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Mietzins Senkung in der Schweiz, Briefvorlage und Referenzzinssatz
Finanzen
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Referenzzinssatz 1.25 Prozent, Mietzins senken, so stellst du das Begehren sauber

Jens Herbst

Jens Herbst

1. Februar 2026

Lesezeit

12 min

Veröffentlicht

1. Feb. 2026

Qualität

Geprüft

Wenn dein aktueller Mietzins auf einem höheren Referenzzinssatz basiert, kannst du grundsätzlich eine Mietzinssenkung verlangen. Du musst dafür aber selbst aktiv werden, schriftlich und mit sauberer Begründung. Entscheidend ist, welcher Referenzzinssatz in deiner letzten Mietzinsmitteilung oder im Vertrag steht und ob zusätzliche Faktoren wie Teuerung oder Kostensteigerungen angerechnet werden.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • 1Der Referenzzinssatz ist seit 2. Dezember 2025 bei 1.25 Prozent
  • 2Senkung gibt es nur, wenn deine Miete noch auf einem höheren Referenzzins basiert
  • 3Du musst aktiv ein schriftliches Begehren stellen, am besten mit Vorlage
  • 4Nicht jeder Fall endet gleich, Teuerung und Kosten können angerechnet werden

PDF, Mietzins Senkung, Vorlage plus Rechner Anleitung

Copy Paste Vorlage für dein Senkungsbegehren plus Mini Anleitung, wie du den Referenzzins in Vertrag oder Mietzinsmitteilung findest und sauber argumentierst.

Was ist der Referenzzinssatz und warum interessiert er dich?

Der hypothekarische Referenzzinssatz ist ein Durchschnittswert der Hypothekarzinsen aller Schweizer Banken. Er wird vom Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) quartalsweise veröffentlicht und dient als Grundlage für Mietzinsanpassungen.

Seit dem 2. Dezember 2025 liegt der Referenzzinssatz bei 1.25 Prozent. Das ist der tiefste Stand seit Jahren und bedeutet, dass viele Mieterinnen und Mieter grundsätzlich Anspruch auf eine Mietzinssenkung haben, sofern ihr Mietvertrag noch auf einem höheren Referenzzins basiert.

Der Referenzzinssatz ersetzt seit 2008 die früher üblichen Hypothekarzinsen einzelner Banken als Berechnungsgrundlage. Damit sollte eine einheitliche und transparente Basis für alle Mietverhältnisse geschaffen werden. Die Idee ist einfach: Sinkt der Referenzzins, sinken auch die Finanzierungskosten der Vermieter, und die Mieter können davon profitieren.

Wichtig ist: Eine Senkung passiert nicht automatisch. Du musst selbst aktiv werden.

Wann hast du Anspruch auf eine Mietzinssenkung?

Anspruch auf eine Mietzinssenkung hast du grundsätzlich dann, wenn dein aktueller Mietzins auf einem höheren Referenzzinssatz basiert als dem aktuellen Stand von 1.25 Prozent.

Anspruch besteht typischerweise, wenn:

  • Dein Mietvertrag oder die letzte Mietzinserhöhung auf einem Referenzzins von 1.50 Prozent oder höher basiert
  • Du seit der letzten Senkung des Referenzzinses keine Mietzinsreduktion erhalten hast
  • Du nicht kürzlich in eine Wohnung gezogen bist, bei der der Mietzins bereits auf 1.25 Prozent berechnet wurde

Kein Anspruch besteht typischerweise, wenn:

  • Dein Mietzins bereits auf dem aktuellen Referenzzins von 1.25 Prozent basiert
  • Du erst kürzlich eingezogen bist und der Mietzins bereits entsprechend angepasst war
  • Der Vermieter nachweisen kann, dass Teuerung oder Kostensteigerungen die Senkung aufheben

Die genaue Höhe der möglichen Senkung hängt von verschiedenen Faktoren ab. Pro 0.25 Prozentpunkte Referenzzinssenkung wird in der Regel eine Mietzinsreduktion von etwa 2.5 bis 3 Prozent angenommen.

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So prüfst du deinen Vertrag in 5 Minuten

Um zu prüfen, ob du Anspruch hast, brauchst du zwei Dokumente: deinen Mietvertrag und die letzte Mietzinsmitteilung oder Mietzinserhöhung, falls es eine gab.

Mini Checkliste:

  1. Mietvertrag finden

Suche den ursprünglichen Vertrag. Dort steht oft der Referenzzinssatz, der bei Vertragsabschluss galt.

  1. Letzte Mietzinsmitteilung prüfen

Falls du eine Mietzinserhöhung oder Mietzinssenkung erhalten hast, steht dort der damals gültige Referenzzinssatz.

  1. Referenzzins notieren

Schreib dir den Wert auf. Liegt er über 1.25 Prozent, hast du grundsätzlich Anspruch auf Prüfung.

  1. Datum merken

Notiere das Datum der letzten Mietzinsanpassung. Das brauchst du für dein Begehren.

Falls du keine Unterlagen findest, kannst du beim Vermieter oder der Verwaltung nachfragen. Du hast das Recht, diese Informationen zu erhalten. Alternativ hilft ein Blick in die historische Referenzzinstabelle auf der Webseite des BWO.

