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Deine Inventarliste für den Zoll, in Minuten fertig

Klick deinen Haushalt zusammen, wir bündeln automatisch richtig und du bekommst die fertige Inventarliste als Word und PDF. Kostenlos, ohne Konto, ohne E-Mail-Zwang.

  • Bündelt Kleinkram automatisch zu Kartons, Möbel und Wertsachen bleiben einzeln
  • Zeitwert nach einer transparenten, nachvollziehbaren Regel, jederzeit überschreibbar
  • Ehrlichkeitscheck vorab: du erfährst sofort, ob Zollfreiheit für dich gilt

So funktioniert es

1

Ehrlichkeitscheck

Vier kurze Fragen, bevor du überhaupt packst. So weisst du sofort, ob Zollfreiheit für dich gilt.

2

Raum für Raum

Tippe typische Gegenstände an, ergänze eigene Positionen. Kleinkram bündeln wir automatisch.

3

Word und PDF

Fertige Inventarliste mit Zeitwerten, direkt zum Download. Optional an deine E-Mail schicken.

Schritt 1 von 4Ehrlichkeitscheck

Schritt 1 von 4: Ehrlichkeitscheck

Bevor du packst: gilt Zollfreiheit für dich?

Vier kurze Fragen, amtlich verifiziert (bazg.admin.ch). Ehrlich beantwortet weisst du sofort, ob dein Hausrat zollfrei einreisen darf.

Verlegst du deinen Wohnsitz in die Schweiz?
Hast du die Sachen mindestens 6 Monate persönlich benutzt?
Benutzt du sie nach dem Umzug in der Schweiz weiter?

Dein Stand bleibt in diesem Browser gespeichert, damit du später weitermachen kannst. Er verlässt dein Gerät nicht. Mit «Neue Liste beginnen» löschst du ihn.

Häufige Fragen

Ja, vollständig. Kein Konto, kein Abo, keine versteckten Kosten. Deine E-Mail-Adresse brauchst du nur, wenn du dir die fertige Datei zusätzlich zuschicken lassen willst, und das ist komplett freiwillig.

Nein. Du kannst die komplette Liste ausfüllen und als Word und PDF herunterladen, ohne irgendein Konto und ohne E-Mail. Erst nach dem Download kannst du optional eine Adresse angeben, um dir die Datei zusätzlich zuschicken zu lassen.

Der Zoll erlaubt geschätzte Werte ausdrücklich (FAQ Umzugsgut 13). Unser Tool nutzt dafür eine einfache, überall gleiche Regel: Kaufpreis linear über 8 Jahre abgeschrieben, mindestens 20% Restwert. Das ist eine nachvollziehbare Schätzhilfe von BoVita, keine amtliche Vorgabe, und jeder Wert bleibt frei überschreibbar.

Der Zoll verlangt, dass Sachen, die die Voraussetzungen für Zollfreiheit nicht erfüllen (meistens: weniger als 6 Monate in Gebrauch), separat unter diesem Titel aufgeführt werden, mit Warenwert statt Zeitwert. Markierst du eine Position als «seit weniger als 6 Monaten in Gebrauch», landet sie automatisch dort. Zum Namen: das amtliche Formular 18.44 nennt die Rubrik «zu veranlagende Waren», die BAZG-FAQ 6 nennt dieselbe Rubrik «zu verzollende Waren». Gemeint ist dasselbe. Im Dokument steht der Wortlaut des Formulars, der geläufige Begriff einmal in Klammern dahinter.

Ja. Die Inventarliste ist eine Beilage zum Formular 18.44, sie ersetzt es nicht. Du legst der Zollstelle beides vor: das ausgefüllte und unterschriebene Formular 18.44 sowie deine Inventarliste. Damit das Ausfüllen schneller geht, liegt dem Dokument eine Übertragungshilfe bei: sie ordnet deine Angaben den Feldern des Formulars zu, in derselben Reihenfolge wie dort.

Weil wir ein amtliches Formular nicht verändern wollen. Du lädst es unverändert bei bazg.admin.ch herunter, füllst es aus und unterschreibst es. Wir liefern dir stattdessen eine Übertragungshilfe, die Feld für Feld sagt, was wohin gehört. Das Formular legst du der Zollstelle in zwei Exemplaren vor, beide mit Originalunterschrift. Quelle: Formular 18.44, «Verfahren und Hinweise», Ziffern 1 und 11.

Ein Blatt am Schluss des Dokuments mit dem, was am Zollübergang zählt: keine Voranmeldung nötig, Zufahrt über die Spur für Handelswaren (die Lastwagenspur), Abfertigung Montag bis Freitag und bei gewissen grossen Zollstellen auch Samstagvormittag, Formular in zwei Exemplaren, und die Reihenfolge der Schritte. Öffnungszeiten einzelner Zollstellen stehen bewusst nicht drin, eine veraltete Angabe würde dich mit einem beladenen Fahrzeug vor eine geschlossene Tür schicken. Stattdessen verweisen wir auf das Dienststellenverzeichnis des BAZG. Quellen: bazg.admin.ch, FAQ Umzugsgut 1, 4, 5 und 12.

Deine Angaben speichern wir lokal in deinem Browser, damit du den Assistenten schliessen und später weitermachen kannst. Sie liegen nur auf deinem Gerät, wir sehen sie nicht. Erst wenn du ein Dokument erzeugst, werden sie kurz an unseren Server übermittelt und danach nicht gespeichert. Löschen kannst du sie jederzeit mit «Neue Liste beginnen» im letzten Schritt. Nur wenn du dir die Datei per E-Mail zuschicken lässt, verarbeiten wir deine Adresse dafür.

Ja. Der Assistent merkt sich deinen Stand in diesem Browser. Du kannst die Seite schliessen, später zurückkommen, Positionen anpassen und die Datei neu erzeugen. Auf einem anderen Gerät oder in einem privaten Fenster fängst du allerdings neu an, weil die Angaben dein Gerät nie verlassen.

Keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 01.08.2026, Quelle bazg.admin.ch. Massgeblich sind immer die Auskünfte der zuständigen Zollstelle. bazg.admin.ch