Formular 18.44 und Inventarliste für den Zoll beim Umzug in die Schweiz
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Zoll beim Umzug in die Schweiz, Formular 18.44 und Inventarliste, so klappt es ohne Drama

Jens Herbst

Jens Herbst

Geschäftsführer BoVita

Lesezeit

10 min

Veröffentlicht

4. Feb. 2026

Aktualisiert

2. Aug. 2026

Qualität

Geprüft

Damit dein Umzugsgut in die Schweiz zollfrei durchgeht, musst du den Wohnsitz verlegen, die Gegenstände in der Regel mindestens 6 Monate genutzt haben und sie weiter nutzen. Du füllst das Formular 18.44 selbst aus, unterschreibst es und legst es mit einer Inventarliste vor. Wichtig für die Planung: eine Voranmeldung brauchst du nicht, aber Übersiedlungsgut wird grundsätzlich nur Montag bis Freitag während der Öffnungszeiten der für Handelswaren zuständigen Zollstelle abgefertigt, bei gewissen grossen Zollstellen auch Samstagvormittag. Fahr dort auf der LKW-Spur ein und melde Nachsendungen gleich bei der ersten Einfuhr auf einer separaten Liste an.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • 01Zollbehandlung nur Montag bis Freitag zu den Öffnungszeiten der Handelswaren-Zollstelle, bei gewissen grossen Zollstellen auch Samstagvormittag. Plane den Umzugstag danach
  • 02Eine Voranmeldung brauchst du nicht, du meldest dich direkt bei der Einreise. Fahr dabei auf der Fahrspur für Handelswaren, also der LKW-Spur
  • 03Formular 18.44 plus Inventarliste sind Pflicht, du füllst beides selbst aus und unterschreibst
  • 04Zollfrei klappt nur bei echter Wohnsitzverlegung und in der Regel bei mindestens 6 Monaten Nutzung
  • 05In der Inventarliste zählt der Zeitwert, nicht der Neupreis, und du darfst Gewicht und Wert schätzen
  • 06Nachsendungen musst du bei der ersten Einfuhr auf einer separaten Liste anmelden, sonst wird es kompliziert
  • 07Neuware, wertvolle Einzelstücke und Fahrzeuge sind Sonderfälle, die du separat sauber planst

Zollformular 18.44 + Inventarliste Pack

Editierbares Word-Paket für den zollfreien Umzug in die Schweiz: Fahrplan zum Formular 18.44, ausgefüllte Musterliste plus fertige Inventarlisten-Vorlage, Beleg-Checkliste und ein freiwilliges Anschreiben an die Zollstelle.

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01

Der 2 Minuten Kurz Check, ob du zollfrei durchkommst

Bevor du dich in Details vertiefst, beantworte dir diese Fragen:

1. Verlegst du deinen Wohnsitz dauerhaft in die Schweiz?

Wenn ja, kannst du Übersiedlungsgut zollfrei einführen. Wenn nein, gelten andere Regeln.

2. Hast du die Gegenstände mindestens 6 Monate benutzt?

Das ist die übliche Bedingung für Übersiedlungsgut. Neuware oder kaum genutzte Dinge können anders behandelt werden.

3. Wirst du die Gegenstände in der Schweiz weiter nutzen?

Übersiedlungsgut darf nicht zum Verkauf bestimmt sein.

4. Kommst du an einem Werktag zu den Öffnungszeiten an die Grenze?

Das ist die Frage, die am häufigsten übersehen wird. Die Zollbehandlung von Übersiedlungsgut kann grundsätzlich nur von Montag bis Freitag während den Öffnungszeiten der für Handelswaren zuständigen Zollstellen erfolgen, bei gewissen grossen Zollstellen auch am Samstagvormittag. Wer den Umzug auf einen Sonntag legt, weil der Lieferwagen dann günstiger ist, steht vor verschlossener Tür.

Wenn du alle vier Fragen mit Ja beantwortest, ist die Grundvoraussetzung erfüllt. Dann geht es an die Dokumente.

Dieselben vier Punkte prüft unser Inventarlisten-Generator als Erstes mit dir ab, Wohnsitzverlegung, Nutzungsdauer, Weiternutzung und dein Umzugsdatum, bevor er die Liste mit dir zusammenstellt. Gratis, ohne Konto.

