
Wochenaufenthalter in der Schweiz: Anmeldung, Bewilligung, Steuern und Zimmer

Jens Herbst
Geschäftsführer BoVita
Lesezeit
9 min
Veröffentlicht
12. Juli 2026
Qualität
Geprüft
Als Wochenaufenthalter bleibt dein Lebensmittelpunkt am Hauptwohnsitz, während du unter der Woche am Arbeits- oder Studienort wohnst. Du meldest dort innert 14 Tagen einen Nebenwohnsitz an und hinterlegst den Heimatausweis. Mit Hauptwohnsitz in der Schweiz brauchst du keine neue Bewilligung, versteuerst dein Einkommen meist am Hauptwohnsitz und kannst berufsbedingte Kosten wie Unterkunft, Verpflegung und Heimfahrten abziehen. Ein möbliertes All-in-Zimmer, zum Beispiel bei BoVita in Aarau, Brugg, Wohlen oder St. Gallen, ist die einfachste Lösung.
«Bei der Miete von möblierten Zimmern und von gesondert vermieteten Einstellplätzen oder ähnlichen Einrichtungen können die Parteien mit einer Frist von zwei Wochen auf Ende einer einmonatigen Mietdauer kündigen.»
Das Wichtigste auf einen Blick
- 01Wochenaufenthalter: Lebensmittelpunkt bleibt am Hauptwohnsitz, Nebenwohnsitz am Arbeits- oder Studienort
- 02Anmeldung in der Regel innert 14 Tagen, Heimatausweis hinterlegen, in AG und SG oft online
- 03Mit Schweizer Hauptwohnsitz keine neue Bewilligung, aus dem Ausland meist G-Bewilligung
- 04Steuern meist am Hauptwohnsitz, Abzüge für Unterkunft, Verpflegung, Fahrten und Heimfahrten
- 05Möbliertes All-in-Zimmer bei BoVita ab CHF 620, in Aarau, Brugg, Wohlen und St. Gallen
Anmeldung Schweiz, Komplettes Word-Kit (Checkliste, Dokumente, 7-Tage-Plan)
Editierbares Word-Kit für deine Anmeldung beim Einwohneramt: Dokumenten-Checkliste nach Personen-Typ, 7-Tage-Plan, fertige E-Mail-Termin-Vorlage, Fragen-Liste für den Termin, Kosten-Tabelle, Post-Termin-Checkliste, Stolperfallen und kantonale Kontakte (AG, ZH, SG). Funktioniert in Word, Pages und Google Docs.
01
Wer gilt als Wochenaufenthalter
Als Wochenaufenthalter giltst du, wenn dein Lebensmittelpunkt an deinem Hauptwohnsitz bleibt, du aber unter der Woche an einem anderen Ort arbeitest oder studierst und deshalb dort ein Zimmer oder eine kleine Wohnung nimmst. An freien Tagen oder am Wochenende kehrst du regelmässig an deinen Hauptwohnsitz zurück.
Typische Wochenaufenthalter sind Pendler mit langem Arbeitsweg, Fachkräfte auf einem befristeten Projekteinsatz, Berufstätige mit Familie in einem anderen Kanton und Studierende, zum Beispiel an der FHNW in Brugg und Windisch oder an der Universität St. Gallen.
Wochenaufenthalter, Wohnsitzwechsel oder Grenzgänger: Wo ist der Unterschied?
- Wochenaufenthalter: Hauptwohnsitz und Lebensmittelpunkt bleiben, am Arbeits- oder Studienort meldest du einen Nebenwohnsitz an.
- Wohnsitzwechsel: Du verlegst deinen Lebensmittelpunkt ganz und meldest den bisherigen Wohnsitz ab.
- Grenzgänger: Du wohnst im Ausland und pendelst für die Arbeit in die Schweiz.
Der Unterschied ist wichtig, denn er entscheidet über Anmeldung, Bewilligung und Steuern. Genau diese drei Themen schauen wir uns jetzt der Reihe nach an, und danach, wie du das passende Zimmer findest.
