
Referenzzinssatz 1.25 Prozent, Mietzins senken, so stellst du das Begehren sauber

Jens Herbst
Geschäftsführer BoVita
Lesezeit
12 min
Veröffentlicht
1. Feb. 2026
Aktualisiert
15. Juni 2026
Qualität
Geprüft
Wenn dein aktueller Mietzins auf einem höheren Referenzzinssatz basiert, kannst du grundsätzlich eine Mietzinssenkung verlangen. Du musst dafür aber selbst aktiv werden, schriftlich und mit sauberer Begründung. Entscheidend ist, welcher Referenzzinssatz in deiner letzten Mietzinsmitteilung oder im Vertrag steht und ob zusätzliche Faktoren wie Teuerung oder Kostensteigerungen angerechnet werden.
«Der Mieter kann den Mietzins als missbräuchlich anfechten und die Herabsetzung auf den nächstmöglichen Kündigungstermin verlangen, wenn er Grund zur Annahme hat, dass der Vermieter wegen einer wesentlichen Änderung der Berechnungsgrundlagen, vor allem wegen einer Kostensenkung, einen nach den Artikeln 269 und 269a übersetzten Ertrag aus der Mietsache erzielt.»
Das Wichtigste auf einen Blick
- 01Der Referenzzinssatz ist seit 2. Dezember 2025 bei 1.25 Prozent
- 02Senkung gibt es nur, wenn deine Miete noch auf einem höheren Referenzzins basiert
- 03Du musst aktiv ein schriftliches Begehren stellen, am besten mit Vorlage
- 04Nicht jeder Fall endet gleich, Teuerung und Kosten können angerechnet werden
Word-Vorlage: Mietzins-Senkung Schweiz 2026, Brief, Berechnung & Versand-Checkliste
Editierbares Word-Dokument mit ausfüllbarem Musterbrief (Art. 270a OR), Referenzzins-Verlauf, Berechnungsbeispiel, Versand-Checkliste und Anleitung bei Ablehnung. Funktioniert in Word, Pages und Google Docs, einfach Felder ausfüllen, als PDF speichern, per Einschreiben senden.
01
Was ist der Referenzzinssatz und warum interessiert er dich?
Der hypothekarische Referenzzinssatz ist ein Durchschnittswert der Hypothekarzinsen aller Schweizer Banken. Er wird vom Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) quartalsweise veröffentlicht und dient als Grundlage für Mietzinsanpassungen.
Seit dem 2. Dezember 2025 liegt der Referenzzinssatz bei 1.25 Prozent. Das ist der tiefste Stand seit Jahren und bedeutet, dass viele Mieterinnen und Mieter grundsätzlich Anspruch auf eine Mietzinssenkung haben, sofern ihr Mietvertrag noch auf einem höheren Referenzzins basiert.
Der Referenzzinssatz ersetzt seit 2008 die früher üblichen Hypothekarzinsen einzelner Banken als Berechnungsgrundlage. Damit sollte eine einheitliche und transparente Basis für alle Mietverhältnisse geschaffen werden. Die Idee ist einfach: Sinkt der Referenzzins, sinken auch die Finanzierungskosten der Vermieter, und die Mieter können davon profitieren.
Wichtig ist: Eine Senkung passiert nicht automatisch. Du musst selbst aktiv werden.
02
Wann hast du Anspruch auf eine Mietzinssenkung?
Anspruch auf eine Mietzinssenkung hast du grundsätzlich dann, wenn dein aktueller Mietzins auf einem höheren Referenzzinssatz basiert als dem aktuellen Stand von 1.25 Prozent.
Anspruch besteht typischerweise, wenn:
- Dein Mietvertrag oder die letzte Mietzinserhöhung auf einem Referenzzins von 1.50 Prozent oder höher basiert
- Du seit der letzten Senkung des Referenzzinses keine Mietzinsreduktion erhalten hast
- Du nicht kürzlich in eine Wohnung gezogen bist, bei der der Mietzins bereits auf 1.25 Prozent berechnet wurde
Kein Anspruch besteht typischerweise, wenn:
- Dein Mietzins bereits auf dem aktuellen Referenzzins von 1.25 Prozent basiert
- Du erst kürzlich eingezogen bist und der Mietzins bereits entsprechend angepasst war
- Der Vermieter nachweisen kann, dass Teuerung oder Kostensteigerungen die Senkung aufheben
Die genaue Höhe der möglichen Senkung hängt von verschiedenen Faktoren ab. Pro 0.25 Prozentpunkte Referenzzinssenkung wird in der Regel eine Mietzinsreduktion von etwa 2.5 bis 3 Prozent angenommen.

