Mietvertrag für ein möbliertes Zimmer

Vollständiger Vertrag mit Inventarliste, klarer Nebenkosten-Regelung und der Wahl zwischen befristet und unbefristet. Für beide Seiten, zum gemeinsamen Unterschreiben.

Geprüft am 21.08.2026 von Jens Herbst, BoVitaWir halten jedes Dokument aktuell und prüfen es regelmässig gegen die Quellen.

Für wen ist das Dokument geeignet?

Für alle, die ein möbliertes Zimmer vermieten oder mieten und mehr wollen als einen Handschlag: WG-Zimmer, Untermiete-Zimmer, Zimmer auf Zeit.

Das steckt drin

  • Inventarliste mit Zustand je Möbelstück, das Gegenstück zum Übergabeprotokoll
  • Nebenkosten klar geregelt, inklusive All-in-Miete und was darin enthalten ist
  • Kautionsfelder nach Art. 257e OR, Konto auf den Namen der mietenden Person
  • Zwei Varianten für die Dauer, befristet oder unbefristet, mit der Falle der stillschweigenden Fortsetzung
  • Hausordnungs-Felder für Rauchen, Haustiere, Besuch, Reinigung und Ruhezeiten

So füllst du es aus

  1. 1Öffne die Datei in Word, Pages oder Google Docs und ersetze alle Felder in eckigen Klammern.
  2. 2Geht die Inventarliste gemeinsam durch und tragt den Zustand jedes Stücks ein.
  3. 3Entscheidet euch in Teil 4 für EINE Variante und löscht die andere ganz.
  4. 4Beide unterschreiben, jede Seite behält ein Exemplar samt Inventarliste.
  5. 5Die Kaution gehört auf ein Konto, das auf den Namen der mietenden Person lautet.

Häufige Fragen

Für beide Seiten eines möblierten Zimmers: WG-Zimmer, Zimmer zur Untermiete, Zimmer auf Zeit. Sie funktioniert auch, wenn die Vermieterschaft selbst in der Wohnung wohnt.

Ja, vollständig. Ein Mietvertrag entsteht durch Gebrauchsüberlassung gegen Mietzins (Art. 253 OR), ganz ohne Formvorschrift. Kündigungsfristen, Kautionsregeln und Mängelrechte gelten also auch dann, wenn nie etwas unterschrieben wurde. Schriftlich ist trotzdem klüger, weil im Streit sonst niemand beweisen kann, was abgemacht war.

Dann wird daraus ein unbefristetes Mietverhältnis (Art. 266 Abs. 2 OR), mit den ordentlichen Kündigungsfristen. Das ist bei möblierten Zimmern der häufigste Streitpunkt: beide Seiten gehen davon aus, der Vertrag sei einfach weiter befristet, und das stimmt nicht.

Bei Wohnräumen höchstens drei Monatszinse, und sie gehört auf ein Konto, das auf den Namen der mietenden Person lautet (Art. 257e Abs. 1 und 2 OR). Bar in die Hand ist keine zulässige Kaution.

Ja, die Zustimmung der Hauptvermieterschaft. Ohne sie riskiert die untervermietende Person den eigenen Mietvertrag. Für diesen Fall gibt es in der Bibliothek ein eigenes Untermiete-Pack.

Wenn die Vorlage allein nicht reicht

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