02
Anmeldung Schritt für Schritt (14 Tage)
Wer sich voraussichtlich länger als drei Monate im Kalenderjahr regelmässig an einem zweiten Ort aufhält, gilt als Wochenaufenthalter und muss sich dort anmelden. Die Frist ist kurz: In der Regel hast du 14 Tage ab dem Einzug Zeit, dich bei der Einwohnerkontrolle des Wochenaufenthaltsorts zu melden. Meldest du dich zu spät, kann das je nach Gemeinde eine Busse zur Folge haben.
So läuft die Anmeldung als Wochenaufenthalter Schritt für Schritt:
1. Heimatausweis bei der Wohnsitzgemeinde bestellen
Den Heimatausweis stellt deine Hauptwohnsitz-Gemeinde aus. Er bestätigt, dass du dort weiterhin angemeldet bist, und wird am Wochenaufenthaltsort hinterlegt.
2. Zimmer oder Wohnung mieten
Du brauchst einen Miet- oder Untermietvertrag, eine Wohnbestätigung des Vermieters oder einen Eigentumsnachweis. Ohne Nachweis der Unterkunft ist keine Anmeldung möglich.
3. Innert 14 Tagen am Wochenaufenthaltsort anmelden
Melde dich bei der Einwohnerkontrolle als Wochenaufenthalter im Nebenwohnsitz an und hinterlege den Heimatausweis. In vielen Gemeinden geht das inzwischen bequem online.
4. Die richtigen Dokumente mitbringen
Häufig verlangt werden: Heimatausweis, Mietvertrag, Arbeitsvertrag oder Immatrikulationsbestätigung und ein gültiger Ausweis. Erwerbstätige müssen teils kurz begründen, warum sie den Wochenaufenthalt geltend machen.
5. Jährlich erneuern
Der Heimatausweis ist meist rund ein Jahr gültig. Läuft er ab, musst du ihn erneuern und wieder hinterlegen.
Wie genau der Ablauf und die Kosten aussehen, hängt vom Kanton und der Gemeinde ab. Die zwei für BoVita relevanten Kantone, Aargau und St. Gallen, schauen wir uns direkt an.

03
Anmeldung konkret: Aargau und St. Gallen
BoVita vermietet möblierte Zimmer in Aarau, Brugg und Wohlen im Kanton Aargau sowie in St. Gallen. Darum hier die Anmeldung konkret für diese beiden Kantone. Verbindlich ist immer die Auskunft deiner Wohnsitz- und deiner Aufenthaltsgemeinde.
Kanton Aargau, für Aarau, Brugg und Wohlen
Im Aargau meldest du dich innert 14 Tagen bei den Einwohnerdiensten deiner Aufenthaltsgemeinde an und hinterlegst den Heimatausweis. Die An- und Abmeldung ist vielerorts online über die kantonale eUmzug-Lösung möglich. Der Heimatausweis ist rund ein Jahr gültig und muss danach erneuert werden.
Stadt St. Gallen
In der Stadt St. Gallen gilt ebenfalls die Meldefrist von 14 Tagen. Wer sich zu spät meldet, riskiert eine Busse von bis zu 200 Franken. Studierende, etwa an der Universität St. Gallen, der PH oder der Fachhochschule, und Erwerbstätige mit Hauptwohnsitz in der Schweiz können sich rund um die Uhr online als Wochenaufenthalter im Nebenwohnsitz anmelden. Nötig sind unter anderem Mietvertrag, Arbeitsvertrag oder Immatrikulationsbestätigung sowie der Heimatausweis. Erwerbstätige müssen zusätzlich kurz begründen, warum sie den Wochenaufenthalt geltend machen. Die Anmeldung ist kostenpflichtig.
| Punkt | Kanton Aargau | Stadt St. Gallen | |
|---|---|---|---|
| Frist | 14 Tage ab Einzug | 14 Tage ab Einzug | |
| Verspätung | je nach Gemeinde Busse möglich | Busse bis 200 Franken | |
| Online möglich | ja, über eUmzug | ja, bei Hauptwohnsitz in der Schweiz | |
| Heimatausweis | hinterlegen, ca. 1 Jahr gültig | hinterlegen | |
| Besonderheit | Ablauf je Gemeinde etwas anders | Erwerbstätige: kurze Begründung nötig |
Wichtig: Details, Gebühren und Zuständigkeiten können sich pro Gemeinde unterscheiden. Prüfe den genauen Ablauf immer bei der Einwohnerkontrolle vor Ort.