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Word-Vorlage: Mietzins-Senkung Schweiz 2026, Brief, Berechnung & Versand-Checkliste
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03
So prüfst du deinen Vertrag in 5 Minuten
Um zu prüfen, ob du Anspruch hast, brauchst du zwei Dokumente: deinen Mietvertrag und die letzte Mietzinsmitteilung oder Mietzinserhöhung, falls es eine gab.
Mini Checkliste:
- Mietvertrag finden
Suche den ursprünglichen Vertrag. Dort steht oft der Referenzzinssatz, der bei Vertragsabschluss galt.
- Letzte Mietzinsmitteilung prüfen
Falls du eine Mietzinserhöhung oder Mietzinssenkung erhalten hast, steht dort der damals gültige Referenzzinssatz.
- Referenzzins notieren
Schreib dir den Wert auf. Liegt er über 1.25 Prozent, hast du grundsätzlich Anspruch auf Prüfung.
- Datum merken
Notiere das Datum der letzten Mietzinsanpassung. Das brauchst du für dein Begehren.
Falls du keine Unterlagen findest, kannst du beim Vermieter oder der Verwaltung nachfragen. Du hast das Recht, diese Informationen zu erhalten. Alternativ hilft ein Blick in die historische Referenzzinstabelle auf der Webseite des BWO.

04
Mietzinssenkungsbegehren schreiben, Copy Paste Vorlage
Das Senkungsbegehren stellst du schriftlich, am besten per Einschreiben, damit du einen Versandnachweis hast. Eine E-Mail reicht formell nicht, der Brief muss auf Papier sein und deine handschriftliche Unterschrift tragen.
Die einfachste Variante: unsere Word-Vorlage
Damit du nicht von Null anfangen musst, haben wir das gesamte Begehren als editierbares Word-Dokument vorbereitet. Du lädst es unten gratis herunter, öffnest es in Word, Pages oder Google Docs, ersetzt die [eckigen Klammern] mit deinen Daten, speicherst alles als PDF und versendest den Brief per Einschreiben.
Im Dokument findest du zusätzlich:
- Eine Schnellcheck-Liste mit fünf Fragen, ob sich ein Begehren für dich lohnt
- Den aktuellen Referenzzins-Verlauf seit 2017 als Tabelle zum Vergleichen
- Ein konkretes Berechnungsbeispiel (CHF 1'500 Miete, Senkung 5.79 Prozent, ca. CHF 1'042 Ersparnis pro Jahr)
- Eine Versand-Checkliste mit allen sieben Pflichtschritten
- Eine Anleitung, wie du reagierst, wenn der Vermieter ablehnt (Schlichtungsbehörde, Mieterverband)
Word-Workflow in 5 Schritten
- Word-Datei öffnen (gratis via Office Online, Google Docs oder Pages)
- Felder in [eckigen Klammern] mit deinen Daten ersetzen
- Datei prüfen, Unterschriften-Zeile freilassen
- Datei → Speichern unter → PDF
- PDF ausdrucken, unterschreiben und per Einschreiben senden
Kurzvorlage zum Mitlesen
Falls du dir das Begehren erst einmal nur anschauen willst, hier die Kurzversion. Im Word-Dokument ist sie ausführlicher, mit dem korrekten Verweis auf Art. 270a OR und einem Absatz, der eine schriftliche, nachvollziehbare Begründung bei Ablehnung verlangt.
---
Vorlage Mietzins Senkungsbegehren
[Dein Name]
[Deine Adresse]
[PLZ Ort]
[Vermieter / Verwaltung]
[Adresse]
[PLZ Ort]
[Ort], [Datum]
Betreff: Mietzinssenkungsbegehren gestützt auf Art. 270a OR
Sehr geehrte Damen und Herren
gemäss der letzten Mietzinsmitteilung vom [Datum] basiert mein aktueller Nettomietzins auf einem Referenzzinssatz von [X.XX] Prozent.
Da der hypothekarische Referenzzinssatz seit dem 2. Dezember 2025 bei 1.25 Prozent liegt, beantrage ich gestützt auf Art. 270a OR eine Senkung meines Nettomietzinses um [Senkung in %] Prozent, mit Wirkung per [nächster ordentlicher Kündigungstermin].
