Wohnungsübergabe-Protokoll Schweiz. Schäden, Zählerstände und Schlüssel sauber festhalten
Beim Auszug oder Einzug entstehen Streit über Schäden, Reinigung und Schlüssel, meist weil das Übergabe-Protokoll fehlt oder lückenhaft ist.
Kurz gesagt
Das Übergabe-Protokoll hält den Zustand der Wohnung im Moment der Übergabe fest. Raum für Raum, mit Fotos und Zählerständen. Wer es sauber aufnimmt, hat im Streitfall eine klare Grundlage. Ohne Protokoll wird es deutlich schwieriger, später zu belegen, was bereits vorher beschädigt war oder welche Werte auf den Zählern standen.
Für wen?
- · Mieter:innen
- · WG-Bewohner:innen
- · Vermieter:innen
Wann brauchst du das?
Bei jedem Einzug und jedem Auszug, sowohl bei Wohnungen als auch bei WG-Zimmern und Untermietverträgen.
Was solltest du jetzt tun?
Schritt 1: Termin vereinbaren, beide Parteien zwingend anwesend.
Schritt 2: Komplette Wohnung durchgehen, Raum für Raum.
Schritt 3: Pro Raum: Boden, Wände, Decke, Fenster, Türen, Einbauten prüfen.
Schritt 4: Jeden Mangel oder Schaden notieren und fotografieren.
Schritt 5: Zählerstände ablesen (Strom, Wasser, Heizung) und ins Protokoll eintragen.
Schritt 6: Schlüssel zählen und Anzahl ins Protokoll.
Schritt 7: Beide Parteien unterschreiben, jede Partei bekommt eine Kopie.
Schritt 8: Nachträgliche Mängel: innerhalb von 30 Tagen schriftlich melden.
Kostenlose Checkliste
Gehe die Punkte direkt im Browser durch. Oder als sauberes Word-Dokument (.docx) herunterladen, eine A4-Seite, direkt druckbar.
Passende nächste Schritte
Diese Hinweise und Tools helfen dir, direkt weiterzumachen, kostenlos und ohne Anmeldung. Keine rechtliche Beratung.
Häufige Fehler
- Übergabe ohne Vermieter / Verwaltung, beweist nichts.
- Schäden „mündlich erwähnt“ statt schriftlich festgehalten. Beweisproblem.
- Keine Fotos der Schäden. Wortwert gegen Wortwert.
- Zählerstände vergessen, spätere Nebenkostenabrechnung nicht überprüfbar.
- Protokoll unterschrieben ohne Lesen, auch versteckte Klauseln werden verbindlich.
Aus offizieller Schweizer Quelle
„Der Vermieter muss den Zustand der zurückgegebenen Wohnung bei der Übergabe prüfen und allfällige Mängel, für die der Mieter einzustehen hat, ihm sofort melden. Unterlässt er dies, verliert er seine Ansprüche gegenüber dem Mieter, mit Ausnahme verdeckter Mängel."
Häufige Fragen
Externe Quellen zur rechtlichen Vertiefung
Diese Quellen verlinken wir als Referenz. Wir kopieren keine Inhalte. Alles auf dieser Seite ist eigenständig formuliert.
- Obligationenrecht (OR), Miete Art. 253-274g, Verbindliche Rechtsgrundlage des Mietverhältnisses in der Schweiz.
- Mieterinnen- und Mieterverband Schweiz, Beratung und Merkblätter rund ums Mietrecht aus Mietersicht.
- HEV Schweiz (Hauseigentümerverband), Vertrags- und Mietrecht aus Sicht der Vermieterseite.
- BWO, Mietrecht, Amtliche Übersicht zu Rechten und Pflichten im Mietverhältnis.
- BWO, Schlichtungsbehörden Miete, Zuständige Stellen bei Streitigkeiten aus Miete und Pacht.
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Diese Inhalte dienen der praktischen Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Für verbindliche rechtliche Auskünfte wende dich bitte an eine qualifizierte Fachstelle, eine Schlichtungsbehörde oder den Mieterinnen- und Mieterverband.