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Anmeldung Schweiz, Komplettes Word-Kit (Checkliste, Dokumente, 7-Tage-Plan)
Editierbares Word-Kit für deine Anmeldung beim Einwohneramt: Dokumenten-Checkliste nach Personen-Typ, 7-Tage-Plan, fertige E-Mail-Termin-Vorlage, Fragen-Liste für den Termin, Kosten-Tabelle, Post-Termin-Checkliste, Stolperfallen und kantonale Kontakte (AG, ZH, SG). Funktioniert in Word, Pages und Google Docs.
04
Welche Bewilligung brauchst du
Welche Bewilligung du brauchst, hängt davon ab, wo dein Hauptwohnsitz liegt und welche Staatsangehörigkeit du hast.
- Hauptwohnsitz in einem anderen Schweizer Kanton: Du meldest am Arbeitsort nur einen Nebenwohnsitz an und brauchst keine neue Bewilligung. Das gilt für Schweizerinnen und Schweizer genauso wie für Ausländer, die bereits eine gültige Aufenthaltsbewilligung haben.
- Hauptwohnsitz im Ausland, Arbeit in der Schweiz: Du brauchst eine Bewilligung für die Erwerbstätigkeit. Wer nur unter der Woche in der Schweiz übernachtet und regelmässig ins Ausland zurückkehrt, erhält häufig die G-Bewilligung, also den gleichen Ausweis wie Grenzgänger. Ob G, B oder L passt, entscheidet die kantonale Migrationsbehörde.
- Angehörige von Drittstaaten: Hier gelten strengere Regeln. Massgebend ist ebenfalls die kantonale Migrationsbehörde.
Für die meisten Wochenaufenthalter, die ein BoVita-Zimmer mieten, gilt der erste Fall: Hauptwohnsitz in der Schweiz, Nebenwohnsitz am Arbeits- oder Studienort, keine zusätzliche Bewilligung nötig.
05
Steuern als Wochenaufenthalter
Steuern zahlst du grundsätzlich an deinem Wohnsitz, also dort, wo dein Lebensmittelpunkt liegt. Für Wochenaufenthalter mit Hauptwohnsitz in der Schweiz heisst das in der Regel: Du versteuerst dein Einkommen am Hauptwohnsitz, nicht am Arbeitsort.
Der Knackpunkt bei Alleinstehenden
Bei alleinstehenden Personen geht das Bundesgericht davon aus, dass der Lebensmittelpunkt am Arbeitsort liegt, also dort, wo man unter der Woche übernachtet. Diese Vermutung kannst du widerlegen, indem du zeigst, dass du regelmässig an den Wochenenden nach Hause fährst und dort enge Bindungen hast, etwa Familie, Partnerschaft, Freundeskreis oder Vereine. Bei Verheirateten und Familien liegt der Lebensmittelpunkt fast immer am Familienort.
Was du als Wochenaufenthalter abziehen kannst
Wer berufsbedingt auswärts wohnt, kann die Mehrkosten in der Steuererklärung geltend machen:
| Abzug | Was gemeint ist | |
|---|---|---|
| Unterkunft | Miete für das Zimmer am Arbeitsort | |
| Auswärtige Verpflegung | Mehrkosten fürs Essen, meist als Pauschale | |
| Fahrtkosten | Arbeitsweg am Wochenaufenthaltsort | |
| Wochenendheimfahrten | regelmässige Fahrten an den Hauptwohnsitz |
Die genaue Höhe der Abzüge, die Pauschalen und die Anerkennung als Wochenaufenthalter sind kantonal geregelt und hängen von deiner Situation ab. Das hier ist keine Steuerberatung. Kläre deinen Fall mit der kantonalen Steuerverwaltung oder einer Fachperson, bevor du dich darauf verlässt.