02

Voraussetzungen für Übersiedlungsgut, was wirklich zählt

Wohnsitzverlegung

Du musst nachweisen, dass du deinen Wohnsitz in die Schweiz verlegst. Das geschieht in der Regel durch die Anmeldung bei der Gemeinde und den entsprechenden Aufenthaltsstatus.

Mindestnutzungsdauer

Die Gegenstände sollten in der Regel mindestens sechs Monate in deinem Besitz und Gebrauch gewesen sein. Das gilt nicht für alles gleich streng, aber je neuer etwas ist, desto eher musst du erklären, warum es trotzdem Übersiedlungsgut ist.

Weiternutzung

Du darfst die Sachen nicht direkt nach der Einfuhr verkaufen. Sie sind für den Eigengebrauch bestimmt.

Kein gewerblicher Zweck

Übersiedlungsgut ist privat. Wenn du Waren für ein Geschäft einführst, gelten andere Regeln.

Wenn du unsicher bist, ob deine Situation unter Übersiedlungsgut fällt, kontaktiere die zuständige Zollstelle vorab. Das spart dir am Grenztag Stress.

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03

Formular 18.44, so füllst du es ohne Fehler aus

Das Formular 18.44 ist das offizielle Dokument für die zollfreie Einfuhr von Übersiedlungsgut. Auf dem Blatt selbst steht «Antrag/Zollanmeldung für Übersiedlungsgut (Umzugsgut)», die Titelseite ist mit «Zollveranlagung von Übersiedlungsgut (Umzugsgut)» überschrieben. Die BAZG-FAQ 3 nennt es «Erklärung/Abfertigungsantrag für Übersiedlungsgut». Gemeint ist immer dasselbe Blatt. Du bekommst es beim BAZG (Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit) oder online.

So füllst du es aus:

  • Persönliche Daten: Name, Geburtsdatum, bisherige Adresse, neue Adresse in der Schweiz.
  • Einreisedatum: Wann du in die Schweiz einreist oder eingereist bist.
  • Beschreibung des Gutes: Hier verweist du auf die beiliegende Inventarliste.
  • Erklärung: Du bestätigst, dass es sich um Übersiedlungsgut handelt und die Voraussetzungen erfüllt sind.

Tipps:

  • Du füllst das Formular selbst aus und unterschreibst es selbst. Das macht niemand für dich.
  • Fülle es sauber und vollständig aus, unvollständige Angaben kosten dich an der Zollstelle Zeit.
  • Nimm mehrere Kopien mit, falls du an verschiedenen Zollstellen vorbeikommst.

Musst du dich vorher anmelden?

Nein. Du kannst dich direkt bei der Einreise melden, eine Voranmeldung bei der Zollstelle ist nicht nötig. Was du planen musst, ist nicht der Termin, sondern das Zeitfenster: die Zollstelle muss offen sein.

Das Formular allein reicht nicht. Du brauchst zusätzlich eine Inventarliste.

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04

Inventarliste, so muss sie aussehen, damit der Zoll sie akzeptiert

Die Inventarliste ist eine Aufstellung aller Gegenstände, die du einführst. Sie muss nicht jeden Löffel einzeln auflisten, aber sie muss nachvollziehbar sein.

So geht es richtig:

  • Ordne nach Kategorien: Möbel, Elektronik, Kleidung, Bücher, Küchenutensilien, persönliche Gegenstände.
  • Gib Mengen an: z.B. 5 Kartons Bücher, 2 Koffer Kleidung, 1 Sofa.
  • Wertvolle Einzelstücke separat: Laptop, Kamera, Schmuck mit ungefährem Wert.
  • Schreib den Zeitwert hin, nicht den Neupreis. Ein Sofa, das du vor zehn Jahren für CHF 1200 gekauft hast, ist heute keine CHF 1200 mehr wert.

Das liest sich in vier Zeilen schnell und ist der Teil, der beim Umzug wirklich Zeit kostet: jede Position tippen, sortieren, Zeitwerte schätzen, am Schluss so ordnen, dass die Zollstelle etwas damit anfangen kann. Genau diese Arbeit nimmt dir unser Generator ab.

