
Zoll beim Umzug in die Schweiz, Formular 18.44 und Inventarliste, so klappt es ohne Drama

Jens Herbst
4. Februar 2026
Lesezeit
13 min
Veröffentlicht
4. Feb. 2026
Qualität
Geprüft
Damit dein Umzugsgut in die Schweiz zollfrei durchgeht, musst du den Wohnsitz verlegen, die Gegenstände in der Regel mindestens 6 Monate genutzt haben und sie weiter nutzen. An der Zollstelle zeigst du das Formular 18.44 und eine Inventarliste. Entscheidend ist, dass deine Liste logisch, vollständig und realistisch ist und dass du Nachsendungen gleich mit anmeldest.
Das Wichtigste auf einen Blick
- 1Formular 18.44 plus Inventarliste sind Pflicht, ohne das wird es unnötig mühsam
- 2Zollfrei klappt nur bei echter Wohnsitzverlegung und in der Regel bei mindestens 6 Monaten Nutzung
- 3Nachsendungen musst du bei der ersten Einfuhr mit anmelden, sonst wird es kompliziert
- 4Neuware, wertvolle Einzelstücke und Fahrzeuge sind Sonderfälle, die du separat sauber planst
Zoll Formular 18.44 Inventarliste Pack
Komplettes Pack für den zollfreien Umzug: Formular 18.44 Anleitung, Inventarlisten-Vorlage und Tipps für die Zollanmeldung.
Der 2 Minuten Kurz Check, ob du zollfrei durchkommst
Bevor du dich in Details vertiefst, beantworte dir diese Fragen:
1. Verlegst du deinen Wohnsitz dauerhaft in die Schweiz?
Wenn ja, kannst du Übersiedlungsgut zollfrei einführen. Wenn nein, gelten andere Regeln.
2. Hast du die Gegenstände mindestens 6 Monate benutzt?
Das ist die übliche Bedingung für Übersiedlungsgut. Neuware oder kaum genutzte Dinge können anders behandelt werden.
3. Wirst du die Gegenstände in der Schweiz weiter nutzen?
Übersiedlungsgut darf nicht zum Verkauf bestimmt sein.
Wenn du alle drei Fragen mit Ja beantwortest, ist die Grundvoraussetzung erfüllt. Dann geht es an die Dokumente.
Voraussetzungen für Übersiedlungsgut, was wirklich zählt
Wohnsitzverlegung
Du musst nachweisen, dass du deinen Wohnsitz in die Schweiz verlegst. Das geschieht in der Regel durch die Anmeldung bei der Gemeinde und den entsprechenden Aufenthaltsstatus.
Mindestnutzungsdauer
Die Gegenstände sollten in der Regel mindestens sechs Monate in deinem Besitz und Gebrauch gewesen sein. Das gilt nicht für alles gleich streng, aber je neuer etwas ist, desto eher musst du erklären, warum es trotzdem Übersiedlungsgut ist.
Weiternutzung
Du darfst die Sachen nicht direkt nach der Einfuhr verkaufen. Sie sind für den Eigengebrauch bestimmt.
Kein gewerblicher Zweck
Übersiedlungsgut ist privat. Wenn du Waren für ein Geschäft einführst, gelten andere Regeln.
Wenn du unsicher bist, ob deine Situation unter Übersiedlungsgut fällt, kontaktiere die zuständige Zollstelle vorab. Das spart dir am Grenztag Stress.

Formular 18.44, so füllst du es ohne Fehler aus
Das Formular 18.44 ist das offizielle Dokument für die zollfreie Einfuhr von Übersiedlungsgut. Du bekommst es beim BAZG (Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit) oder online.
So füllst du es aus:
- Persönliche Daten: Name, Geburtsdatum, bisherige Adresse, neue Adresse in der Schweiz.
- Einreisedatum: Wann du in die Schweiz einreist oder eingereist bist.
- Beschreibung des Gutes: Hier verweist du auf die beiliegende Inventarliste.
- Erklärung: Du bestätigst, dass es sich um Übersiedlungsgut handelt und die Voraussetzungen erfüllt sind.
Tipps:
- Fülle das Formular sauber und vollständig aus.
- Unterschreibe erst vor Ort, wenn verlangt.
- Nimm mehrere Kopien mit, falls du an verschiedenen Zollstellen vorbeikommst.
Das Formular allein reicht nicht. Du brauchst zusätzlich eine Inventarliste.

