Kündigung Wohnung Schweiz. Fristen, Form und häufige Fehler
Du willst kündigen und bist unsicher, welche Frist gilt, ob beide Partner unterschreiben müssen und wie die Kündigung formal aussehen muss.
Kurz gesagt
In der Schweiz gilt für die meisten Wohnungen eine dreimonatige Kündigungsfrist auf einen ortsüblichen Kündigungstermin. Die Kündigung sollte schriftlich erfolgen, vor Fristablauf eingetroffen sein (Eingang zählt, nicht Versand) und bei verheirateten oder eingetragenen Paaren von beiden Personen unterschrieben werden. Sonst kann sie im Einzelfall als formell fehlerhaft gelten.
Für wen?
- · Mieter:innen
- · WG-Bewohner:innen
Wann brauchst du das?
Sobald du sicher weisst, dass du ausziehen willst, und mindestens drei Monate vor dem gewünschten Auszugstermin (lokale Termine beachten).
Was solltest du jetzt tun?
Schritt 1: Kündigungsfrist und Kündigungstermin im Mietvertrag nachschauen.
Schritt 2: Ortsüblichen Kündigungstermin prüfen (oft Ende März, Juni, September).
Schritt 3: Kündigungsschreiben aufsetzen: Adresse, Mietobjekt, Kündigungsdatum, Unterschrift.
Schritt 4: Bei Ehe oder eingetragener Partnerschaft: beide Personen unterschreiben.
Schritt 5: Eingeschrieben per Post an die Verwaltung senden.
Schritt 6: Eingangsdatum (Zustellnachweis) aufbewahren, beweisst rechtzeitige Zustellung.
Schritt 7: Auf Bestätigung der Verwaltung warten und Übergabetermin vereinbaren.
Kostenlose Checkliste
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Passende nächste Schritte
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Häufige Fehler
- Kündigung per E-Mail oder WhatsApp, formal meist nicht ausreichend.
- Nur ein Ehepartner unterschreibt, bei Familienwohnung formal problematisch.
- Versand kurz vor Fristablauf, Post braucht länger. Kündigung verschiebt sich um drei Monate.
- Falscher Kündigungstermin (z. B. Monatsende statt ortsüblicher Termin).
- Übergabetermin nicht rechtzeitig vereinbart, riskiert doppelte Mietzahlung.
Aus offizieller Schweizer Quelle
„Die Kündigung eines Mietvertrags über Wohn- oder Geschäftsräume muss schriftlich erfolgen. Die Kündigung des Vermieters ist zudem nur mit einem vom Kanton genehmigten Formular gültig, ohne dieses Formular ist sie nichtig."
Häufige Fragen
Externe Quellen zur rechtlichen Vertiefung
Diese Quellen verlinken wir als Referenz. Wir kopieren keine Inhalte. Alles auf dieser Seite ist eigenständig formuliert.
- Obligationenrecht (OR), Miete Art. 253-274g, Verbindliche Rechtsgrundlage des Mietverhältnisses in der Schweiz.
- Mieterinnen- und Mieterverband Schweiz, Beratung und Merkblätter rund ums Mietrecht aus Mietersicht.
- HEV Schweiz (Hauseigentümerverband), Vertrags- und Mietrecht aus Sicht der Vermieterseite.
- BWO, Mietrecht, Amtliche Übersicht zu Rechten und Pflichten im Mietverhältnis.
- BWO, Schlichtungsbehörden Miete, Zuständige Stellen bei Streitigkeiten aus Miete und Pacht.
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Diese Inhalte dienen der praktischen Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Für verbindliche rechtliche Auskünfte wende dich bitte an eine qualifizierte Fachstelle, eine Schlichtungsbehörde oder den Mieterinnen- und Mieterverband.