Du klickst deinen Haushalt Raum für Raum zusammen, Kleinkram wird automatisch zu Kartons gebündelt, Möbel und Wertsachen bekommen eine eigene Zeile mit Zeitwert, und am Ende lädst du die fertige Liste als Word und PDF herunter. Ohne Konto, ohne E-Mail-Zwang. Wenn du lieber offline arbeitest, nimmst du stattdessen das Word-Pack auf dieser Seite: leere Vorlage, ausgefüllte Musterliste, Beleg-Checkliste, und in der Mail dazu das amtliche Formular 18.44 als PDF.

Beispiel:

KategorieBeschreibungMenge
MöbelSchreibtisch, Bett, Regal3
ElektronikLaptop, Fernseher2
KleidungKartons5
BücherKartons4
KüchenutensilienKartons2

Wichtig:

  • Du musst nicht auf den Franken genau sein. Gewicht und Wert dürfen geschätzt werden, der Versicherungswert deines Hausrats gibt dir dafür brauchbare Anhaltspunkte.
  • Sei realistisch. Eine Liste, die alles auf CHF 500 schätzt, obwohl du einen kompletten Haushalt hast, wirkt unglaubwürdig.
  • Neuware und Geschenke, die die 6 Monate nicht erfüllen, gehören trotzdem auf die Liste: ans Ende oder auf ein separates Blatt, überschrieben mit «zu veranlagende Waren» (zu verzollende Waren) und mit Warenwert. Verschweigen wird teurer als deklarieren. Der erste Wortlaut steht so im amtlichen Formular 18.44, Ziffer 2a, der zweite in der BAZG-FAQ 6. Gemeint ist dieselbe Rubrik.

05

Nachsendungen, das ist die Stelle wo viele scheitern

Nicht alles kommt beim ersten Umzug mit. Vielleicht schickst du später Bücher nach oder bekommst Möbel vom alten Zuhause.

Das Problem:

Wenn du Nachsendungen nicht bei der ersten Einfuhr anmeldest, gelten sie später als normale Einfuhr. Das kann Zoll und Steuern bedeuten.

Die Lösung:

Die späteren Nachsendungen musst du der Zollstelle bereits bei der ersten Einfuhr auf einer separaten Liste anmelden. Nicht als Fussnote auf der Inventarliste, sondern als eigene Aufstellung neben dem Formular 18.44. Die Zollstelle nimmt sie entgegen, und du hast später weniger Probleme.

Wie lange gilt das?

Die zwei Jahre laufen ab deiner Wohnsitzverlegung, nicht ab der ersten Einfuhr. Innerhalb dieser Frist ist der zeitliche Zusammenhang unproblematisch, und die 6 Monate Gebrauch vor dem Umzug müssen weiterhin erfüllt sein. Für spätere Nachsendungen gewährt der Zoll die Befreiung nur unter bestimmten Voraussetzungen, deshalb ist die Anmeldung bei der ersten Einfuhr so wichtig.

Tipp:

Mach dir eine Liste aller Gegenstände, die noch kommen könnten. Lieber einmal zu viel anmelden als später zahlen.

06

Sonderfälle, Neuware, wertvolle Stücke, Tiere, Auto

Neuware

Ungebrauchte Gegenstände sind kein Übersiedlungsgut. Wenn du ein neues Gerät mitnimmst, das du noch nie benutzt hast, kann Zoll anfallen. Kläre das vorher.

Wertvolle Einzelstücke

Schmuck, Kunstwerke oder teure Elektronik solltest du separat deklarieren. Bring Nachweise mit: Kaufbelege, Fotos, Schätzungen.

Haustiere

Tiere haben eigene Regeln: Impfnachweise, Chip, eventuell Quarantäne. Das ist ein eigenes Thema, aber bereite es parallel vor.

Fahrzeuge

Autos und Motorräder sind Sonderfälle. Du brauchst zusätzliche Dokumente: Fahrzeugpapiere, Nachweis der Nutzung, eventuell Typenprüfung. Plane das separat und rechne mit Formalitäten.

Alkohol und Tabak

Für grössere Mengen gelten Freigrenzen. Darüber hinaus wird Zoll fällig.

Für alle Sonderfälle gilt: Kläre sie vorher. Am Zoll unter Zeitdruck erklären zu müssen, warum dein neues Gerät doch Übersiedlungsgut ist, macht keinen Spass.

