktage per Post oder digital).
Schritt 6: Auszug einscannen und als PDF dem Mietdossier beilegen.
Kostenlose Checkliste
Gehe die Punkte direkt im Browser durch. Oder als sauberes Word-Dokument (.docx) herunterladen, eine A4-Seite, direkt druckbar.
Passende nächste Schritte
Diese Hinweise und Tools helfen dir, direkt weiterzumachen, kostenlos und ohne Anmeldung. Keine rechtliche Beratung.
Häufige Fehler
- Zu spätes Bestellen, die Lieferung kann mehrere Tage dauern.
- Auszug aus dem alten Wohnort einreichen, obwohl du längst umgezogen bist.
- Auszug älter als 3 Monate, wird oft nicht akzeptiert.
- Foto vom Auszug mit Handy statt sauberer PDF-Scan.
Aus offizieller Schweizer Quelle
„Jede Person kann gegen Glaubhaftmachung eines Interesses einen Auszug aus dem Betreibungsregister verlangen. Der Auszug enthält alle Betreibungen, Verlustscheine und Pfändungen der letzten fünf Jahre."
Häufige Fragen
Externe Quellen zur rechtlichen Vertiefung
Diese Quellen verlinken wir als Referenz. Wir kopieren keine Inhalte. Alles auf dieser Seite ist eigenständig formuliert.
- Obligationenrecht (OR), Miete Art. 253-274g, Verbindliche Rechtsgrundlage des Mietverhältnisses in der Schweiz.
- Mieterinnen- und Mieterverband Schweiz, Beratung und Merkblätter rund ums Mietrecht aus Mietersicht.
- HEV Schweiz (Hauseigentümerverband), Vertrags- und Mietrecht aus Sicht der Vermieterseite.
- BWO, Mietrecht, Amtliche Übersicht zu Rechten und Pflichten im Mietverhältnis.
- Bundesamt für Wohnungswesen (BWO), Offizielle Bundesstelle für Wohn- und Mietfragen.
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Ein vollständiges Mietdossier in der Schweiz besteht aus drei Teilen: einem persönlichen Anschreiben, einem Kurzprofil oder einer Selbstauskunft und den Beilagen wie Betreibungsregisterauszug, Lohnnachweis und Ausweiskopie. Wer alles sauber zusammenstellt, bewirbt sich oft erfolgreicher als jemand mit besseren Eckdaten aber unvollständigen Unterlagen.
Ein gutes Wohnungsanschreiben ist persönlich, konkret und kurz. Es zeigt, wer du bist, warum du genau diese Wohnung möchtest und wann du einziehen könntest. Vermeide allgemeine Floskeln wie „Ich bewerbe mich hiermit auf Ihre Wohnung“ und beziehe dich direkt auf das Inserat (Adresse, Quartier, Wohnungsgrösse). So merkt die Verwaltung sofort, dass du das Inserat wirklich gelesen hast.
Diese Inhalte dienen der praktischen Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Für verbindliche rechtliche Auskünfte wende dich bitte an eine qualifizierte Fachstelle, eine Schlichtungsbehörde oder den Mieterinnen- und Mieterverband.