
Haftpflicht- und Hausratversicherung als Untermieter in der Schweiz – was du wirklich brauchst

Jens Herbst
25. Februar 2026
Lesezeit
12 min
Veröffentlicht
25. Feb. 2026
Qualität
Geprüft
Ja, als Untermieter in der Schweiz brauchst du eine Privathaftpflichtversicherung – bei Bovita ist sie vertraglich Pflicht mit mindestens CHF 1 Mio. Deckungssumme inklusive Mietsachschäden. Ohne Nachweis vor Einzug darfst du das Zimmer nicht beziehen. Eine Hausratversicherung ist nicht Pflicht, aber dringend empfohlen: Der Vermieter haftet nicht für deine persönlichen Gegenstände bei Diebstahl, Feuer oder Wasserschaden. Beides zusammen kostet ab ca. CHF 150 pro Jahr.
Das Wichtigste auf einen Blick
- 1Privathaftpflicht ist bei Bovita vertraglich Pflicht – min. CHF 1 Mio. Deckung inkl. Mietsachschäden
- 2Nachweis muss VOR Einzug beim Hauptmieter vorliegen – sonst kein Bezug möglich
- 3Mietsachschäden (Glasbruch, Türen, Keramik, Mobiliar) müssen explizit mitversichert sein
- 4Hausratversicherung schützt dein Eigentum – der Vermieter haftet nicht für deine Sachen
- 5Kombi-Policen (Haftpflicht + Hausrat) gibt es ab ca. CHF 150 pro Jahr
- 6Auch Schäden deiner Gäste sind über deine Haftpflicht gedeckt – wichtig in der WG
Warum die Privathaftpflicht als Untermieter Pflicht ist
Als Untermieter in der Schweiz bist du für Schäden verantwortlich, die du am Mietobjekt oder an fremdem Eigentum verursachst. Das ergibt sich aus Art. 259a OR (Obligationenrecht) und wird in den meisten Untermietverträgen nochmals ausdrücklich geregelt.
Was der Bovita-Untermietvertrag konkret verlangt (Ziffer 16):
- Privathaftpflichtversicherung ist Pflicht – du musst sie auf eigene Kosten abschliessen
- Mindestdeckungssumme: CHF 1'000'000 (1 Million Franken)
- Mietsachschäden müssen eingeschlossen sein – das heisst Schäden am Mobiliar, Glasbruch, Fenster, Türen, Keramik und bauliche Einrichtungen
- Ansprüche Dritter (Nachbarn, Besucher) müssen ebenfalls abgedeckt sein
- Nachweis vor Mietbeginn – ohne schriftlichen Versicherungsnachweis darfst du das Zimmer nicht beziehen
- Konsequenz ohne Nachweis: Der Hauptmieter kann den Bezug verweigern oder den Vertrag fristlos kündigen
Das ist keine Schikane, sondern hat einen logischen Grund: Der Hauptmieter (Bovita) haftet gegenüber dem Eigentümer gesamtschuldnerisch für alle Schäden, die Untermieter verursachen. Ohne deine Versicherung bleibt Bovita auf den Kosten sitzen – und wird dieses Risiko nicht eingehen.
Praxis-Tipp: Schliesse die Versicherung ab, sobald du den Untermietvertrag unterschrieben hast. Die meisten Anbieter stellen die Bestätigung sofort digital aus – du kannst sie direkt per E-Mail an Bovita weiterleiten.
Mietsachschäden – der häufigste und teuerste Fehler
Der grösste Stolperstein: Nicht jede Haftpflichtversicherung deckt Mietsachschäden automatisch ab. Viele Standard-Policen schliessen Schäden an der gemieteten Sache aus oder bieten nur eine geringe Zusatzdeckung.
Was sind Mietsachschäden konkret?
- Glasbruch (zerbrochenes Fenster, Duschkabine, Ceranfeld) – typische Kosten: CHF 300–2'000
- Sanitärschäden (beschädigte Keramik, verstopfter Abfluss mit Folgeschaden) – typische Kosten: CHF 500–3'000
- Bodenschäden (Kratzer im Parkett, Brandflecken, Wasserschaden am Laminat) – typische Kosten: CHF 1'000–5'000
- Türen und Schlösser (beschädigte Zimmertür, defektes Schloss) – typische Kosten: CHF 200–1'500
- Mobiliar (beschädigter Schreibtisch, kaputtes Bett, Flecken auf Matratze) – typische Kosten: CHF 100–2'000
- Wände (übermässige Dübellöcher, Farbschäden, Feuchteschäden) – typische Kosten: CHF 500–3'000
In einer möblierten WG wie bei Bovita ist das besonders relevant: Du nutzt nicht nur die Bausubstanz, sondern auch Bett, Schreibtisch, Schrank, Küchengeräte und Gemeinschaftseinrichtungen. All das fällt unter Mietsachschäden.