07

Timeline, 14 Tage vor Umzug bis 7 Tage nach Ankunft

14 Tage vor Umzug:

  • Formular 18.44 herunterladen und vorbereiten
  • Inventarliste erstellen, mit dem Generator online statt von Hand
  • Sonderfälle klären (Neuware, Fahrzeuge, Tiere)
  • Nachsendungen auf einer separaten Liste auflisten
  • Zollstelle wählen und deren Öffnungszeiten prüfen

Der Punkt, an dem die meisten Umzüge kippen: das Zeitfenster

Die Zollbehandlung von Übersiedlungsgut kann grundsätzlich nur von Montag bis Freitag während den Öffnungszeiten der für Handelswaren zuständigen Zollstellen erfolgen, bei gewissen grossen Zollstellen auch am Samstagvormittag. Der günstige Lieferwagen am Sonntag ist deshalb keine Ersparnis, sondern ein verlorener Tag. Leg den Grenzübertritt auf einen Werktag am Vormittag, dann hast du Puffer, falls es an der Zollstelle länger dauert.

Eine Voranmeldung brauchst du dafür nicht. Du meldest dich direkt bei der Einreise, es gibt keinen Termin, den du vorher buchen müsstest.

3 Tage vor Umzug:

  • Dokumente nochmal prüfen
  • Kopien anfertigen
  • Alles griffbereit verpacken

Umzugstag / Grenztag:

  • Die Fahrspur für den Import von Handelswaren benützen, also die LKW-Spur. Die Reisenden-Spur ist die falsche, auch mit einem kleinen Transporter
  • Formular und Inventarliste vorzeigen
  • Bei Fragen ruhig und sachlich antworten
  • Nachsendungen mit der separaten Liste anmelden

7 Tage nach Ankunft:

  • Bei der Gemeinde anmelden
  • Versicherungsnachweis organisieren
  • Nachsendungen im Blick behalten

Mit dieser Planung geht die Zollabfertigung in der Regel glatt.

08

Aarau, Wohlen, St. Gallen, was nach dem Zoll für dich praktisch relevant ist

Aarau

Nach dem Zoll geht es zur Gemeinde. In Aarau ist die Anmeldung unkompliziert, du brauchst Ausweis, Mietvertrag und Aufenthaltsbewilligung. Die Zollabfertigung selbst erfolgt an der Grenze oder beim nächstgelegenen Zollamt.

Bei BoVita in Aarau sind Zimmer möbliert und sofort bezugsbereit. Du musst nicht erst Möbel organisieren.

Wohlen

Wohlen ist verkehrsgünstig gelegen. Wenn du mit dem Auto einreist, nutzt du vermutlich eine der grösseren Grenzübergänge. Die Gemeinde Wohlen ist an Zuzüge gewöhnt und verarbeitet Anmeldungen zügig.

St. Gallen

St. Gallen liegt nahe zur österreichischen Grenze. Der Grenzübergang dort kennt viele Übersiedler. Die Stadt selbst hat eine gute Infrastruktur für Neuankömmlinge.

Bei BoVita in St. Gallen helfen wir dir gerne, nach dem Zoll den nächsten Schritt zu machen.

Bereit für dein neues Zuhause in Aarau?

Möblierte WG-Zimmer ab CHF 620/Monat, flexible Kautionslösung, schnell verfügbar.

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Häufig gestellte Fragen

9 Fragen beantwortet

In der Regel nicht. Die Zollbehandlung von Übersiedlungsgut kann grundsätzlich nur von Montag bis Freitag während den Öffnungszeiten der für Handelswaren zuständigen Zollstellen erfolgen, bei gewissen grossen Zollstellen auch am Samstagvormittag. Wer am Sonntag oder spätabends anreist, steht vor verschlossener Tür. Lege den Umzugstag deshalb bewusst auf einen Werktag und prüfe vorher die Öffnungszeiten deiner Zollstelle.

Quellen & Methodik

5 verifizierte Quellen

Jens Herbst

Über den Autor: Jens Herbst

Gründer und Geschäftsführer, BoVita

Jens Herbst kam selbst als junger Berufstätiger in die Schweiz und weiss aus eigener Erfahrung, wie schwer bezahlbarer Wohnraum zu finden ist. Genau deshalb hat er BoVita gegründet. Heute betreibt BoVita möblierten Wohnraum an vier Standorten und führt eine eigene Liegenschaftsverwaltung für Zimmer, WG und Co-Living. Was in diesen Artikeln steht, kommt aus dem operativen Alltag, nicht aus zweiter Hand.

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