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Mietzinssenkungsbegehren schreiben, Copy Paste Vorlage

Das Senkungsbegehren stellst du schriftlich. Am besten per Einschreiben, damit du einen Nachweis hast. Hier ist eine Vorlage, die du anpassen kannst:

---

Vorlage Mietzins Senkungsbegehren

[Dein Name]

[Deine Adresse]

[PLZ Ort]

[Vermieter / Verwaltung]

[Adresse]

[PLZ Ort]

[Ort], [Datum]

Betreff: Mietzinssenkungsbegehren gestützt auf den aktuellen Referenzzinssatz

Sehr geehrte Damen und Herren,

gemäss der letzten Mietzinsmitteilung vom [Datum] basiert mein aktueller Mietzins auf einem Referenzzinssatz von [X.XX] Prozent.

Da der hypothekarische Referenzzinssatz seit dem 2. Dezember 2025 bei 1.25 Prozent liegt, ersuche ich Sie, meinen Mietzins entsprechend anzupassen.

Ich bitte um schriftliche Bestätigung der Anpassung oder um eine Begründung, falls Sie dem Begehren nicht entsprechen.

Freundliche Grüsse

[Unterschrift]

[Dein Name]

---

Sende das Schreiben per Einschreiben und bewahre eine Kopie auf.

Timeline, was passiert nach dem Absenden?

Schritt 1: Begehren absenden

Sende dein Schreiben per Einschreiben. Notiere das Datum und behalte den Einlieferungsbeleg.

Schritt 2: Frist setzen

Gib im Schreiben keine explizite Frist, aber rechne mit etwa 30 Tagen für eine Antwort. Falls keine kommt, folgt Schritt 3.

Schritt 3: Nachfassen

Falls nach 4 Wochen keine Reaktion kommt, schicke eine kurze Nachfrage:

"Ich beziehe mich auf mein Schreiben vom [Datum] und bitte um Rückmeldung zu meinem Mietzinssenkungsbegehren. Bitte teilen Sie mir mit, ob und wann eine Anpassung erfolgt."

Schritt 4: Antwort prüfen

Der Vermieter kann das Begehren akzeptieren, ablehnen oder teilweise akzeptieren. Lass dir die Begründung schriftlich geben.

Schritt 5: Schlichtungsbehörde

Falls keine Einigung möglich ist, kannst du dich an die Schlichtungsbehörde wenden. Das Verfahren ist kostenlos und oft schnell erledigt.

Was Vermieter entgegenhalten können

Vermieter können verschiedene Gründe anführen, um eine Senkung abzulehnen oder zu reduzieren. Hier sind die häufigsten Argumente und wie du sachlich reagierst.

Teuerungsausgleich

Der Vermieter kann einen Teil der Senkung mit der Teuerung verrechnen. Das ist mietrechtlich zulässig. Frage nach der genauen Berechnung und prüfe, ob sie nachvollziehbar ist.

Allgemeine Kostensteigerungen

Steigende Unterhalts- oder Betriebskosten können ebenfalls geltend gemacht werden. Auch hier gilt: Lass dir die Berechnung zeigen.

Bereits tiefer Mietzins

Falls der Vermieter argumentiert, der Mietzins sei bereits unter dem Marktniveau, ist das kein automatischer Ablehnungsgrund. Der Referenzzins gilt unabhängig vom Marktwert.

Keine Reaktion

Falls du gar keine Antwort bekommst, ist das kein Einverständnis. Fasse nach 4 Wochen schriftlich nach und erwähne die Möglichkeit, die Schlichtungsbehörde einzuschalten.

Bleib in der Kommunikation sachlich. Ziel ist eine faire Lösung, nicht ein Konflikt.

Aarau, Wohlen, St. Gallen, was lokal gilt

Aarau

Die Mietwohnungen im Aargau sind oft älteren Baujahrs, was bedeutet, dass viele Verträge noch auf älteren Referenzzinssätzen basieren. Das erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass du Anspruch auf eine Senkung hast.

Wohlen

In kleineren Gemeinden wie Wohlen sind die Verwaltungen oft direkter erreichbar. Das kann den Prozess beschleunigen. Nutze den kurzen Draht und kläre Fragen telefonisch, bevor du das Schreiben absendest.

St. Gallen

Die Universitätsstadt hat viele befristete Mietverhältnisse und WGs. Falls du in einem möblierten Zimmer wohnst, prüfe, ob der Mietvertrag überhaupt auf den Referenzzins Bezug nimmt. Bei Pauschalmieten ist das nicht immer der Fall.

Bei Bovita sind die Mietzinse transparent kalkuliert und du weisst immer, auf welcher Basis dein Preis steht. Keine versteckten Anpassungen, keine Überraschungen.

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Häufig gestellte Fragen

4 Fragen beantwortet

Der mietrechtlich massgebende Referenzzinssatz beträgt seit 2. Dezember 2025 1.25 Prozent. Entscheidend ist aber, auf welchem Referenzzins deine Miete aktuell basiert.

Nein. Du musst in der Regel selbst aktiv werden und ein schriftliches Begehren stellen. Erst danach prüft der Vermieter den Anspruch.

Wenn dein Mietzins bereits auf einem Referenzzinssatz von 1.25 Prozent basiert, besteht grundsätzlich kein Anpassungsanspruch über den Referenzzins.

Weil zusätzliche Faktoren wie Teuerung oder Kostensteigerungen im Rahmen der mietrechtlichen Regeln angerechnet werden können. Darum lohnt sich ein sauber begründetes Begehren und eine klare Berechnung.

Quellen & Referenzen

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