Blick über die Stadt St. Gallen mit Stiftsbezirk, Wochenaufenthalt unter der Woche
Wohnen
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Wochenaufenthalter in St. Gallen: anmelden, abmelden und was es wirklich kostet

Jens Herbst

Jens Herbst

Geschäftsführer BoVita

Lesezeit

9 min

Veröffentlicht

25. Juli 2026

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Geprüft

Offiziell festgehalten
«Personen, welche in St.Gallen im Nebenwohnsitz (Wochenaufenthalt) gemeldet sind, können sich per E-Mail abmelden. Senden Sie uns bitte eine E-Mail und teilen uns darin bitte folgendes mit: Personalien, das genaue Wegzugsdatum (Datum des physischen Wegzugs, nicht das Ende des Mietverhältnisses), die neue Adresse (Adresse Hauptwohnsitz).»
Stadt St. Gallen, Umziehen und Melden · Bevölkerungsdienste der Stadt St. Gallen

01

Wer sich anmelden muss, und wer das Online-Verfahren nicht nutzen kann

Wochenaufenthalt heisst: Du arbeitest oder studierst in St. Gallen, übernachtest unter der Woche hier, aber dein Lebensmittelpunkt bleibt anderswo. Am Wochenende fährst du zurück. Melderechtlich ist St. Gallen dann dein Nebenwohnsitz, dein Hauptwohnsitz bleibt, wo er ist.

Die Stadt St. Gallen verlangt dafür eine Anmeldung. Die Frist steht in Art. 6 des Gesetzes über Niederlassung und Aufenthalt (sGS 453.1) und beträgt 14 Tage ab dem Zuzug. Wer später kommt, riskiert eine Busse: die Stadt nennt bis zu 200 Franken.

Ein Punkt fällt sofort auf, und er wird oft übersehen:

  • Das Online-Verfahren steht nur Personen mit Hauptwohnsitz in der Schweiz offen. Die Stadt formuliert das ohne Spielraum. Wer seinen Hauptwohnsitz im Ausland hat, kann sich auf diesem Weg nicht als Wochenaufenthalterin oder Wochenaufenthalter anmelden. Welcher Weg stattdessen gilt, publiziert die Stadt auf dieser Seite nicht. Hier führt kein Weg an einer direkten Anfrage bei den Bevölkerungsdiensten vorbei.

Es gibt zwei getrennte Formularstrecken, eine für Studierende an der Universität St. Gallen, der PH oder der FH OST, und eine für Erwerbstätige. Ablauf und Gebühr sind identisch, unterschiedlich ist nur eine Beilage.

02

Die Anmeldung ist ein Gesuch, keine Meldung

Der wichtigste Unterschied zu einer normalen Anmeldung steht in einem einzigen Satz auf der Website der Stadt, und er ändert die ganze Planung:

Die Anmeldung im Nebenwohnsitz ist ein Gesuch, keine Meldung. Du reichst etwas ein, das geprüft wird. Gültig ist die Anmeldung erst, wenn die Bevölkerungsdienste sie dir bestätigen.

Was das praktisch bedeutet:

  • Rechne nicht damit, dass du am Tag des Einzugs online ein Häkchen setzt und fertig bist.
  • Die 14-Tage-Frist läuft ab dem Zuzug, nicht ab der Bestätigung. Wer bis zum letzten Tag wartet und dann eine Rückfrage bekommt, hat ein Problem.
  • Sammle die Unterlagen, bevor du einziehst. Vor allem den Heimatausweis, den bekommst du nicht in St. Gallen.

Erwerbstätige müssen zusätzlich begründen, warum sie überhaupt Wochenaufenthalt geltend machen. Die Stadt verlangt dafür ausdrücklich eine Stellungnahme. Das ist keine Formalität, sondern der Kern der Prüfung: Wer keinen glaubhaften Lebensmittelpunkt ausserhalb von St. Gallen hat, ist kein Wochenaufenthalter, sondern zuziehend.

03

Unterlagen, und warum der Heimatausweis zuerst kommt

Die Stadt nennt diese Unterlagen:

  • Ein Nachweis, wo du wohnst. Akzeptiert werden Mietvertrag, Untermietvertrag, eine Wohnbestätigung des Logisgebers oder ein Nachweis von Eigentum.
  • Ein Nachweis, warum du hier bist. Immatrikulationsbestätigung der Schule bei Studierenden, Arbeitsvertrag bei Erwerbstätigkeit.
  • Der Heimatausweis.

Der Heimatausweis ist der Punkt, an dem die meisten Zeitpläne kippen. Du bekommst ihn nicht in St. Gallen, sondern bei deiner Hauptwohnsitz-Gemeinde. Je nach Gemeinde geht das online, per Post oder nur am Schalter, und es dauert. Wer am Montag einzieht und am Dienstag anmelden will, aber erst dann den Heimatausweis bestellt, verliert leicht eine Woche.

Erste Handlung, noch bevor du den Mietvertrag unterschreibst: Heimatausweis bei der Wohnsitzgemeinde bestellen.

