Mietkaution Schweiz einfach erklärt. Bankdepot oder Versicherung?
Du sollst eine Mietkaution hinterlegen und weisst nicht, ob ein Bankdepot oder eine Kautionsversicherung sinnvoller ist.
Kurz gesagt
Die Mietkaution dient als Sicherheit für die Verwaltung. In der Schweiz darf sie maximal drei Monatsmieten betragen (ohne Nebenkosten). Du hast zwei Wege: ein Mietzinsdepot auf einem gesperrten Bankkonto (klassisch, Geld liegt fest) oder eine Mietkautionsversicherung (du zahlst eine jährliche Prämie, dafür bleibt dein Geld frei). Beide Varianten sind rechtlich anerkannt.
Für wen?
- · Mieter:innen
- · Expats
- · Studierende
Wann brauchst du das?
Bei jedem neuen Mietvertrag in der Schweiz, sobald die Verwaltung eine Kaution verlangt, meist 1-3 Monatsmieten.
Was solltest du jetzt tun?
Schritt 1: Mietvertrag prüfen: wie viel Kaution wird verlangt (max. 3 Monatsmieten ohne Nebenkosten)?
Schritt 2: Entscheiden: Bankdepot (Geld liegt fest) oder Versicherung (Prämie zahlen, Geld frei).
Schritt 3: Bei Bankdepot: Konto bei einer Schweizer Bank eröffnen, Bestätigung an Verwaltung schicken.
Schritt 4: Bei Versicherung: Anbieter wählen, Vertrag abschliessen, Bestätigung an Verwaltung.
Schritt 5: Original-Bestätigung an Verwaltung weiterleiten (PDF reicht meist nicht).
Schritt 6: Beim Auszug: Freigabe-Brief von der Verwaltung einfordern, sonst bleibt das Geld blockiert.
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Passende nächste Schritte
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Häufige Fehler
- Versicherung wählen, ohne die jährliche Prämie auf 5-10 Jahre hochzurechnen, kann teurer werden als gebundene Bankzinsen.
- Bankdepot nicht freigeben lassen. Geld bleibt nach Auszug jahrelang blockiert.
- Verwaltung zahlt Kaution direkt aus, ohne Schlichtungsverfahren bei Streit.
- Kaution wird vor Einzug nicht überwiesen. Verwaltung kann den Mietvertrag verweigern.
Aus offizieller Schweizer Quelle
„Die Mietkaution darf in der Schweiz maximal drei Monatsmieten (ohne Nebenkosten) betragen und muss auf einem auf den Namen des Mieters lautenden Sperrkonto bei einer Bank hinterlegt werden."
Häufige Fragen
Externe Quellen zur rechtlichen Vertiefung
Diese Quellen verlinken wir als Referenz. Wir kopieren keine Inhalte. Alles auf dieser Seite ist eigenständig formuliert.
- Obligationenrecht (OR), Miete Art. 253-274g, Verbindliche Rechtsgrundlage des Mietverhältnisses in der Schweiz.
- Mieterinnen- und Mieterverband Schweiz, Beratung und Merkblätter rund ums Mietrecht aus Mietersicht.
- HEV Schweiz (Hauseigentümerverband), Vertrags- und Mietrecht aus Sicht der Vermieterseite.
- BWO, Mietrecht, Amtliche Übersicht zu Rechten und Pflichten im Mietverhältnis.
- BWO, Schlichtungsbehörden Miete, Zuständige Stellen bei Streitigkeiten aus Miete und Pacht.
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Diese Inhalte dienen der praktischen Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Für verbindliche rechtliche Auskünfte wende dich bitte an eine qualifizierte Fachstelle, eine Schlichtungsbehörde oder den Mieterinnen- und Mieterverband.