06
Das richtige Zimmer finden
Für Wochenaufenthalter zählt beim Zimmer etwas anderes als bei einem klassischen Umzug. Du willst nicht Möbel schleppen, sondern unter der Woche einfach ankommen, wohnen und arbeiten. Darauf solltest du achten:
- Möbliert und planbar: Bett, Schreibtisch und Schrank sind da, Nebenkosten und WLAN sind idealerweise im Preis enthalten. So kennst du deine Fixkosten und musst kaum etwas organisieren. Was du selbst regelst, sind meist nur der eigene Zimmerstrom und die Serafe-Gebühr.
- Gute ÖV-Anbindung: Als Wochenaufenthalter pendelst du täglich zur Arbeit oder zur Hochschule. Ein Zimmer nahe Bahnhof oder Haltestelle spart dir jeden Tag Zeit.
- Faire, planbare Laufzeit: Projekteinsätze und Semester enden. Achte auf eine faire Kündigungsfrist und eine klare Vertragsdauer.
- Schriftlicher Vertrag und Inventar: Alles Wichtige gehört schwarz auf weiss in den Vertrag, inklusive der Angabe, was genau im Preis enthalten ist.
Kurze Kündigungsfrist bei möblierten Zimmern
Das Gesetz sieht für möblierte Zimmer eine kurze Kündigungsfrist vor. Der Vertrag kann sie verlängern, aber nicht verkürzen. Das gibt dir Flexibilität, wenn dein Einsatz früher endet als geplant. Den genauen Wortlaut findest du im Hinweis-Kasten weiter oben auf dieser Seite.
Schnell-Checkliste vor der Zusage
- Klare, aktuelle Fotos und eine Besichtigung, vor Ort oder per Videoanruf
- Preis, Nebenkosten und Kaution transparent und getrennt ausgewiesen
- Schriftlicher Mietvertrag mit Kündigungsfrist, Laufzeit und Inventarliste
- Niemals im Voraus zahlen ohne geprüfte Identität und Vertrag
Mit einem sauberen Mietdossier bist du schneller als andere Interessenten. Wie ein starkes Dossier aussieht, zeigt dir unser Wohnbewerbungsservice.
07
Was kostet es wirklich
Was ein Zimmer als Wochenaufenthalter kostet, hängt von Region, Grösse und Ausstattung ab. Wichtig ist der Vergleich der Gesamtkosten, nicht nur der Kaltmiete. Ein möbliertes Zimmer mit allem inklusive wirkt auf den ersten Blick teurer, spart dir aber Möbel, Nebenkosten, Internet und Reinigung.
| Position | Eigene Wohnung, kalt | Möbliertes Zimmer, all-in | |
|---|---|---|---|
| Miete | ab ca. 900 Franken | ab ca. 620 Franken | |
| Möbel, umgelegt | fällt an | inklusive | |
| Wasser, Heizung, allgemeiner Strom | zusätzlich | inklusive | |
| Internet und WLAN | zusätzlich | meist inklusive | |
| Aufwand | Verträge, Umzug, Abmeldung | einziehen und wohnen |
Dazu kommt der Steuervorteil: Die Kosten für das Zimmer am Arbeitsort und die Wochenendheimfahrten kannst du als Wochenaufenthalter oft von den Steuern abziehen. Das senkt deine effektiven Nettokosten spürbar. Rechne also nicht nur die Bruttomiete, sondern die Kosten nach Abzügen.
Bei BoVita starten möblierte Zimmer je nach Standort und Grösse ab CHF 620 im Monat, all-in und ohne versteckte Kosten. Was du zusätzlich selbst regelst, sind der Zimmerstrom und die Serafe-Gebühr, dazu gleich mehr.
08
Serafe und Strom clever regeln
Zwei Kostenpunkte übernimmt kein Vermieter für dich, auch BoVita nicht: die Serafe-Rundfunkgebühr und den Strom, den du in deinem eigenen Zimmer verbrauchst. Gerade in einer WG sorgt das oft für Diskussionen. So regelst du beides sauber und fair.