Eine Lücke, die du kennen solltest: Wie lange der Heimatausweis gültig ist und was bei Ablauf passiert, publiziert die Stadt St. Gallen nicht. Andere Gemeinden nennen ein bis zwei Jahre. Das lässt sich aber nicht auf St. Gallen übertragen, deshalb steht hier keine Zahl. Frag im Zweifel bei den Bevölkerungsdiensten nach.

Was beim Wohnnachweis oft schiefgeht: Ein formloser Untermietvertrag ohne saubere Angaben, oder eine WhatsApp-Zusage statt eines Dokuments. Der Nachweis muss die Wohnsituation belegen können. Wer über eine Plattform ein Zimmer nimmt, ohne einen richtigen Vertrag zu bekommen, merkt das genau hier.

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Was es kostet: 50 Franken, auch bei Ablehnung

Die Anmeldung im Nebenwohnsitz ist kostenpflichtig. Die Stadt verweist dafür auf den Gebührentarif der Bevölkerungsdienste (SRS 416.3). Auf den beiden Online-Formularen steht der Betrag konkret:

50 Franken pro Gesuch, direkt online zu bezahlen. Für Studierende und Erwerbstätige gleich.

Und der Satz, der wirklich zählt:

Die Kosten werden bei Ablehnung des Gesuchs nicht rückerstattet.

Das ist der Grund, warum die Stellungnahme der Erwerbstätigen sorgfältig sein sollte und warum die Unterlagen vollständig sein müssen. Ein abgelehntes Gesuch kostet 50 Franken und bringt nichts.

Hier ist ausserdem eine Falschinformation im Umlauf, die dir begegnen kann: Automatisch erzeugte Zusammenfassungen behaupten teilweise, die Anmeldung sei kostenlos. Das ist falsch. Massgebend sind die Formulare der Stadt, und die nennen 50 Franken.

Was die Abmeldung kostet, sagt die Stadt nicht. Sie nennt für die Abmeldung keinen Betrag, schreibt aber auch nirgends, dass sie gratis ist. Wir behaupten deshalb weder das eine noch das andere.

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Die Abmeldung: nur per E-Mail, und das Datum entscheidet

Die Abmeldung ist der Teil, den fast niemand erklärt, und sie läuft in St. Gallen anders als die Anmeldung.

Es gibt kein Online-Formular für die Abmeldung. Wer im Nebenwohnsitz gemeldet ist, meldet sich per E-Mail ab, an die Bevölkerungsdienste.

Die Stadt verlangt in dieser E-Mail drei Angaben:

  • deine Personalien,
  • das genaue Wegzugsdatum,
  • deine neue Adresse, also die Adresse deines Hauptwohnsitzes.

Beim Wegzugsdatum steht eine Präzisierung, die in der Praxis den Unterschied macht: Gemeint ist das Datum des physischen Wegzugs, nicht das Ende des Mietverhältnisses. Das sind zwei verschiedene Daten, und die meisten geben instinktiv das falsche an.

Ein Beispiel. Du ziehst am 20. September aus, der Mietvertrag läuft aber vertragsgemäss bis zum 31. Oktober. Anzugeben ist der 20. September. Wer stattdessen den 31. Oktober meldet, ist sechs Wochen länger in St. Gallen registriert, als er tatsächlich hier gewohnt hat. Das kann bei Steuern, bei der Serafe-Haushaltbildung und bei der Anmeldung am nächsten Ort Folgekosten auslösen.

Zwei Punkte publiziert die Stadt nicht, und wir erfinden sie nicht:

  • Es steht keine ausdrückliche Frist für die Abmeldung im Abmelde-Abschnitt. Die 14 Tage sind im Text ausdrücklich an den Zuzug geknüpft. Ob dieselbe Frist auch für den Wegzug gilt, lässt sich aus dem publizierten Text nicht zweifelsfrei ableiten.
  • Was mit dem hinterlegten Heimatausweis nach der Abmeldung geschieht, steht nirgends.

Bei beidem ist die Auskunft der Bevölkerungsdienste massgebend. Sicherheitshalber gilt: früh abmelden und die Abmeldung schriftlich bestätigen lassen.

Achtung, nicht verwechseln: Wer seinen Hauptwohnsitz in St. Gallen hat und innerhalb der Schweiz wegzieht, meldet das über eUmzug. Das gilt nicht für den Wochenaufenthalt im Nebenwohnsitz, dort führt der Weg über die E-Mail.

06

Steuern: die Anmeldung entscheidet sie nicht

Hier liegt das grösste Missverständnis rund um den Wochenaufenthalt, und es kann teuer werden.

Die melderechtliche Anmeldung als Wochenaufenthalter entscheidet die Steuerpflicht nicht. Das St. Galler Steuerbuch ist an dieser Stelle unmissverständlich: Massgebend sind die tatsächlichen Verhältnisse, nicht die formelle Anmeldung. Die Schriftenhinterlegung ist nur ein Indiz, für sich allein aber nicht entscheidend.

