Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Für die Nutzung und Vermietung über BoVita

1. Geltungsbereich

Diese AGB regeln die Nutzung der Webseite sowie sämtliche Anfragen, Reservierungen und Mietverhältnisse, die über BoVita zustande kommen. Mit der Nutzung der Webseite und/oder der Abgabe einer Anfrage akzeptieren Nutzer diese Bedingungen. Ergänzend gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) sowie die individuellen Vereinbarungen im jeweiligen Mietvertrag.

2. Leistungsangebot

BoVita bietet möblierte Zimmer in Wohngemeinschaften an verschiedenen Standorten in der Schweiz an. Im Mietpreis enthalten sind:

  • Nutzung des möblierten Zimmers (inklusive Inventar gemäss Objektbeschreibung)
  • Mitbenutzung der Gemeinschaftsräume (Küche, Bad, Wohnzimmer, Waschküche, ggf. Parkplatz)
  • Nebenkosten (Heizung, Strom, Wasser, Abwasser, Internet)
  • Definierte Serviceleistungen (Reinigungsservice für Gemeinschaftsräume, Support, Instandhaltung)

Nicht enthalten sind:

  • Persönliche Versicherungen (z. B. Haftpflicht- oder Hausratversicherung)
  • Gesetzliche Abgaben wie die Serafe-Rundfunkgebühr

3. Anfrage, Reservierung und Vertragsabschluss

  • Anfragen über die Webseite sind unverbindlich.
  • Ein Mietverhältnis kommt erst durch die Unterzeichnung eines schriftlichen Miet- oder Untermietvertrags zustande.
  • BoVita kann Anfragen jederzeit ohne Angabe von Gründen ablehnen.
  • Reservierungen sind nur nach schriftlicher Bestätigung verbindlich.

4. Mietzins und Kaution

  • Der Mietzins umfasst Bruttomiete inkl. Nebenkosten und definierter Serviceleistungen.
  • Der Mietzins ist monatlich im Voraus, spätestens am 1. Kalendertag des Monats, fällig.
  • Eine Mietkaution (in der Regel zwei Monatsmieten) ist vor Mietbeginn zu leisten. Diese kann als Bankdepot oder Mietkautionsversicherung gestellt werden.
  • Die Kaution wird nach ordnungsgemässer Rückgabe des Mietobjekts und Abrechnung zurückerstattet.

5. Mietdauer und Kündigung

  • Es gilt eine vertraglich festgelegte Mindestmietdauer. Während dieser Zeit ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen.
  • Nach Ablauf der Mindestmietdauer verlängert sich das Mietverhältnis automatisch, sofern es nicht mit der vereinbarten Kündigungsfrist (in der Regel drei Monate auf Monatsende) schriftlich beendet wird.
  • Kündigungen müssen schriftlich und per eingeschriebenem Brief erfolgen.
  • Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (z. B. wiederholter Zahlungsverzug, grobe Vertragsverletzungen) bleibt vorbehalten.

6. Pflichten der Mieter

Die Mieter verpflichten sich zu einem sorgfältigen und vertragsgemässen Gebrauch des Mietobjekts, insbesondere:

  • Einhaltung der Hausordnung
  • Pfleglicher Umgang mit Inventar und Gemeinschaftsräumen
  • Unverzügliche Meldung von Schäden oder Mängeln
  • Keine baulichen Veränderungen ohne schriftliche Zustimmung
  • Keine Weitervermietung oder dauerhafte Aufnahme Dritter ohne Genehmigung
  • Abschluss und Nachweis einer privaten Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckung

7. Besucherregelung

  • Kurzfristige Besuche und gelegentliche Übernachtungen (1–2 Nächte) sind erlaubt.
  • Längere Aufenthalte (mehr als zwei Nächte pro Woche) bedürfen der Zustimmung von BoVita und den Mitbewohnern.
  • Dauerhafte Aufnahme von Gästen ist untersagt.
  • Mieter haften für das Verhalten ihrer Besucher.

8. Haftung

  • Mieter haften für alle Schäden, die durch sie oder ihre Besucher verursacht werden.
  • BoVita haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von BoVita oder beauftragten Dritten entstehen.
  • Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, indirekte Schäden oder das Eigentum der Mieter ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
  • Mieter sind verpflichtet, ihre persönlichen Gegenstände selbst zu versichern (Hausratversicherung empfohlen).

9. Datenschutz

BoVita bearbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit dem Schweizer Datenschutzgesetz (revDSG).

  • Daten werden ausschliesslich zur Bearbeitung von Anfragen, Vertragsabwicklung und gesetzlicher Pflichten verwendet.
  • Eine Weitergabe erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung notwendig oder gesetzlich vorgeschrieben ist.
  • Betroffene Personen haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung ihrer Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Details sind in der Datenschutzerklärung geregelt.

Siehe unsere Datenschutzerklärung für weitere Details.

10. Mahnung und Zahlungsverzug

  • Bei Zahlungsverzug können Mahngebühren (CHF 20 pro Mahnung) erhoben werden.
  • Nach Ablauf der Nachfrist können zusätzlich Inkassokosten und Verzugszinsen (mindestens 5 % p.a.) berechnet werden.
  • BoVita behält sich das Recht vor, bei Zahlungsverzug rechtliche Schritte einzuleiten.

11. Änderungen der AGB

BoVita kann diese AGB jederzeit anpassen. Änderungen werden auf der Webseite veröffentlicht und treten mit Veröffentlichung in Kraft.

12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  • Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.
  • Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Standort des Mietobjekts.
  • Zwingende gesetzliche Gerichtsstände (z. B. Konsumentenschutz) bleiben vorbehalten.

Zuletzt aktualisiert: 15.01.2026