Serafe: als Wochenaufenthalter zahlst du nur einmal. Die Serafe-Gebühr (CHF 335 pro Jahr, ab 2027 CHF 312) wird pro Haushalt erhoben, nicht pro Person. An deinem Hauptwohnsitz zahlst du sie bereits. Am Nebenwohnsitz, also in deiner WG unter der Woche, musst du dich nicht zusätzlich beteiligen, weil die Abgabe pro Wohnung gilt und du sie zuhause schon entrichtest. Halte in der WG-Abmachung schriftlich fest, dass Wochenaufenthalter mit Hauptwohnsitz anderswo von der Serafe-Umlage ausgenommen sind. Das erspart die häufigste WG-Diskussion. Ausnahme: Wer mehr als 26 Wochen im Jahr mit drei oder mehr Nächten pro Woche dort wohnt und der Haupthaushalt an der Adresse ebenfalls bewohnt ist, gilt als eigener Haushalt.
Strom im Zimmer: Zwischenzähler oder faire Pauschale. Der allgemeine Strom für Heizung, Warmwasser und Gemeinschaftsräume steckt in den Nebenkosten. Was du selbst im Zimmer verbrauchst, also Laptop, Licht und Geräte, ist Sache jedes Mieters. Am fairsten ist ein geeichter Zwischenzähler pro Zimmer, dann zahlt jeder genau seinen Verbrauch. Alternativ eine Pauschale, die klar im Vertrag genannt ist. Wichtig laut Bundesgericht: Der Vermieter darf an den Nebenkosten nicht verdienen, sondern nur die echten Kosten weitergeben. Kläre vor dem Einzug, wie der Zimmerstrom abgerechnet wird, und lass es dir schriftlich geben.
Bei BoVita steht beides transparent im Mietvertrag. Du weisst vom ersten Tag an, was in der Miete enthalten ist und was nicht.
09
Als Wochenaufenthalter mit BoVita wohnen
BoVita ist auf genau diese Situation ausgelegt: möblierte Zimmer mit allem inklusive, an vier Standorten in der Deutschschweiz, gut mit dem ÖV erreichbar und mit fairen, klaren Konditionen.
- Vier Standorte: Aarau, Brugg, Wohlen und St. Gallen, nahe an Arbeitsorten, Hochschulen und Bahnhöfen.
- Faire All-in-Miete: Möbel, Nebenkosten und WLAN in einer transparenten Monatsmiete, ohne versteckte Kosten. Selbst regelst du nur den Strom im eigenen Zimmer und die Serafe-Gebühr, beides steht klar im Vertrag.
- Flexibel und planbar: klare Verträge und faire Kündigungsfristen, passend für Projekteinsätze und Semester.
- Noch nicht vor Ort oder im Ausland? Auf Wunsch besichtigst du das Zimmer live per Videoanruf, ideal, wenn du unter der Woche woanders wohnst.
Reservier dir unkompliziert einen Termin oder frag ein Zimmer an. Ein sauberes Mietdossier hast du in wenigen Minuten bereit.
Bereit für dein neues Zuhause in Aarau?
Möblierte WG-Zimmer ab CHF 620/Monat, flexible Kautionslösung, schnell verfügbar.
Anmeldung Schweiz, Komplettes Word-Kit (Checkliste, Dokumente, 7-Tage-Plan)
Editierbares Word-Kit für deine Anmeldung beim Einwohneramt: Dokumenten-Checkliste nach Personen-Typ, 7-Tage-Plan, fertige E-Mail-Termin-Vorlage, Fragen-Liste für den Termin, Kosten-Tabelle, Post-Termin-Checkliste, Stolperfallen und kantonale Kontakte (AG, ZH, SG). Funktioniert in Word, Pages und Google Docs.
Häufig gestellte Fragen
8 Fragen beantwortet
Als Wochenaufenthalter giltst du, wenn dein Lebensmittelpunkt am Hauptwohnsitz bleibt, du dich aber voraussichtlich länger als drei Monate im Kalenderjahr regelmässig an einem zweiten Ort für Arbeit oder Ausbildung aufhältst. Am Wochenende kehrst du regelmässig nach Hause zurück.
Quellen & Methodik
7 verifizierte Quellen
- 01
- 02
- 03Stadt St. Gallen, Umzug und Meldenstadt.sg.ch
- 04
- 05Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV)estv.admin.ch
- 06SEM, Arbeiten in der Schweiz, Bewilligungensem.admin.ch
- 07
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