Worauf du beim Versicherungsabschluss achten musst:
- Mietsachschäden explizit eingeschlossen – nicht nur als Option, sondern fest in der Police
- Deckungssumme für Mietsachschäden: Mindestens CHF 50'000, besser CHF 100'000 (ist bei den meisten Schweizer Anbietern Standard)
- Glasbruch-Zusatz: Bei einigen Anbietern separat – bei Bovita vertraglich gefordert
- Keine zu hohe Selbstbeteiligung: CHF 0–200 ist üblich, mehr als CHF 500 ist nachteilig

Hausratversicherung – dein Eigentum ist nicht geschützt
Im Bovita-Untermietvertrag steht es klar (Ziffer 16): Der Hauptmieter übernimmt keine Haftung für persönliche Gegenstände des Untermieters. Du bist selbst dafür verantwortlich, dein Eigentum gegen Diebstahl, Feuer- und Wasserschäden zu versichern oder zu schützen.
Das bedeutet: Wenn dein Laptop gestohlen wird, deine Kleidung bei einem Wasserschaden zerstört wird oder ein Brand dein Zimmer beschädigt – trägst du den Schaden zu 100% selbst. Weder Bovita noch der Eigentümer der Liegenschaft ersetzen dir irgendetwas.
Was die Hausratversicherung abdeckt:
- Feuer: Brand, Explosion, Blitzschlag
- Wasser: Leitungswasser, Überschwemmung, Rückstau
- Einbruchdiebstahl: Aufbrechen von Schlössern, Einsteigen durchs Fenster
- Einfacher Diebstahl: Je nach Police auch Diebstahl ohne Einbruch (z.B. aus dem Gemeinschaftsbereich)
- Elementarschäden: Sturm, Hagel, Erdrutsch
Typischer Wert des Hausrats in einem WG-Zimmer:
Viele Untermieter unterschätzen den Wert ihrer Sachen. Rechne zusammen: Laptop (CHF 1'000–2'000), Smartphone (CHF 500–1'200), Kleidung (CHF 2'000–5'000), Schuhe, Bücher, Kopfhörer, Sportausrüstung, persönliche Dokumente. Ein realistischer Gesamtwert liegt bei CHF 10'000 bis 30'000 – selbst in einem möblierten Zimmer.
Versicherungssumme: Für ein WG-Zimmer reichen in der Regel CHF 15'000–30'000. Das ist die günstigste Kategorie bei allen Schweizer Anbietern.
Wichtig für die WG: In einer Wohngemeinschaft hat jeder Bewohner eine eigene Hausratversicherung. Die Policen der Mitbewohner decken nicht deine Sachen ab – und umgekehrt.

Anbieter-Vergleich: Haftpflicht und Hausrat für Untermieter
In der Schweiz gibt es zahlreiche Versicherungsanbieter. Für Untermieter und junge Berufstätige sind vor allem diese relevant:
Kombi-Policen (Haftpflicht + Hausrat) – Preisvergleich Einzelperson:
- Smile (Helvetia-Tochter) – ab ca. CHF 120/Jahr, Mietsachschäden inklusive, vollständig digital, günstigster Online-Anbieter
- Dextra – ab ca. CHF 130/Jahr, Mietsachschäden inklusive, vollständig digital, einfacher Abschluss per App
- Baloise – ab ca. CHF 150/Jahr, Mietsachschäden inklusive, Online-Abschluss möglich, guter Kundenservice
- Helvetia – ab ca. CHF 160/Jahr, Mietsachschäden inklusive, Online und persönliche Beratung, Bovita-Partner bei Kaution
- AXA – ab ca. CHF 170/Jahr, Mietsachschäden inklusive, Online-Abschluss möglich, breite Abdeckung
- Zurich – ab ca. CHF 175/Jahr, Mietsachschäden inklusive, Online-Abschluss möglich, international anerkannt
- Mobiliar – ab ca. CHF 180/Jahr, Mietsachschäden inklusive, teilweise online, Schweizer Traditionsversicherer
Preise sind Richtwerte für Einzelpersonen (Stand 2025). Die tatsächlichen Prämien hängen von Wohnort, Versicherungssumme und Selbstbehalt ab. Vergleiche immer auf comparis.ch oder moneyland.ch.