Inventarliste, so muss sie aussehen, damit der Zoll sie akzeptiert
Die Inventarliste ist eine Aufstellung aller Gegenstände, die du einführst. Sie muss nicht jeden Löffel einzeln auflisten, aber sie muss nachvollziehbar sein.
So geht es richtig:
- Ordne nach Kategorien: Möbel, Elektronik, Kleidung, Bücher, Küchenutensilien, persönliche Gegenstände.
- Gib Mengen an: z.B. 5 Kartons Bücher, 2 Koffer Kleidung, 1 Sofa.
- Wertvolle Einzelstücke separat: Laptop, Kamera, Schmuck mit ungefährem Wert.
Beispiel:
| Kategorie | Beschreibung | Menge |
|-----------|--------------|-------|
| Möbel | Schreibtisch, Bett, Regal | 3 |
| Elektronik | Laptop, Fernseher | 2 |
| Kleidung | Kartons | 5 |
| Bücher | Kartons | 4 |
| Küchenutensilien | Kartons | 2 |
Wichtig:
- Sei realistisch. Eine Liste, die alles auf CHF 500 schätzt, obwohl du einen kompletten Haushalt hast, wirkt unglaubwürdig.
- Neuware oder Geschenke gehören nicht ungefragt auf die Liste. Kläre vorher, wie damit umzugehen ist.
Nachsendungen, das ist die Stelle wo viele scheitern
Nicht alles kommt beim ersten Umzug mit. Vielleicht schickst du später Bücher nach oder bekommst Möbel vom alten Zuhause.
Das Problem:
Wenn du Nachsendungen nicht bei der ersten Einfuhr anmeldest, gelten sie später als normale Einfuhr. Das kann Zoll und Steuern bedeuten.
Die Lösung:
Melde bei der ersten Einfuhr an, dass weitere Sendungen folgen. Das geht im Formular 18.44 oder als Vermerk auf der Inventarliste. Der Zoll trägt das ein, und du hast später weniger Probleme.
Wie lange gilt das?
In der Regel hast du bis zu zwei Jahre nach der ersten Einfuhr Zeit, Nachsendungen zollfrei einzuführen. Aber nur, wenn du es vorher angemeldet hast.
Tipp:
Mach dir eine Liste aller Gegenstände, die noch kommen könnten. Lieber einmal zu viel anmelden als später zahlen.
Sonderfälle, Neuware, wertvolle Stücke, Tiere, Auto
Neuware
Ungebrauchte Gegenstände sind kein Übersiedlungsgut. Wenn du ein neues Gerät mitnimmst, das du noch nie benutzt hast, kann Zoll anfallen. Kläre das vorher.
Wertvolle Einzelstücke
Schmuck, Kunstwerke oder teure Elektronik solltest du separat deklarieren. Bring Nachweise mit: Kaufbelege, Fotos, Schätzungen.
Haustiere
Tiere haben eigene Regeln: Impfnachweise, Chip, eventuell Quarantäne. Das ist ein eigenes Thema, aber bereite es parallel vor.
Fahrzeuge
Autos und Motorräder sind Sonderfälle. Du brauchst zusätzliche Dokumente: Fahrzeugpapiere, Nachweis der Nutzung, eventuell Typenprüfung. Plane das separat und rechne mit Formalitäten.
Alkohol und Tabak
Für grössere Mengen gelten Freigrenzen. Darüber hinaus wird Zoll fällig.
Für alle Sonderfälle gilt: Kläre sie vorher. Am Zoll unter Zeitdruck erklären zu müssen, warum dein neues Gerät doch Übersiedlungsgut ist, macht keinen Spass.
Timeline, 14 Tage vor Umzug bis 7 Tage nach Ankunft
14 Tage vor Umzug:
- Formular 18.44 herunterladen und vorbereiten
- Inventarliste erstellen
- Sonderfälle klären (Neuware, Fahrzeuge, Tiere)
- Nachsendungen auflisten
3 Tage vor Umzug:
- Dokumente nochmal prüfen
- Kopien anfertigen
- Alles griffbereit verpacken
Umzugstag / Grenztag:
- Formular und Inventarliste vorzeigen
- Bei Fragen ruhig und sachlich antworten
- Nachsendungen anmelden
7 Tage nach Ankunft:
- Bei der Gemeinde anmelden
- Versicherungsnachweis organisieren
- Nachsendungen im Blick behalten
Mit dieser Planung geht die Zollabfertigung in der Regel glatt.
Aarau, Wohlen, St. Gallen, was nach dem Zoll für dich praktisch relevant ist
Aarau
Nach dem Zoll geht es zur Gemeinde. In Aarau ist die Anmeldung unkompliziert, du brauchst Ausweis, Mietvertrag und Aufenthaltsbewilligung. Die Zollabfertigung selbst erfolgt an der Grenze oder beim nächstgelegenen Zollamt.
Bei Bovita in Aarau sind Zimmer möbliert und sofort bezugsbereit. Du musst nicht erst Möbel organisieren.
Wohlen
Wohlen ist verkehrsgünstig gelegen. Wenn du mit dem Auto einreist, nutzt du vermutlich eine der grösseren Grenzübergänge. Die Gemeinde Wohlen ist an Zuzüge gewöhnt und verarbeitet Anmeldungen zügig.
St. Gallen
St. Gallen liegt nahe zur österreichischen Grenze. Der Grenzübergang dort kennt viele Übersiedler. Die Stadt selbst hat eine gute Infrastruktur für Neuankömmlinge.
Bei Bovita in St. Gallen helfen wir dir gerne, nach dem Zoll den nächsten Schritt zu machen.
Häufig gestellte Fragen
4 Fragen beantwortet
Nein. Eine Inventarliste kann global gehalten sein. Wichtig ist, dass sie nachvollziehbar ist, zum Beispiel Kartons Bücher, Kartons Kleider, Küchenutensilien, und dass Sonderfälle wie Neuware oder sehr wertvolle Einzelstücke sauber ersichtlich sind.
Entscheidend ist die Wohnsitzverlegung in die Schweiz. Zusätzlich gilt in der Regel, dass die Gegenstände mindestens 6 Monate gebraucht wurden und nach der Einfuhr weiter genutzt werden.
Nachsendungen solltest du bei der ersten Einfuhr mit anmelden. Dann ist es später deutlich einfacher, wenn einzelne Lieferungen nachkommen.
Neuware oder sehr neue Gegenstände können anders behandelt werden als Übersiedlungsgut. Plane diese separat und kläre sie im Zweifel vorab, statt sie in der Liste zu verstecken.
Quellen & Referenzen
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