Ich bitte um schriftliche Bestätigung der Anpassung oder um eine nachvollziehbare schriftliche Begründung, falls Sie dem Begehren nicht entsprechen.
Freundliche Grüsse
[Unterschrift]
[Dein Name]
---
Wichtig: Brief per Einschreiben senden, Einlieferungsbeleg aufbewahren, Kopie für deine Unterlagen ablegen.
05
Timeline, was passiert nach dem Absenden?
Schritt 1: Begehren absenden
Sende dein Schreiben per Einschreiben. Notiere das Datum und behalte den Einlieferungsbeleg.
Schritt 2: Frist setzen
Gib im Schreiben keine explizite Frist, aber rechne mit etwa 30 Tagen für eine Antwort. Falls keine kommt, folgt Schritt 3.
Schritt 3: Nachfassen
Falls nach 4 Wochen keine Reaktion kommt, schicke eine kurze Nachfrage:
"Ich beziehe mich auf mein Schreiben vom [Datum] und bitte um Rückmeldung zu meinem Mietzinssenkungsbegehren. Bitte teilen Sie mir mit, ob und wann eine Anpassung erfolgt."
Schritt 4: Antwort prüfen
Der Vermieter kann das Begehren akzeptieren, ablehnen oder teilweise akzeptieren. Lass dir die Begründung schriftlich geben.
Schritt 5: Schlichtungsbehörde
Falls keine Einigung möglich ist, kannst du dich an die Schlichtungsbehörde wenden. Das Verfahren ist kostenlos und oft schnell erledigt.
06
Was Vermieter entgegenhalten können
Vermieter können verschiedene Gründe anführen, um eine Senkung abzulehnen oder zu reduzieren. Hier sind die häufigsten Argumente und wie du sachlich reagierst.
Teuerungsausgleich
Der Vermieter kann einen Teil der Senkung mit der Teuerung verrechnen. Das ist mietrechtlich zulässig. Frage nach der genauen Berechnung und prüfe, ob sie nachvollziehbar ist.
Allgemeine Kostensteigerungen
Steigende Unterhalts- oder Betriebskosten können ebenfalls geltend gemacht werden. Auch hier gilt: Lass dir die Berechnung zeigen.
Bereits tiefer Mietzins
Falls der Vermieter argumentiert, der Mietzins sei bereits unter dem Marktniveau, ist das kein automatischer Ablehnungsgrund. Der Referenzzins gilt unabhängig vom Marktwert.
Keine Reaktion
Falls du gar keine Antwort bekommst, ist das kein Einverständnis. Fasse nach 4 Wochen schriftlich nach und erwähne die Möglichkeit, die Schlichtungsbehörde einzuschalten.
Bleib in der Kommunikation sachlich. Ziel ist eine faire Lösung, nicht ein Konflikt.
07
Aarau, Wohlen, St. Gallen, was lokal gilt
Aarau
Die Mietwohnungen im Aargau sind oft älteren Baujahrs, was bedeutet, dass viele Verträge noch auf älteren Referenzzinssätzen basieren. Das erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass du Anspruch auf eine Senkung hast.
Wohlen
In kleineren Gemeinden wie Wohlen sind die Verwaltungen oft direkter erreichbar. Das kann den Prozess beschleunigen. Nutze den kurzen Draht und kläre Fragen telefonisch, bevor du das Schreiben absendest.
St. Gallen
Die Universitätsstadt hat viele befristete Mietverhältnisse und WGs. Falls du in einem möblierten Zimmer wohnst, prüfe, ob der Mietvertrag überhaupt auf den Referenzzins Bezug nimmt. Bei Pauschalmieten ist das nicht immer der Fall.
Bei BoVita sind die Mietzinse transparent kalkuliert und du weisst immer, auf welcher Basis dein Preis steht. Keine versteckten Anpassungen, keine Überraschungen.
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Häufig gestellte Fragen
5 Fragen beantwortet
Der mietrechtlich massgebende Referenzzinssatz beträgt seit 2. Dezember 2025 1.25 Prozent. Entscheidend ist aber, auf welchem Referenzzins deine Miete aktuell basiert.
Quellen & Methodik
7 verifizierte Quellen
- 01BWO, hypothekarischer Referenzzinssatzbwo.admin.ch
- 02
- 03Mieterverband, Mietzinssenkungmieterverband.ch
- 04HEV Schweiz (Hauseigentümerverband)hev-schweiz.ch
- 05
- 06BWO, Mietrechtbwo.admin.ch
- 07
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