Reine Haftpflicht (ohne Hausrat):
Wenn du nur die vertragliche Pflicht erfüllen willst, bekommst du eine reine Privathaftpflicht ab ca. CHF 60–100 pro Jahr. Aber: Die Differenz zur Kombi-Police ist so gering (CHF 30–50 Aufpreis), dass sich der reine Haftpflicht-Abschluss kaum lohnt.
Empfehlung: Schliesse direkt eine Kombi-Police ab. Der Mehrpreis für die Hausratversicherung beträgt oft nur CHF 3–4 pro Monat – und du bist rundum geschützt.
Checkliste: So schliesst du die richtige Versicherung ab
Schritt 1: Anforderungen prüfen
- Lies deinen Untermietvertrag – was genau ist verlangt?
- Bei Bovita: Privathaftpflicht mit min. CHF 1 Mio. Deckung, Mietsachschäden inklusive
- Frist beachten: Nachweis muss VOR Mietbeginn vorliegen
Schritt 2: Anbieter vergleichen
- Nutze comparis.ch oder moneyland.ch für den Preisvergleich
- Achte auf: Deckungssumme, Mietsachschäden, Glasbruch, Selbstbehalt
- Online-Abschluss ist bei fast allen Anbietern möglich
Schritt 3: Police abschliessen
- Wähle eine Kombi-Police (Haftpflicht + Hausrat) – Preis-Leistung ist am besten
- Deckungssumme Haftpflicht: CHF 5 Mio. (Standard bei den meisten Anbietern, mehr als genug)
- Deckungssumme Hausrat: CHF 15'000–30'000 (für ein WG-Zimmer ausreichend)
- Selbstbehalt: CHF 0–200 (höherer Selbstbehalt spart nur wenig Prämie)
Schritt 4: Nachweis an Vermieter senden
- Versicherungsbestätigung als PDF herunterladen
- Per E-Mail an den Hauptmieter senden (bei Bovita: info@bovita.ch)
- Aufbewahrung: Speichere die Police digital und in Papierform
Schritt 5: Jährlich überprüfen
- Prüfe einmal pro Jahr, ob dein Hausrat-Wert noch stimmt
- Vergleiche Preise – ein Wechsel ist jährlich möglich
- Kündige alte Policen fristgerecht (meist 3 Monate vor Ablauf)
Achtung für Expats: Deine Haftpflichtversicherung aus Deutschland, Österreich oder einem anderen Land gilt in der Regel nicht dauerhaft in der Schweiz. Die meisten EU-Haftpflichtpolicen decken nur vorübergehende Auslandsaufenthalte ab – nicht einen festen Wohnsitz. Schliesse eine Schweizer Police ab.
Besonderheiten in der WG: Wer haftet wann?
In einer Wohngemeinschaft gibt es spezielle Haftungssituationen, die du kennen solltest:
Situation 1: Du beschädigst etwas im Gemeinschaftsbereich
Beispiel: Du lässt die Pfanne auf den Küchenboden fallen und das Keramik-Kochfeld zerspringt. Deine Haftpflicht zahlt. Es ist ein Mietsachschaden, den du verursacht hast.
Situation 2: Dein Besuch beschädigt etwas
Beispiel: Dein Freund stolpert und reisst den Vorhang samt Halterung von der Wand. Deine Haftpflicht zahlt. Laut Bovita-Vertrag (Ziffer 9 und 16) haftest du für Schäden deiner Gäste.
Situation 3: Niemand weiss, wer den Schaden verursacht hat
Beispiel: Das Waschbecken im Gemeinschaftsbad ist plötzlich gerissen. Anteilige Kostentragung aller Untermieter (Ziffer 18 des Bovita-Vertrags). Wenn keine Versicherung greift, werden die Kosten solidarisch aufgeteilt.
Situation 4: Ein Mitbewohner beschädigt deine Sachen
Beispiel: Ein Mitbewohner verschüttet Kaffee über deinen Laptop im Wohnzimmer. Die Haftpflicht des Mitbewohners zahlt (wenn er eine hat). Falls nicht, musst du den Schaden über deine Hausratversicherung oder direkt beim Mitbewohner geltend machen.
