
Betreibungsregisterauszug Schweiz – so bestellst du ihn korrekt und vermeidest teure Umwege

Jens Herbst
25. Februar 2026
Lesezeit
8 min
Veröffentlicht
25. Feb. 2026
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Geprüft
Du bestellst den Betreibungsregisterauszug direkt beim zuständigen Betreibungsamt deiner Wohngemeinde – online, per Post oder vor Ort. Der offizielle Preis liegt bei rund 17 CHF. Achtung: Drittanbieter-Websites verlangen oft 30 bis 50 CHF für denselben Auszug. Für die Bestellung brauchst du einen gültigen Ausweis. Die meisten Verwaltungen verlangen einen Auszug, der nicht älter als drei Monate ist.
Das Wichtigste auf einen Blick
- 1Offizielle Kosten: ca. CHF 17 beim zuständigen Betreibungsamt – nicht mehr
- 2Immer direkt beim Betreibungsamt deiner Wohngemeinde bestellen, nicht über Drittanbieter
- 3Du brauchst einen gültigen Ausweis (Pass oder Aufenthaltsbewilligung) für die Bestellung
- 4Online-Bestellung ist bei den meisten Gemeinden möglich – über die offizielle Gemeindewebsite
- 5Die meisten Verwaltungen akzeptieren Auszüge, die nicht älter als 3 Monate sind
- 6Der Auszug zeigt nur offene Betreibungen am aktuellen Wohnort – frühere Wohnorte sind separat
Wofür braucht man den Betreibungsregisterauszug?
Der Betreibungsregisterauszug ist eines der wichtigsten Dokumente bei der Wohnungssuche in der Schweiz. Er zeigt dem Vermieter, ob gegen dich in den letzten fünf Jahren Betreibungen eingeleitet wurden, also ob du offene Schulden hattest, die gerichtlich eingetrieben werden mussten.
Warum verlangen Vermieter diesen Auszug?
In der Schweiz ist Zahlungssicherheit für Vermieter zentral. Anders als in manchen Ländern gibt es keine flächendeckende Bonitätsauskunft wie die SCHUFA. Stattdessen dient der Betreibungsregisterauszug als offizielles Dokument, das zeigt, ob du deine Rechnungen bezahlst.
Ein leerer Auszug bedeutet: Keine offenen Betreibungen. Das ist der Idealfall und das, was jeder Vermieter sehen will. Es heisst nicht, dass du noch nie eine Mahnung bekommen hast, sondern dass nie ein Gläubiger den offiziellen Betreibungsweg eingeschlagen hat.
Was steht im Auszug drin?
- Offene Betreibungen (Name des Gläubigers, Betrag, Datum)
- Verlustscheine der letzten 20 Jahre (nicht bezahlte Schulden nach erfolgloser Betreibung)
- Pfändungen und Verwertungen
- Konkurse (bei Selbständigen)
Wichtig: Der Auszug zeigt nur Einträge an deinem aktuellen Wohnort. Wenn du kürzlich umgezogen bist, kann der Vermieter zusätzlich einen Auszug vom vorherigen Wohnort verlangen. Das kommt in der Praxis aber eher selten vor.
Ohne Betreibungsregisterauszug wird dein Bewerbungsdossier in den meisten Fällen nicht einmal angeschaut. Er gehört neben Lohnausweis, Ausweiskopie und Lebenslauf zu den Standardunterlagen einer Schweizer Wohnungsbewerbung.
So bestellst du ihn richtig – Schritt für Schritt
Es gibt drei Wege, den Betreibungsregisterauszug zu bestellen. Alle führen zum selben Dokument, unterscheiden sich aber in Geschwindigkeit und Aufwand.
1. Online-Bestellung (empfohlen)
Die meisten Betreibungsämter bieten heute eine Online-Bestellung an. Du findest sie über die offizielle Website deiner Wohngemeinde oder deines Kantons.
Der Ablauf ist fast überall gleich:
- Website deiner Gemeinde aufrufen und nach "Betreibungsregisterauszug" suchen
- Online-Formular ausfüllen: Name, Adresse, Geburtsdatum
- Kopie deines Ausweises hochladen (Pass, ID oder Aufenthaltsbewilligung)
- Bezahlung per Rechnung, Kreditkarte oder TWINT (je nach Gemeinde)
- Der Auszug wird dir per Post zugestellt, meist innerhalb von 3 bis 5 Werktagen
Tipp: Suche auf Google nach "Betreibungsregisterauszug [deine Gemeinde]" und klicke nur auf die offizielle Website (erkennbar an .ch-Domain der Gemeinde oder des Kantons).