Was daraus folgt, hängt stark von deiner Lebenssituation ab:

Ledig und unselbständig erwerbstätig. Hier besteht laut Steuerbuch sogar eine natürliche Vermutung, dass das Hauptsteuerdomizil am Arbeitsort liegt, also in St. Gallen. Diese Vermutung wird stärker, wenn du das 30. Altersjahr überschritten hast oder dich seit über fünf Jahren am gleichen Arbeitsort aufhältst. Widerlegen lässt sie sich durch regelmässige, mindestens wöchentliche Rückkehr an einen Ort, zu dem du enge Bindungen hast.

Verheiratet, mit regelmässiger Rückkehr zur Familie. Hier gilt tendenziell das Gegenteil: Besteuert wird am Aufenthaltsort der Familie, nicht am Arbeitsort. Eine Ausnahme gibt es bei leitender Stellung.

Konkubinat am Arbeitsort. Wer in St. Gallen mit der Partnerin oder dem Partner einen gemeinsamen Haushalt führt, hat hier sein Hauptsteuerdomizil, trotz Wochenaufenthalter-Status.

Hauptwohnsitz im Ausland. Wer in der Schweiz arbeitet, aber im Ausland wohnt, unterliegt der Quellensteuer. Das Steuerbuch nennt Wochenaufenthalter dort ausdrücklich.

Das ist kein Steuerrat, und dieser Artikel kann deinen Einzelfall nicht beurteilen. Aber die Richtung ist klar genug, um die richtige Frage zu stellen: Wer ledig ist, über 30, und seit Jahren in St. Gallen arbeitet, sollte nicht davon ausgehen, dass die Wochenaufenthalter-Anmeldung die Steuerfrage erledigt.

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Das Zimmer, das die Anmeldung trägt

An einer Stelle greifen Wohnungssuche und Behördengang direkt ineinander: Ohne einen Wohnnachweis, der die Prüfung übersteht, gibt es keine Anmeldung.

Genau hier scheitern informelle Lösungen. Ein Zimmer aus einer Kleinanzeige, per Handschlag, ohne Vertrag, mag günstig sein. Für das Gesuch bei den Bevölkerungsdiensten taugt es nicht. Und weil das Gesuch 50 Franken kostet, die bei Ablehnung nicht zurückkommen, ist das kein theoretisches Risiko.

Was ein tauglicher Nachweis leistet: Er zeigt, wer wo ab wann wohnt, und er ist ein Dokument, kein Versprechen.

Bei BoVita bekommst du an der Stahlstrasse 3 in St. Gallen ein möbliertes Zimmer mit einem richtigen Mietvertrag, ausgestellt so, dass die Anmeldung damit funktioniert. Ab CHF 620 pro Monat, all-in: Möblierung, Nebenkosten inklusive Allgemeinstrom, Highspeed-Internet und die Reinigung der Gemeinschaftsbereiche. Der Stromverbrauch im eigenen Zimmer und die Serafe-Gebühr werden separat abgerechnet.

Zur Lage: Mit dem Bus sind es 15 Minuten zur HSG und 12 Minuten zur FH OST. Für Wochenaufenthalter, die unter der Woche hier sind, zählt genau das, nämlich kurze Wege und keine Nebenkostenabrechnung, die ein Jahr später nachkommt.

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Checkliste für St. Gallen

Die Reihenfolge, die Zeit spart:

  1. Heimatausweis bestellen, bei deiner Hauptwohnsitz-Gemeinde. Zuerst, nicht zuletzt.
  2. Zimmer mit richtigem Vertrag sichern. Mietvertrag, Untermietvertrag, Wohnbestätigung des Logisgebers oder Eigentumsnachweis, etwas anderes wird nicht akzeptiert.
  3. Zweiten Nachweis bereitlegen: Immatrikulationsbestätigung oder Arbeitsvertrag.
  4. Als Erwerbstätige oder Erwerbstätiger die Stellungnahme vorbereiten: Warum liegt dein Lebensmittelpunkt weiterhin ausserhalb von St. Gallen?
  5. Gesuch online einreichen, innert 14 Tagen ab Zuzug, und die 50 Franken bezahlen.
  6. Auf die Bestätigung warten. Erst damit ist die Anmeldung gültig.
  7. Steuersituation ehrlich einschätzen, besonders wenn du ledig, über 30 oder seit Jahren hier bist.
  8. Beim Wegzug per E-Mail abmelden, mit dem Datum des physischen Wegzugs, nicht dem Vertragsende.

Verbindlich ist immer die Auskunft der Bevölkerungsdienste der Stadt St. Gallen. Dieser Artikel ordnet die publizierten Regeln ein und nennt die Fundstellen, er ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

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Häufig gestellte Fragen

8 Fragen beantwortet

14 Tage ab dem Zuzug. Die Frist steht in Art. 6 des Gesetzes über Niederlassung und Aufenthalt (sGS 453.1). Wer später meldet, riskiert laut Stadt eine Busse von bis zu 200 Franken. Die Frist läuft ab dem Zuzug, nicht ab der Bestätigung deines Gesuchs.

Quellen & Methodik

7 verifizierte Quellen

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