Situation 5: Wasserschaden von oben
Beispiel: Die Wohnung über euch hat einen Rohrbruch, deine Kleidung im Schrank wird nass. Deine Hausratversicherung zahlt für deine beschädigten Sachen. Die Gebäudeversicherung des Eigentümers deckt nur die Bausubstanz.
In einer WG ist die Versicherungsfrage komplexer als in einer Einzelwohnung. Genau deshalb verlangt Bovita den Nachweis vor Einzug – damit im Schadensfall klar ist, wer zahlt.
Was Bovita konkret verlangt – Zusammenfassung
Hier nochmals alle vertraglichen Anforderungen aus dem Bovita-Untermietvertrag (Ziffer 16) auf einen Blick:
Pflicht: Privathaftpflichtversicherung
- Mindestdeckungssumme: CHF 1'000'000
- Mietsachschäden eingeschlossen (Mobiliar, Glasbruch, Fenster, Türen, Keramik, bauliche Einrichtungen)
- Haftpflicht gegenüber Dritten (Nachbarn, Besucher)
- Schriftlicher Nachweis vor Mietbeginn
- Ohne Nachweis: Bezugsverweigerung oder fristlose Kündigung möglich
Empfohlen: Hausratversicherung
- Nicht vertraglich gefordert, aber dringend empfohlen
- Bovita haftet nicht für persönliche Gegenstände
- Schutz gegen Diebstahl, Feuer, Wasser, Elementarschäden
- Versicherungssumme: CHF 15'000–30'000 (je nach persönlichem Besitz)
So sendest du den Nachweis an Bovita:
- Schliesse die Versicherung ab (online in ca. 10 Minuten)
- Lade die Versicherungsbestätigung als PDF herunter
- Sende sie per E-Mail an info@bovita.ch
- Bewahre eine Kopie für deine Unterlagen auf
Bei Fragen zur Versicherung hilft dir das Bovita-Team gerne weiter. Wenn du gleichzeitig die Kaution über eine Mietkautionsversicherung regeln möchtest, empfehlen wir unseren Partner ProCare (Helvetia Versicherung) – so hast du beides auf einmal erledigt.
Häufig gestellte Fragen
6 Fragen beantwortet
Gesetzlich nicht. Aber die meisten Untermietverträge verlangen sie vertraglich. Bei Bovita ist sie Pflicht: mindestens CHF 1 Mio. Deckung inklusive Mietsachschäden. Ohne Nachweis vor Einzug kannst du das Zimmer nicht beziehen.
Mietsachschäden sind Schäden, die du an der Mietwohnung oder deren Einrichtung verursachst – zum Beispiel ein zerbrochenes Fenster, beschädigte Keramik im Bad, Kratzer am Parkett oder ein kaputter Türgriff. Nicht jede Haftpflichtversicherung deckt das automatisch ab. Du musst beim Abschluss darauf achten, dass Mietsachschäden explizit eingeschlossen sind.
Sie ist nicht vertraglich vorgeschrieben, aber dringend empfohlen. Der Hauptmieter haftet nicht für deine persönlichen Gegenstände. Wird dein Laptop gestohlen, deine Kleidung bei einem Wasserschaden zerstört oder dein Zimmer durch Feuer beschädigt, trägst du den Schaden selbst – ausser du hast eine Hausratversicherung.
Eine reine Privathaftpflicht gibt es ab ca. CHF 80 pro Jahr, eine Hausratversicherung ab ca. CHF 70 pro Jahr. Die meisten Anbieter bieten Kombi-Policen ab ca. CHF 150 pro Jahr an. Als Einzelperson in einem WG-Zimmer bist du in der günstigsten Kategorie.
Deine Privathaftpflichtversicherung deckt grundsätzlich auch Schäden, die deine Gäste in der Wohnung verursachen. Das ist besonders in einer WG relevant: Wenn dein Besuch etwas beschädigt, haftest du als Untermieter dafür. Achte darauf, dass deine Police Schäden durch Besucher einschliesst.
In der Regel nicht. Die meisten ausländischen Haftpflichtversicherungen gelten nicht dauerhaft in der Schweiz oder decken keine Mietsachschäden an einer Schweizer Mietwohnung ab. Du brauchst eine Schweizer Police oder eine internationale Police mit expliziter Schweiz-Deckung.
Quellen & Referenzen
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