2. Am Schalter vor Ort
Du kannst persönlich beim Betreibungsamt deiner Gemeinde vorbeigehen. Bring deinen gültigen Ausweis mit. In vielen Gemeinden bekommst du den Auszug sofort oder am nächsten Werktag.
Vorteil: Schnellste Variante, wenn du den Auszug dringend brauchst.
Nachteil: Öffnungszeiten beachten. Viele Betreibungsämter haben nur vormittags geöffnet.
3. Per Post
Du kannst den Auszug schriftlich bestellen. Sende einen Brief mit deinem Namen, deiner Adresse, deinem Geburtsdatum und einer Ausweiskopie an das zuständige Betreibungsamt. Die Gebühr wird per Rechnung erhoben. Dauer: 5 bis 10 Werktage.
Welches Betreibungsamt ist zuständig?
Immer das Betreibungsamt deiner aktuellen Wohngemeinde. Nicht der Arbeitsort, nicht der Kanton, sondern die Gemeinde, in der du offiziell angemeldet bist. Wenn du in Aarau wohnst, ist das Betreibungsamt Aarau zuständig. Wenn du in Wohlen wohnst, das Betreibungsamt Wohlen.
Du findest das zuständige Amt über die Website deiner Gemeinde oder über die offizielle Suchfunktion auf ch.ch.

Kosten und typische Stolperfallen
Offizielle Kosten: ca. CHF 17
Der Betreibungsregisterauszug kostet beim zuständigen Betreibungsamt in der Regel rund 17 CHF. Die genaue Gebühr ist in der Gebührenverordnung zum SchKG (GebV SchKG) geregelt und kann kantonal leicht variieren, liegt aber fast immer zwischen 15 und 20 CHF.
Die Stolperfalle: Teure Drittanbieter-Websites
Wenn du auf Google nach "Betreibungsregisterauszug bestellen" suchst, landest du möglicherweise auf Websites, die den Auszug für dich bestellen, dafür aber 30 bis 50 CHF verlangen. Manchmal sogar mehr.
Diese Anbieter sind keine offiziellen Stellen. Sie leiten deine Bestellung einfach ans Betreibungsamt weiter und kassieren eine Vermittlungsgebühr. Das Dokument, das du bekommst, ist dasselbe, nur teurer.
So erkennst du diese Anbieter:
- Die URL ist keine offizielle .ch-Domain einer Gemeinde oder eines Kantons
- Der Preis liegt deutlich über 20 CHF
- Es wird mit "Express" oder "sofort" geworben, obwohl die Bearbeitungszeit am Ende gleich ist
- Es gibt kein offizielles Wappen oder Logo einer Gemeinde auf der Website
Regel: Bestelle den Auszug immer direkt beim Betreibungsamt. Gehe dafür auf die offizielle Website deiner Gemeinde oder besuche das Amt persönlich. So zahlst du nur die offizielle Gebühr.
Weitere Kosten, die entstehen können:
- Zweiter Auszug (z. B. für einen früheren Wohnort): Nochmals ca. 17 CHF
- Beglaubigte Kopie (falls der Vermieter das verlangt): Aufpreis je nach Gemeinde
- Eilzustellung per A-Post Plus: In manchen Gemeinden verfügbar, ca. 3 bis 5 CHF Aufpreis

Wie alt darf der Auszug sein?
Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, wie alt ein Betreibungsregisterauszug maximal sein darf. In der Praxis hat sich aber eine klare Orientierung etabliert.
Faustregel: Nicht älter als 3 Monate
Die allermeisten Verwaltungen und Vermieter in der Schweiz verlangen einen Auszug, der nicht älter als 3 Monate ist. Manche sind etwas lockerer und akzeptieren bis zu 6 Monate. Wenige bestehen auf einem Auszug, der maximal 4 Wochen alt ist.
Warum so aktuell?
Ein Betreibungsregisterauszug ist eine Momentaufnahme. Zwischen dem Ausstellungsdatum und dem Einreichen können neue Betreibungen hinzugekommen sein. Je aktueller der Auszug, desto aussagekräftiger ist er für den Vermieter.
Praxis-Tipps:
- Bestelle den Auszug erst, wenn du aktiv Wohnungen suchst. Nicht Wochen im Voraus, sonst ist er bei der Bewerbung möglicherweise schon zu alt.
- Frag bei der Verwaltung nach, bevor du bestellst. Manche Verwaltungen teilen in der Inserate-Beschreibung oder auf Anfrage mit, wie aktuell der Auszug sein muss.
- Bestelle gleich zwei Exemplare, wenn du dich bei mehreren Wohnungen gleichzeitig bewirbst. Ein Original gibst du ab, das andere behältst du als Reserve.
- Für Expats und Neuzuzüger: Wenn du erst kürzlich in die Schweiz gezogen bist und noch keinen langen Wohnsitz hast, ist der Auszug entsprechend "leer" – das ist kein Nachteil. Es bedeutet einfach, dass keine Einträge vorliegen.
Sonderfall: Umzug innerhalb der Schweiz
Wenn du gerade umgezogen bist, zeigt der Auszug am neuen Wohnort möglicherweise noch keine Einträge, weil die Daten noch nicht übertragen wurden. Der Vermieter kann in diesem Fall einen zusätzlichen Auszug vom vorherigen Wohnort verlangen. Bestelle ihn am besten proaktiv, wenn du weisst, dass du dich bald bewirbst.
Checkliste: Betreibungsauszug im Bewerbungsdossier
Der Betreibungsregisterauszug ist nur ein Teil deines Bewerbungsdossiers. Hier ist die komplette Checkliste, damit deine Bewerbung vollständig ist und ernst genommen wird.
Vollständiges Bewerbungsdossier, Checkliste:
- Anmeldeformular der Verwaltung (falls vorhanden)
- Betreibungsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate)
- Kopie von Ausweis oder Aufenthaltsbewilligung
- Aktueller Lohnausweis oder Arbeitsvertrag
- Kurzer Lebenslauf oder Motivationsschreiben
- Referenz des bisherigen Vermieters (falls vorhanden)
Tipps für eine starke Bewerbung:
- Reihenfolge: Lege den Betreibungsregisterauszug direkt nach dem Anmeldeformular ein. So sieht der Vermieter sofort, dass du sauber dastehst.
- Kopien: Reiche Kopien ein, keine Originale. Das Original behältst du für dich.
- Digital: Immer öfter akzeptieren Verwaltungen digitale Bewerbungen per E-Mail oder über ein Portal. Scanne dein Dossier sauber ein, idealerweise als ein einziges PDF.
- Mehrere Bewerbungen: Wenn du dich bei 5 Wohnungen gleichzeitig bewirbst, brauchst du 5 Dossiers. Plane entsprechend, insbesondere beim Betreibungsregisterauszug.
Für Expats ohne Schweizer Bonitätshistorie:
Wenn du neu in der Schweiz bist, ist dein Betreibungsregisterauszug automatisch leer. Das ist gut. Ergänze dein Dossier mit einem aktuellen Arbeitsvertrag und einem Empfehlungsschreiben deines bisherigen Vermieters aus dem Ausland, falls vorhanden. Das stärkt deine Bewerbung.
Für weitere Details zum optimalen Bewerbungsdossier haben wir einen ausführlichen Ratgeber: Bewerbungsdossier Schweiz
Häufig gestellte Fragen
6 Fragen beantwortet
Beim zuständigen Betreibungsamt kostet er rund 17 CHF. Private Vermittler-Websites verlangen oft 30 bis 50 CHF für denselben Auszug. Bestelle deshalb immer direkt beim Amt.
Bei Online-Bestellung erhältst du den Auszug in der Regel per Post innerhalb von 3 bis 5 Werktagen. Vor Ort am Schalter bekommst du ihn in vielen Gemeinden sofort oder am nächsten Tag.
Ja, die meisten Betreibungsämter bieten eine Online-Bestellung über die offizielle Website der Gemeinde oder des Kantons an. Du brauchst eine Kopie deines Ausweises und zahlst per Rechnung oder Kreditkarte.
Die meisten Verwaltungen und Vermieter verlangen einen Auszug, der nicht älter als 3 Monate ist. Manche akzeptieren auch 6 Monate. Frag im Zweifelsfall direkt bei der Verwaltung nach.
Er zeigt alle Betreibungen und Verlustscheine der letzten 5 Jahre an deinem aktuellen Wohnort. Ein leerer Auszug bedeutet: keine offenen Einträge. Das wollen Vermieter sehen.
Der Auszug gilt nur für den aktuellen Wohnort. Wenn du kürzlich umgezogen bist, kann der Vermieter zusätzlich einen Auszug vom vorherigen Wohnort verlangen. Das ist aber nicht immer der Fall.
Quellen & Referenzen
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